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Disziplinarmaßnahmen bezüglich Wirecard AG

Die Antworten auf folgende Fragen:

1. Ist der BaFin, namentlich, An­ja Schuch­hardt (zuständig für Wertpapiere wie ISIN:DE0007037129) sowie Do­mi­ni­ka Ku­la bekannt, dass folgende Straftaten durch die US Börsenaufsicht SEC weltweit verfolgt werden:
a) Bribery of foreign officials
b) fraud related to stocks
c) das das Anbieten von Aktien, Wandeloptionen sowie die Ausgabe neuer Aktien ("Kapitalerhöhung") ohne Prospekt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der BaFin fällt?
2. Seit wann ist der BaFin (oder den genannten Personen) bekannt, dass die RWE AG im Jahre 2020 neue Aktien zum Zwecke einer Kapitalerhöhung ausgeben möchte?
3. Seit wann ist der BaFin bekannt, dass das Initiale Prospekt eben dieser Kapitalerhöhung fehlerhaft und/oder nicht vollständig war?

Für den AStA der Universität Potsdam
als Referent für Netzpolitik a.D.
als studentischer Datenschutzbeauftragter
als Redakteur des HPImgzn

Sofern Sie Frau Schuch­hardt und Frau Ku­la diese Anfrage tatsächlich in Schriftform benötigen, so bitte ich um die Mitteilung einer Faxnummer. Diese ist auf der Webseite der BaFin nicht zu finden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antworten auf folgende F…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Disziplinarmaßnahmen bezüglich Wirecard AG [#216118]
Datum
20. März 2021 20:53
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antworten auf folgende Fragen: 1. Ist der BaFin, namentlich, An­ja Schuch­hardt (zuständig für Wertpapiere wie [geschwärzt]) sowie Do­mi­ni­ka Ku­la bekannt, dass folgende Straftaten durch die US Börsenaufsicht SEC weltweit verfolgt werden: a) Bribery of foreign officials b) fraud related to stocks c) das das Anbieten von Aktien, Wandeloptionen sowie die Ausgabe neuer Aktien ("Kapitalerhöhung") ohne Prospekt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der BaFin fällt? 2. Seit wann ist der BaFin (oder den genannten Personen) bekannt, dass die [geschwärzt] im Jahre [geschwärzt] neue Aktien zum Zwecke einer Kapitalerhöhung ausgeben möchte? 3. Seit wann ist der BaFin bekannt, dass das Initiale Prospekt eben dieser Kapitalerhöhung fehlerhaft und/oder nicht vollständig war? Für [geschwärzt] als [geschwärzt] als [geschwärzt] als [geschwärzt] Sofern Sie Frau Schuch­hardt und Frau Ku­la diese Anfrage tatsächlich in Schriftform benötigen, so bitte ich um die Mitteilung einer Faxnummer. Diese ist auf der Webseite der BaFin nicht zu finden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 216118 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] AStA der Universität Potsdam [geschwärzt] Am Neuen Palais [geschwärzt] 14467 Potsdam
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen nehmen wir im Rahmen einer Zwischennachricht wie folgt Stellun…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
20. April 2021 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen nehmen wir im Rahmen einer Zwischennachricht wie folgt Stellung: 1. Ist der BaFin, namentlich, An­ja Schuch­hardt (zuständig für Wertpapiere wie ISIN:DE0007037129) sowie Do­mi­ni­ka Ku­la bekannt, dass folgende Straftaten durch die US Börsenaufsicht SEC weltweit verfolgt werden: a) Bribery of foreign officials b) fraud related to stocks Es ist Anja Schuchhardt und Dominika Kula nicht bekannt, dass die unter 1a) und 1b) genannten Straftaten durch die US-Behörde United States Securities and Exchange Commission (SEC) weltweit verfolgt werden. Frau Schuchhardt und Frau Kula sind in der Pressestelle der BaFin tätig. Ihre Aufgabe ist es, Anfragen der Medien zu beantworten. Die Frage zu 1. wird dahingehend verstanden, dass ausschließlich nach den bei den namentlich benannten Personen vorliegenden Informationen gefragt wird. Anderenfalls wird der Fragesteller um Klarstellung der Frage zu 1. gebeten. c) das das Anbieten von Aktien, Wandeloptionen sowie die Ausgabe neuer Aktien ("Kapitalerhöhung") ohne Prospekt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der BaFin fällt? Es ist der BaFin und Anja Schuchhardt und Dominika Kula bekannt, dass das Anbieten von Wertpapieren ohne Prospekt unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der BaFin fällt. Dies ist gesetzlich im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) geregelt. Die BaFin kann in einem solchen Fall das öffentlichen Angebot der Wertpapiere untersagen und ein Bußgeld verhängen, wenn der Emittent/Anbieter sich nicht auf gesetzliche Ausnahmeregeln berufen kann. 2. Seit wann ist der BaFin (oder den genannten Personen) bekannt, dass die RWE AG im Jahre 2020 neue Aktien zum Zwecke einer Kapitalerhöhung ausgeben möchte? 3. Seit wann ist der BaFin bekannt, dass das Initiale Prospekt eben dieser Kapitalerhöhung fehlerhaft und/oder nicht vollständig war? Die Fragen zu 2. und 3. werden gemeinsam beantwortet. Die RWE AG hat am 18.08.2020 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht nach der sie eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre durchführen werde. Die Ad-hoc-Mitteilung ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/rwe… . Im Rahmen der Vorabmitteilungspflicht gemäß § 26 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Emittenten verpflichtet, eine Ad-hoc-Mitteilung vor der Veröffentlichung der BaFin zuzuleiten. Entsprechend ist der BaFin die Ad-hoc-Mitteilung ca. 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung übermittelt worden. Für eine Ausgabe von Aktien an einen begrenzten Personenkreis oder an institutionelle Investoren sieht Artikel 1 Nr. 4 der Verordnung über die (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ABl. L 168 vom 30.06.2017, S. 12) Ausnahmen von der Prospektpflicht vor). Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
WG: Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie Hinweise zum Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie Hinweise zum Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Lüge in Ihrer Antwort: Ihre Anfrage [#216118] Sehr << Anrede >> es ist nett, dass Sie Ihre Kolleginen…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lüge in Ihrer Antwort: Ihre Anfrage [#216118]
Datum
5. Mai 2021 22:27
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist nett, dass Sie Ihre Kolleginen Kula und Roegele schützen möchten. Leider ist Ihre Antwort falsch. Bitte recherchieren Sie das richtige Datum. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216118/
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