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Dokument "Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)"

Dokument "Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)".

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  • Datum
    29. August 2017
  • Frist
    30. September 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokum…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Dokument "Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)" [#24471]
Datum
29. August 2017 00:27
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument "Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)". 1. Wo ist dieser Dokument in der aktuellen Version veröffentlicht? 2. Hat dieser Dokument den Rechtswert einer Ausführungs- oder Durchführungsverordnung eines Gesetzes? Bitte geben Sie nähere Informationen zu diesem Dokument.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #24471 „Dokument ´Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitra…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #24471 „Dokument ´Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)´“
Datum
18. September 2017 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
470,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Anlage. Mit freundlichen Grüßen
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