Dokument PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.12.2005

PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11
und dazugehörige Anwendungshinweise vom 22.01.2007.

Sind diese auch heute noch gültig?

Ich bedanke mich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: PSZ III 7 Az 21-01-…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.12.2005 [#187331]
Datum
25. Mai 2020 12:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11 und dazugehörige Anwendungshinweise vom 22.01.2007. Sind diese auch heute noch gültig? Ich bedanke mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187331
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1350 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.05.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokument PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.12.2005 [#187331]
Datum
25. Mai 2020 15:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1350 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25.05.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 25. Mai 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1350 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1350 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokument PSZ III 7 Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.12.2005 [#187331]
Datum
8. Juni 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1350 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.05.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1350 vom 25.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 25. Mai 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit Wirkung vom 1. September 2005 ist eine vollständig novellierte Fassung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in Kraft getreten. Die Aufwands- und Pauschvergütung des § 9 Absatz 1 BRKG entspricht hierbei dem bisherigen § 17 Absatz 1 BRKG. Die Weisung "PSZ III 7 - Az 21-01-11/21-03-11" mit Anwendungshinweisen ist aufgehoben und wurde in die Zentrale Dienstvorschrift "A-2211/1 Reisekostenrechtliche Abfindung bei Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung" überführt. Nachstehend übersende ich Ihnen die genannte Regelung sowie den Erlass "BMVg - PSZ III 7 - Az 21-01-11/21-03-11" vom 22. Dezember 2005 mit Anwendungshinweisen vom 22. Januar 2007: Mit freundlichen Grüßen