DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mir ist bekannt geworden, dass im Rahmen der sogenannten Orientierungswoche für die Kommissaranwärter in den Kreispolizeibehörden neben allgemeinen Informationen zur Ausbildung auch Veranstaltungen der DKMS mit anschließender Typisierung erfolgen.

Die Integration der Werbung junger Menschen sowie der damit verbundene "Zwang" zur Typisierung (Anwesenheit Behördenleiter, Ausbildungsleitung, Direktionsleitung) erscheint mir insbesondere in dem genannten Rahmen als sehr unangemessen. Bereits die Typisierung stellt einen erheblichen Eingriff in die Unversehrtheit dar. Von einer Freiwilligkeit kann in diesem Zusammenhang nicht ausgegangen werden ("Gruppenzwang" im besonderen Umfeld, Ausbildungsleitung etc. anwesend). Beispielsweise dürfen Gewerkschaften nicht innerhalb dieser Veranstaltungen auftreten und um Mitglieder werben. Auch wenn diese zweifelsohne viele tatsächliche Vorteile für die Anwärter bieten. Wie kann dann einer GmbH wie der DKMS diese Bühne gebeten werden?
Ich bitte um Information darüber,
1. ob das LAFP als zuständige Behörde für die Ausbildung dieser Praxis zugestimmt hat,
2. in welchen Kreispolizeibehörden diese "Aktion" in diesem Jahr stattfindet bzw. stattgefunden hat und seit wie vielen dies bereits so betrieben wird sowie
3. aus welchen Gründen diese "Kooperation" mit der DKMS stattfindet.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#165791]
Datum
3. September 2019 12:57
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mir ist bekannt geworden, dass im Rahmen der sogenannten Orientierungswoche für die Kommissaranwärter in den Kreispolizeibehörden neben allgemeinen Informationen zur Ausbildung auch Veranstaltungen der DKMS mit anschließender Typisierung erfolgen. Die Integration der Werbung junger Menschen sowie der damit verbundene "Zwang" zur Typisierung (Anwesenheit Behördenleiter, Ausbildungsleitung, Direktionsleitung) erscheint mir insbesondere in dem genannten Rahmen als sehr unangemessen. Bereits die Typisierung stellt einen erheblichen Eingriff in die Unversehrtheit dar. Von einer Freiwilligkeit kann in diesem Zusammenhang nicht ausgegangen werden ("Gruppenzwang" im besonderen Umfeld, Ausbildungsleitung etc. anwesend). Beispielsweise dürfen Gewerkschaften nicht innerhalb dieser Veranstaltungen auftreten und um Mitglieder werben. Auch wenn diese zweifelsohne viele tatsächliche Vorteile für die Anwärter bieten. Wie kann dann einer GmbH wie der DKMS diese Bühne gebeten werden? Ich bitte um Information darüber, 1. ob das LAFP als zuständige Behörde für die Ausbildung dieser Praxis zugestimmt hat, 2. in welchen Kreispolizeibehörden diese "Aktion" in diesem Jahr stattfindet bzw. stattgefunden hat und seit wie vielen dies bereits so betrieben wird sowie 3. aus welchen Gründen diese "Kooperation" mit der DKMS stattfindet. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter“…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#165791]
Datum
5. Oktober 2019 14:46
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter“ vom 03.09.2019 (#165791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter“ [#165791] [#165791]
Datum
10. Oktober 2019 15:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/165791 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Antwort erfolgt ist. Es wurde noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung versandt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 165791.pdf Anfragenr: 165791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter“ [#165791] [#165791]
Datum
11. Oktober 2019 09:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 11.10.2019 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.10.2019
Datum
22. Oktober 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-10264/19 Betreff: Ihre E-Mail vom 11.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de>
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Erinnerung vom 5.10.2019. Ich bitte die verspätete Antwort zu …
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Informationsantrag zu DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#165791]
Datum
25. Oktober 2019 10:03
Status
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Erinnerung vom 5.10.2019. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Leider hat uns Ihre Ursprungsanfrage vom 03.09.2019 nicht erreicht. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu Ihrer Orientierung: Die 3-jährige Bachelor-Ausbildung (Studium) der Polizei NRW besteht aus drei gleichrangingen Bestandteilen - Theorie, Training, Praxis. Die Vermittlung der theoretischen Studieninhalte erfolgt durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW)<https://www.fhoev.nrw.de/> an fünf Standorten (Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Köln). Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Form von Trainings beim LAFP NRW<https://lafp.polizei.nrw/> in den drei Ausbildungsstandorten Brühl, Selm und Schloss Holte-Stukenbrock sowie im Rahmen von Praktika in den 47 NRW-Polizeibörden des Landes (z. B. Dortmund, Köln<https://koeln.polizei.nrw/>, Essen, Hamm, Bielefeld, etc.). Zu Ihren konkreten Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Orientierungswoche für Kommissaranwärterinnen und -anwärter als Modul der Bachelor-Ausbildung von den o.g. Einstellungs- und Ausbildungsbehörden der Polizei in eigener Zuständigkeit organisiert und durchgeführt wird. Das LAFP NRW hat hier keine Aufsichts- oder Koordinierungsfunktion. Daher können Ihre weiterführenden Fragen nicht von hier aus beantwortet werden. Der PP Köln als Sprecher der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden kann Ihnen möglicherweise weitere Informationen geben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Zwar kann ich nachvollziehen, dass Sie die von mir ang…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsantrag zu DKMS - Orientierungswoche für Kommissaranwärter [#165791]
Datum
8. November 2019 14:53
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Zwar kann ich nachvollziehen, dass Sie die von mir angefragten Informationen nicht vorhalten, jedoch möchte ich Folgendes feststellen: 1. Ihre Aussage, dass meine Ursprungsanfrage Sie nicht erreicht habe, erscheint mir sehr unglaubwürdig. Zumal die "Bilanz" des LAFP im Umgang mit IFG-Anfragen eine deutliche Sprache spricht und einer Landesoberbehörde nicht würdig sein dürfte. Von 6 Anfragen in etwa 3 Jahren wurden lediglich 50% beantwortet. Zu den übrigen Anfragen ist noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung versandt worden. 2. In meinem Ursprungsschreiben hatte ich Sie gebeten, meinen Antrag, sofern Sie nicht zuständig sein sollten, an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Leider sind Sie dieser Bitte nicht nachgekommen. Ich hoffe, dass das LAFP NRW künftig verantwortungsvoller mit IFG-Anfrage umgeht und seinem gesetzlich vorgegebenen Auskunftsanspruch nachkommt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165791