2020-03-31Anschreiben_MS.PDF

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokument zur Rechtfertigung der Wiederaufnahme der Gesundheitsdatenweitergabe an Polizei

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Postfach 141, 30001 Hannover Hannover, 31.03.2020 Allgemeine Hinweise zum Coronavirus Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Ihnen zu einigen aufgetretenen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus folgende allgemeine Hinweise geben: 1. Anwendungen der Kontaktverbotsregelungen im Bereich SPNV, ÖPNV, Taxi- und Mietwagen In der Anlage ist eine Mail des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zu der Thematik beigefügt, die ich Ihnen zur Kenntnis gebe. 2. Weiterleitung der Informationen von positiv getesteten Personen an die Polizei Die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach ei- nem positiven Test auf Corona sind seitens der Gesundheitsämter an die Polizei zu übermitteln. Hinsichtlich der Übermittlung ist vertretbar, dies auf § 41 NPOG zu stützen. Eine Datenübermittlung stellt keinen Verstoß gegen die DSGVO dar. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz wurde beteiligt. Seitens der Polizei ist Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter: https://www.ms.niedersachsen.de/information/dsgvo-175384.html Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude Hannah-Arendt-Platz 2 30159 Hannover Behinderten- parkplatz am Eingang Telefon (05 11) 120-0 Telefax (05 11) 120-4296 Allgemein (05 11) 120-5999 Abt. Soziales, Pflege, Arbeitsschutz (05 11) 120-3096 Abt. Frauen u. Gleichstellung (05 11) 120-3092 Abt. Migration u. Generationen (05 11) 120-4295 Abt. Gesundheit u. Prävention Bankverbindung Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 021 322 IBAN DE52250500000106021322 BIC NOLADE2HXXX E-Mail Poststelle@ms.niedersachsen.de
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-2- sicherzustellen, dass die übermittelten Daten nach dem Ablauf der üblichen Qua- rantänezeit (14 Tage) zeitnah gelöscht werden. 3. Aufenthalt am Zweitwohnsitz Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw Hamburg) hat aufgrund eines positiv getesteten "Corona-Falls" den Betrieb am 12. März 2020 eingestellt. Dies gilt vorerst bis zum 14. April 2020 mit der (wahrscheinlichen) Möglichkeit auf Verlängerung des Zeitraums. Die Studie- renden wurden ebenfalls ins Homeoffice geschickt. Deren Erstwohnsitz der Stu- dierenden ist aufgrund des Bundesmeldegesetzes am Dienstort Hamburg. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist es gerade das Ziel, dass sich die rd. 2.100 Studierenden eben nicht auf engstem Raum des Campus der HSU/UniBw Hamburg aufhalten. In diesem und ähnlichen Fällen ist es daher zulässig, dass die genannten Studie- renden sich an ihrem Zweitwohnsitz bzw. familiären Bereich (Eltern/Lebensge- fährtin/Lebensgefährten) aufhalten. 4. Meldung des Bedarfs von Schutzausrüstung an die örtlichen Katastrophenschutz- behörden Als weitere Anlage ist ein Erlass des Innenministeriums vom 26.03.2020 zur De- ckung von Notfallbedarfen bei Schutzmaterial beigefügt. Insbesondere ambulante Pflegedienste fragen aufgrund der Beschaffungsprobleme von Schutzausrüstung vermehrt nach. Ich bitte Sie, alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens in Ihrem Zuständigkeitsbereich darüber zu informieren, dass sie verpflichtet sind, sich eigenständig um die Beschaffung von entsprechender Schutzausrüstung zu bemühen und für den Fall, dass dies nicht zum Erfolg führt, die entsprechende Kontaktadresse der unteren Katastrophenschutzbehörde Ihres Zuständigkeitsbe- reiches mitzuteilen.
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-3- 5. FAQ-Liste Bereits gestern ist Ihnen die neue FAQ-Liste zugesandt worden. Ich füge Sie nochmals bei. Sie kann auch auf der Internetseite: https://www.niedersach- sen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesre- gierung-185856.html abgerufen werden.
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