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Dokument "VSNfD" zum Einsatz der Quellen-TKÜ im Bund

in einer Antwort zu einer kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur Quellen-TKÜ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf) verwiesen Sie bzgl. des Einsatzes der Quellen-TKÜ im Bund auf ein Dokument, dass dem Bundestag überstellt wurde (Antwort zu Frage 1: Auf den dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelten als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen).

Ihre Antworten interessieren mich sehr. Deshalb bitte ich Sie um umgehende Übersendung des Dokuments oder einen Hinweis, wie ich das Dokument einsehen kann.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2013
  • Frist
    5. Februar 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in einer Antwort…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokument "VSNfD" zum Einsatz der Quellen-TKÜ im Bund
Datum
3. Januar 2013 13:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Antwort zu einer kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zur Quellen-TKÜ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf) verwiesen Sie bzgl. des Einsatzes der Quellen-TKÜ im Bund auf ein Dokument, dass dem Bundestag überstellt wurde (Antwort zu Frage 1: Auf den dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelten als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen). Ihre Antworten interessieren mich sehr. Deshalb bitte ich Sie um umgehende Übersendung des Dokuments oder einen Hinweis, wie ich das Dokument einsehen kann. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Dokument "VSNfD" zum Einsatz der Quellen-TKÜ im Bund
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Dokument "VSNfD" zum Einsatz der Quellen-TKÜ im Bund
Datum
14. Januar 2013
Status
Anfrage abgelehnt
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Dokument "VSNfD" zum Einsatz der Quellen-TKÜ im Bund"
Datum
23. Januar 2013 23:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/2850 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil 1. Der Vermerk "Nur für den Dienstgebrauch" nicht ausreicht, um Akten für nicht zugänglich zu erklären. Tatsächlich geheimhaltungsbedürftige Informationen können geschwärzt werden. 2. Nicht alle in der "kleinen Anfrage" beantworteten Fragen schließen auf Antworten/Informationen hin, die notwendigerweise aus Gründen der (inneren) Sicherheit zurückgehalten werden müssen. Ich bin der Auffassung, dass eine Herausgabe des Dokuments - ggf. mit Schwärzungen tatsächlich für die Sicherheit kritischer Passagen - laut IFG angebracht und legitim ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang zu den VS-eingestuften Passagen der Ant-wort der Bundesregierung auf die Kleine …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang zu den VS-eingestuften Passagen der Ant-wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Bundestagsdrucksache 17/11598 vom 21.11.2012)
Datum
13. Februar 2013 09:37
Status
Anfrage abgelehnt
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Susanne Bohn
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.