Disziplinarverfahren Erwerb von illegalen Drogen bei Berliner Polizisten

Anfrage an: Polizei Berlin

Anzahl von Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizisten auf Grund des Verdachts auf Drogenbesitz bzw. Erwerb von illegalen Drogen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Disziplinarverfahren Erwerb von illegalen Drogen bei Berliner Polizisten [#181219]
Datum
24. Februar 2020 11:53
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl von Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizisten auf Grund des Verdachts auf Drogenbesitz bzw. Erwerb von illegalen Drogen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181219
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Just 4 IFG 19.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner IFG ist zur Bearbeitung an mic…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Disziplinarverfahren Erwerb von illegalen Drogen bei Berliner Polizisten [#181219]
Datum
16. April 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 19.20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner IFG ist zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden. Disziplinarverfahren gegen Berliner Polizeibeamte, die ggf. einen Bezug zu einem Erwerb oder Besitz illegaler Drogen haben könnten, werden als innerdienstliche Dienstvergehen (Arznei-/Btm-Missbrauch) und außerdienstliche Dienstvergehen (Verstoß gegen das BtmG/Arzneimittelgesetz) statistisch erfasst. Dabei erfolgt keine Unterscheidung, ob es sich um Drogen handelt und/oder ob diese illegal erworben oder besessen wurden. Hierzu können grundsätzlich Daten zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte Sie jedoch, den Zeitraum zu benennen, für den Sie dieser Informationen wünschen. Mit freundlichen Grüßen