Dokument das Nichtteilnahme an OPG begründet

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Steuerungsprojekt Open Government des IT-Planungsrates lehnte eine Teilnahme an der Open Government Partnership, der mehr als 50 Staaten angehören ab. Es habe kein Mandat dafür. International haben 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://rti-rating.org/results.html). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze. Deshalb könnte Deutschland durch die Teilnahme viel lernen. Deshalb wird Akteneinsicht in Dokumente beantragt, die begründen, warum Deutschland nicht teilnimmt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2012
  • Frist
    22. Januar 2013
  • 3 Follower:innen
Walter Keim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Steuerungspr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Walter Keim
Betreff
Dokument das Nichtteilnahme an OPG begründet
Datum
21. Dezember 2012 16:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Steuerungsprojekt Open Government des IT-Planungsrates lehnte eine Teilnahme an der Open Government Partnership, der mehr als 50 Staaten angehören ab. Es habe kein Mandat dafür. International haben 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://rti-rating.org/results.html). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze. Deshalb könnte Deutschland durch die Teilnahme viel lernen. Deshalb wird Akteneinsicht in Dokumente beantragt, die begründen, warum Deutschland nicht teilnimmt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Walter Keim Postanschrift Walter Keim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Keim
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20121221404664] ; Dokument das Nichtteilnahme an OPGbegr� Sehr geehrter Herr Keim, vi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20121221404664] ; Dokument das Nichtteilnahme an OPGbegr�
Datum
18. Januar 2013 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Keim, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Da die Zuständigkeit für das Thema Open Government beim Bundesministerium des Innern liegt, wurde Ihre Anfrage -wie von Ihnen erbeten- an das BMI weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lietz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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Auswärtiges Amt
Mitgliedschaft bei der Open Government Partnership Das Innenmnisterium befürchtet, dass die Ablehnung einer deutsc…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Mitgliedschaft bei der Open Government Partnership
Datum
28. Januar 2013
Status
Anfrage erfolgreich
262,9 KB
Das Innenmnisterium befürchtet, dass die Ablehnung einer deutschen Mitgliedschaft bei der Open Government Partnership "nicht dauerhaft beibehalten werden kann ohne eine (vor allem zivilgeschellschaftlichen) Unterstützung für die laufenden Aktivitäten zu verlieren". Da "OPG eine nachhaltige Umsetzung anstrebt (...) sollte eine Beitrittserklärung (...) durch Frau Bundeskanzlerin formuliert werden." (siehe BMI, O1-131 006-4/1 Seite 4: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/ogp120314bmi.pdf ) Wollte Frau Bundeskanzlerin nicht 'ne Wahl gewinnen? Was ist da besser als eine Sache die 88 % der Wähler wollen? (siehe: http://opendata-network.org/2010/09/studie-wuenschen-buerger-mehr-transparenz/ ). Also ich kann ihr das mit sehr gutem Gewissen empfehlen ;-) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37809--f370914.html#q370914