Dokument über die Entscheidung der sog. Direktanmeldung

Dokument "Ende 2013 getroffene Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die seit März 2013 von den Einwohnermeldeämtern gelieferten Bestandsdaten volljähriger Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und eine so genannte Direktanmeldung vorzunehmen." Bitte schicken Sie mir dieses Dokument.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument über die Entscheidung der sog. Direktanmeldung [#21331]
Datum
2. Mai 2017 15:01
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument "Ende 2013 getroffene Entscheidung der Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die seit März 2013 von den Einwohnermeldeämtern gelieferten Bestandsdaten volljähriger Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und eine so genannte Direktanmeldung vorzunehmen." Bitte schicken Sie mir dieses Dokument.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Westdeutscher Rundfunk
Ihre Anfrage zu "Dokument = C3�ber die Entscheidung der sog. Direktanmeldung" Lieber Herr Antragsteller/…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Ihre Anfrage zu "Dokument = C3�ber die Entscheidung der sog. Direktanmeldung"
Datum
30. Mai 2017 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Antragsteller/in, zu Ihrer parallel auch an andere Rundfunkanstalten übersandten Anfrage möchten wir für den Hessischen Rundfunk folgendes antworten: Der Hessische Rundfunk gehört als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht zu den staatlichen Stellen und insoweit auch nicht zu dem von dem Portal „fragdenstaat.de“ eigentlich adressierten behördlichen Institutionen. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass formal kein Recht auf Aktenauskunft besteht, da in Hessen kein Informationsfreiheitsgesetz existiert. Völlig unabhängig vom Bestehen einer Auskunftspflicht, ist zur Frage der Direktanmeldung auszuführen: Im privaten Bereich ist gemäß § 2 Abs. 1 RBStV für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Wohnungsinhaber ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RBStV). Als Wohnungsinhaber wird gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RBStV vermutet, wer beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Wer im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs (§ 14 Abs. 9 RBStV) keinem bestehenden Beitragskonto zugeordnet werden kann, erfüllt diese Voraussetzung: Er ist volljähriger Inhaber einer Wohnung. Da die Rundfunkbeitragspflicht kraft Gesetzes entsteht und besteht, ist er somit Beitragsschuldner i. Antragsteller/in d. § 2 Abs. 1 RBStV. Er wird daher vom Beitragsservice angeschrieben und um Auskunft gebeten. Sofern diese Auskunft trotz Erinnerung verweigert wird, ist davon auszugehen, dass der Beitrag noch nicht entrichtet wird und der Betroffene als Beitragsschuldner heranzuziehen ist. Daraufhin kann er – und muss er, denn dies gebietet der Grundsatz der Lastengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG – angemeldet werden. Die gesetzliche Vermutung kann der Betroffene widerlegen, indem er die Verhältnisse aufklärt. Sollte er ohne Rechtsgrund zum Rundfunkbeitrag herangezogen worden sein, steht ihm ein Rückerstattungsanspruch aus § 10 Abs. 3 Satz 1 RBStV zu. Die Intendantinnen und Intendanten der ARD haben im November 2013 im Rahmen einer Sitzung diese sich schon aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergebende Vorgehensweise bestätigt. Ein weitergehendes „Dokument“ dazu kann nicht vorgelegt werden. Es wäre der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der dem Anfragenden sicher bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen