Diversity und Gleichstellung

- Diversitykonzept und Gleichstellungskonzept
- Schulungsunterlagen zu Diversity und Gleichstellung

Sollte keines der o.g. Konzepte vorliegen, würde mich interessieren, mit welchen Maßnahmen Ihr Haus sicherstellt, dass die Themen Diversity und Gleichstellung von Ihren Mitarbeiter*innen berücksichtigt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Diversitykonzept und Gle…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diversity und Gleichstellung [#220022]
Datum
7. Mai 2021 21:58
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Diversitykonzept und Gleichstellungskonzept - Schulungsunterlagen zu Diversity und Gleichstellung Sollte keines der o.g. Konzepte vorliegen, würde mich interessieren, mit welchen Maßnahmen Ihr Haus sicherstellt, dass die Themen Diversity und Gleichstellung von Ihren Mitarbeiter*innen berücksichtigt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/067 - hier: Eingangsbestätigung Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/067 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
10. Mai 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07. Mai 2021, eingegangen im BMZ am 10. Mai 2021. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat Z14 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn Telefon: +[geschwärzt] Fax: +49228 99 105350 E-Mail: IFG@bmz.bund.de<mailto:IFG@bmz.bund.de> Internet: http://bmz.de/ <[geschwärzt]><[geschwärzt]>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Anfrage - Z14 O4010 0291 / 067 - hier: Bescheid Sehr [geschwärzt], mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IF…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Anfrage - Z14 O4010 0291 / 067 - hier: Bescheid
Datum
17. Mai 2021 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 07. Mai 2021 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 14. Mai 2021 nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat Z14 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn Telefon: +[geschwärzt] Fax: +49228 99 105350 E-Mail: IFG@bmz.bund.de<mailto:IFG@bmz.bund.de> Internet: http://bmz.de/ <[geschwärzt]><[geschwärzt]>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Anfrage - Z14 O4010 0291 / 067 - hier: Bescheid [#220022] Sehr << Anrede >> vielen Dank f…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Anfrage - Z14 O4010 0291 / 067 - hier: Bescheid [#220022]
Datum
9. Juni 2021 08:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe und die schnelle Übermittlung des Dokuments! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220022/