Disziplinarmaßnahmen im Zusammenhang mit WA 25-Wp 5700-2019/0002
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Disziplinarmaßnahmen, die die BaFin mit Sitz in Bonn bezüglich der o.g. Verfügung getroffen hat, bezüglich:
1. Der Wirecard AG
2. Der Wirecard Bank
3. Der US Niederlassung der Wirecard Bank
(Verteidigungspartei)
angefragt wird - jeweils - die Anzahl der erfolgten Einzelmaßnahmen sowie deren Typ, im konkreten:
a) Wieviele Berufsverbote wurden gegen Beteiligte der Verteidigungspartei erlassen? Wie viele davon befristet, wie viele davon unbefristet?
b) Wie viele Personen der Verteidigungspartei wurden wegen einer der folgenden Straftaten bei einer Staatswaltschaft oder einer Polizei angezeigt?
c) Wie viele Personen der Verteidigungspartei sind derzeit
i) in Untersuchungshaft
ii) auf Kaution aus der Untersuchungshaft durch Zahlung einer Kaution entlassen worden
iii) im Ausland aufhältig
iv) auf der Flucht mit letzten bekanntem Aufenthaltsort Deutschland
v) auf der Flucht mit letztem bekannten Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands?
d) Wie viele Personen innerhalb der BaFin sind innerhalb der BaFin aufgrund der Wirecard Affäre Ziel einer BaFin internen Ermittlung? (Bitte jeweils für Dienstort Frankfurt Main und Bonn getrennt)
i) Wie viele davon wurden strafversetzt?
ii) Wie viele davon wurden fristlos entlassen?
iii) wie viele davon befinden sich derzeit in Untersuchungshaft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte sowie unbeteiligten Beschäftigten der BaFin mit Sitz in Bonn. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich fordere Sie auf diese Frage ausschließlich durch Beschäftigte mit Dienstsitz Frankfurt am Main (Sitz der Abwicklung) zu bearbeiten.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und erinnere an die Frist gemäß VwGO.
Hochachtungsvoll
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. März 2021
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28. Mai 2021
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