Dokumentation der Einzelverbindungsdaten beim Callcenter des Jobcenters Märkischer Kreis - Erreichbarkeitsstatistik?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Jobcenter Märkischer Kreis bietet den Kunden Telefonservice.
"Durch einen Anruf bei unserem Telefonservice können Sie einfache Fragen schnell klären, ohne sich dazu auf den Weg in die Dienststelle vor Ort machen zu müssen. Damit der Telefonservice Ihnen weiterhelfen kann, halten Sie bitte Ihre Kundennummer oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer bereit. Können Ihre Fragen nicht beantwortet werden, wird der zuständige Sachbearbeiter benachrichtigt. Sie erhalten dann zeitnah einen Rückruf.
Erreichbarkeit des Telefonservice des Jobcenters Märkischer Kreis:
Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
DIE SERVICE-HOTLINE: 02371- 78 52 000."
https://www.jobcenter-mk.de/online-telefonservice.html
1. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Jobcenter im Bereich des Callcenters?
2. Wie viele Anrufe werden im Wochen- oder Monatsdurchschnitt angenommen und bearbeitet?
3. Wie viele Anrufe können nicht durchgestellt werden, weil alle Telefone ausgelastet sind?
4. Werden "Anrufe in Abwesenheit" und "Abgewiesene Anrufe" eigeninitiativ zurückgerufen?
5. Wie lange werden die Einzelverbindungsnachweise der Call-Center-Anrufe" gesichert/gespeichert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2022
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26. Juli 2022
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