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Doktorväter / -mütter

bitte übersenden Sie mir eine Stellungnahme, Protokolle, Beschlüsse oder Erlässe, warum die Professorinnen und Professoren, die Doktorarbeiten im Rahmen einer Promotion nicht für Betreuungsfehler und fehlerhafte Gutachten belangt werden.

Weiterhin übersenden Sie mir bitte eine Stellungnahme, Protokolle, Beschlüsse oder Erlässe, warum für die Begutachtung und Bewertung von Doktorarbeiten keine
Standards bzw. Bewertungskriterien vorgeschrieben werden und die begutachtenden bzw. bewertenden Professorinnen und Professoren nach persönlichem Empfinden entscheiden.

Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Juli 2013
  • Frist
    8. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Doktorväter / -mütter
Datum
7. Juli 2013 21:06
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Stellungnahme, Protokolle, Beschlüsse oder Erlässe, warum die Professorinnen und Professoren, die Doktorarbeiten im Rahmen einer Promotion nicht für Betreuungsfehler und fehlerhafte Gutachten belangt werden. Weiterhin übersenden Sie mir bitte eine Stellungnahme, Protokolle, Beschlüsse oder Erlässe, warum für die Begutachtung und Bewertung von Doktorarbeiten keine Standards bzw. Bewertungskriterien vorgeschrieben werden und die begutachtenden bzw. bewertenden Professorinnen und Professoren nach persönlichem Empfinden entscheiden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mir heute zugeleitet, beste Grüße Sabine Wasmer Universität Duisbu…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
WG: Doktorväter / -mütter
Datum
9. Juli 2013 17:12
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wurde mir heute zugeleitet, beste Grüße Sabine Wasmer Universität Duisburg-Essen Campus Duisburg Justitiarin Fon : 0203-379-2475 Fax : 0203-379-1373

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Universität Duisburg-Essen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Eine gleichlautende Anfrage an das Ministerium für…
Von
Universität Duisburg-Essen
Betreff
WG: Doktorväter / -mütter
Datum
11. Juli 2013 14:51
Status
Anfrage wurde zurückgezogen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Eine gleichlautende Anfrage an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 15.06.2013 ist von dort am 05.07.2013 beantwortet worden. Ich schließe mich den Ausführungen des MIWF an und habe dem nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen Sabine Wasmer Universität Duisburg-Essen Campus Duisburg Justitiarin Fon : 0203-379-2475 Fax : 0203-379-1373
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.