DKOR - Gesundheitszustand von Alexei Anatoljewitsch Nawalny

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut zahlreicher Medienberichte* verschlechtert sich der Gesundheitszustand des russischen Oppositionellen, Alexei Anatoljewitsch Nawalny, seit seiner Inhaftierung am 02.20.2021 in einem russischen Straflager, zunehmend.

Ich bitte Sie, mir sämtliche Ihnen vorliegende Diplomatische Korrespondenz (DKOR) seit dem 02.02.2021 bis heute 09.04.2021 zu dem geschilderten Fall zukommen zu lassen.

Ich bitte Sie um Neubewertung der sonst als VS-NfD eingestuften Dokumente und bin mit Teilschwärzungen einverstanden.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden

*(Auszug einiger Medienberichte)
1) https://www.deutschlandfunk.de/russland-anwaelte-nawalny-geht-es-im-straflager-immer.1939.de.html?drn:news_id=1245992
2) https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/alexej-nawalny-russland-strafkolonie-hungerstreik-gesundheitszustand?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F
3) https://www.tagesschau.de/ausland/europa/nawalny-gesundheitszustand-101.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut zahlreicher Medienberichte* v…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DKOR - Gesundheitszustand von Alexei Anatoljewitsch Nawalny [#217846]
Datum
9. April 2021 08:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut zahlreicher Medienberichte* verschlechtert sich der Gesundheitszustand des russischen Oppositionellen, Alexei Anatoljewitsch Nawalny, seit seiner Inhaftierung am 02.20.2021 in einem russischen Straflager, zunehmend. Ich bitte Sie, mir sämtliche Ihnen vorliegende Diplomatische Korrespondenz (DKOR) seit dem 02.02.2021 bis heute 09.04.2021 zu dem geschilderten Fall zukommen zu lassen. Ich bitte Sie um Neubewertung der sonst als VS-NfD eingestuften Dokumente und bin mit Teilschwärzungen einverstanden. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden *(Auszug einiger Medienberichte) 1) https://www.deutschlandfunk.de/russland-anwaelte-nawalny-geht-es-im-straflager-immer.1939.de.html?drn:news_id=1245992 2) https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-04/alexej-nawalny-russland-strafkolonie-hungerstreik-gesundheitszustand?utm_referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F 3) https://www.tagesschau.de/ausland/europa/nawalny-gesundheitszustand-101.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217846/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
IFG-Anfrage Gesundheitszustand Alexei Nawalny; Vg. 102-2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage na…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage Gesundheitszustand Alexei Nawalny; Vg. 102-2021
Datum
13. April 2021 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,9 MB

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Auswärtiges Amt
Moin, ich habe mich gerade entschieden kein Crowdfunding Projekt zu meiner Anfrage zu starten. Ich fürchte, dass …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Moin, ich habe mich gerade entschieden kein Crowdfunding Projekt zu meiner Anfrage zu starten. Ich fürchte, dass das AA sehr großzügig mit seinen Schwärzungen ist und dass der Informationsgehalt der DKOR nicht mehr sein wird, als dass was man in den Nachrichten erfährt. Knackpunkt ist: die interessanten Passagen, die die Situation genau darstellen, und ungeschönt die Wahrheit zeigen, werden geschwärzt. Es ist wirklich sehr schade, dass diese Intransparenz vom Gesetzgeber bewusst so gewollt ist, da Deutschland sonst nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen zu befürchten hat. Hier eine ähnliche Anfrage zur Haftsituation Nawalnys - Kostenpunkt 60,00 EUR - Ergebnis: fast vollständig geschwärzte DKOR & wenig (bis gar keine) neue Informationen Haftsituation von Alexei Nawalny (fragdenstaat.de) 1 Nur die DKOR und der Bescheid der zitierten Anfrage: aa-nawalny-16marz2021_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Haftsituation von Alexei Nawalny“ (fragdenstaat.de) Trotzdem danke für eure Hilfe !