DIVI Intensivbettenregister - sprunghafte erhebliche Verringerung der freien Intensivbetten vom 09. auf 10.11.20

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie die intensivmedizinischen Kapazitäten mittels DIVI Register so wunderbar transparent machen.
Ich habe allerdings festgestellt, dass am 09.11.20 als AKTUELL FREI noch 8.381 Intensivbetten gemeldet wurden, und am 10.11.20 wurden dann plötzlich nur noch 6.917 freie Intensivbetten gemeldet. Also immerhin 1.464 weniger freie Betten als noch am Tag zuvor.

Die Anzahl passt aber nicht zu den genannten Zahlen betreffend der Neuaufnahmen.
Könnten Sie bitte diese wirklich rasante Verminderung der Intensivbetten nachvollziehbar machen bzw. erläutern?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 4 Follower:innen
David Baumann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zunächst möchte …
An Robert Koch-Institut Details
Von
David Baumann
Betreff
DIVI Intensivbettenregister - sprunghafte erhebliche Verringerung der freien Intensivbetten vom 09. auf 10.11.20 [#203458]
Datum
12. November 2020 11:50
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie die intensivmedizinischen Kapazitäten mittels DIVI Register so wunderbar transparent machen. Ich habe allerdings festgestellt, dass am 09.11.20 als AKTUELL FREI noch 8.381 Intensivbetten gemeldet wurden, und am 10.11.20 wurden dann plötzlich nur noch 6.917 freie Intensivbetten gemeldet. Also immerhin 1.464 weniger freie Betten als noch am Tag zuvor. Die Anzahl passt aber nicht zu den genannten Zahlen betreffend der Neuaufnahmen. Könnten Sie bitte diese wirklich rasante Verminderung der Intensivbetten nachvollziehbar machen bzw. erläutern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Baumann Anfragenr: 203458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203458/
Mit freundlichen Grüßen David Baumann
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.11.2020 Sehr geehrter Herr Baumann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.11.2020
Datum
13. November 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Baumann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-223. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203458] Sehr geehrter Herr Baumann, vielen Dank für Ihre Anf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage auf Informationszugang vom 12.11.2020 [#203458]
Datum
17. November 2020 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Baumann, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Lob für das DIVI-Intensivregister. Zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir möchten Sie zunächst auf unsere FAQ aufmerksam machen, genauer "Was sind betreibbare Betten?" (https://www.intensivregister.de/#/faq /acc58be2-c31b-4c2d-b8f8-dc818f559f45 ). Dort heißt es, dass ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz als betreibbar/ betriebsfähig in einer bestimmten Versorgungsstufe gilt (Low-care, High-care, ECMO), wenn entsprechend der Versorgungsstufe jeweils ein vorgesehener Raum, funktionsfähige Geräte und Material pro Bettenplatz, Betten, und personelle Besetzung mit pflegerischem und ärztlichem Fachpersonal vorhanden sind und eingesetzt werden können. Aufgrund dieser zahlreichen Betriebsfaktoren kann sich die Anzahl von aktuell betreibbaren Intensivbetten in einem Meldebereich kontinuierlich verändern. Bei der täglichen Eingabe unter "Meldung erfassen" wird die Anzahl der Intensivbetten angegeben, die zum Zeitpunkt der Eingabe aktuell betreibbar sind. Wie Sie im Verlauf der Tage jedoch auch sehen können, ist die Zahl der freien Intensivbetten nur am 9.11. im Vergleich erhöht. Die Gründe können wie oben beschrieben vielseitig sein. Im Übrigen liegen uns hierzu leider keine weiteren amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen