Dokument über die Prüfung des Schufa Scoreverfahren

das geprüfte Scoreverfahren inklusive sämtlicher verwendeter Scorevariablen der Schufa und die Bewertungsgrundlage anhand die Prüfung des Verfahrens vorgenommen wurde inklusive dem Ergebnis.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das geprüfte Scorev…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument über die Prüfung des Schufa Scoreverfahren [#19860]
Datum
11. Januar 2017 19:41
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das geprüfte Scoreverfahren inklusive sämtlicher verwendeter Scorevariablen der Schufa und die Bewertungsgrundlage anhand die Prüfung des Verfahrens vorgenommen wurde inklusive dem Ergebnis.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre am 11.01.2017 eingegangene Eingabe bearbeite ich unter dem Aktenzeichen 90.17.75…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Dokument über die Prüfung des Schufa Scoreverfahren [#19860]
Datum
13. Januar 2017 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre am 11.01.2017 eingegangene Eingabe bearbeite ich unter dem Aktenzeichen 90.17.75:0008. Die von Ihnen genannten Vorschriften sind nicht einschlägig. Anspruch auf Akteneinsicht haben Sie lediglich gemäß § 29 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) als Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens. In dem Verfahren zur Prüfung des Scoreverfahrens der SCHUFA Holding AG waren und sind Sie nicht Beteiligter im Sinne des § 13 HVwVfG. Über die Prüfung des Scoreverfahrens der SCHUFA Holding AG kann ich Ihnen daher keine Auskunft erteilen. Auskunft kann ich Ihnen lediglich über die zu Ihrer Eingabe geführte Akte erteilen, in der sich außer dieser Email und Ihrer Eingabe, die dieser Email angehängt ist, keine Inhalte befinden. Die Auskunft ist daher mit dieser Email bereits vollständig erteilt. Mit freundlichen Grüßen