Dokumentation "Ordnungsamt Online"

Dokumentationen für die Administration, Konfiguration und behördenseitige Nutzung des Dienstes "Ordnungsamt Online"

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation "Ordnungsamt Online" [#252853]
Datum
7. Juli 2022 17:06
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentationen für die Administration, Konfiguration und behördenseitige Nutzung des Dienstes "Ordnungsamt Online"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252853/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation "Ordnungsamt Online"“ …
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentation "Ordnungsamt Online" [#252853]
Datum
9. August 2022 08:02
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentation "Ordnungsamt Online"“ vom 07.07.2022 (#252853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage von 07.07.2022 ist erst am heutigen Tag bei mir eingegangen …
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
WG: Dokumentation "Ordnungsamt Online" [#252853]
Datum
9. August 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage von 07.07.2022 ist erst am heutigen Tag bei mir eingegangen und wäre ohne Ihre Nachfrage wohl im "Verwaltungs-Wirrwarr" untergegangen. Ich bitte dies zu entschuldigen und bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage: Könnten Sie bitte konkretisieren, was Sie mit "Dokumentationen ......für behördenseitige Nutzung des Dienstes "Ordnungsamt Online" meinen ? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit behördeninterner Nutzung ist die…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokumentation "Ordnungsamt Online" [#252853]
Datum
9. August 2022 20:58
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit behördeninterner Nutzung ist die Nutzung durch Mitarbeiter*innen in angeschlossenen Behörden gemeint, die Hinweise von Bürger*innen bearbeiten sollen. Wie sieht hier der Workflow aus, welche Konfigurationsmöglichkeiten und Vorgaben gibt es? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252853/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumentation "Ordnungsamt Online"“ [#252853]
Datum
17. März 2023 17:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252853/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nach nun mehreren Monaten nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252853.pdf Anfragenr: 252853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252853/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 17. März 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hie…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. März 2023
Datum
31. März 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.991 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Vorabinformation der Gebührenhöhe zu Ihrem IFG-Antrag "Dokumentationen für die Administration, Konfiguration …
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
Vorabinformation der Gebührenhöhe zu Ihrem IFG-Antrag "Dokumentationen für die Administration, Konfiguration und behördenseitige Nutzung des Dienstes "Ordnungsamt Online"
Datum
21. April 2023 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldige ich mich ausdrücklich für die erheblich verspätete Beantwortung Ihres Anliegens. Zu Ihrem Antrag "Dokumentationen für die Administration, Konfiguration und behördenseitige Nutzung des Dienstes Ordnungsamt Online" übermittle ich Ihnen nachfolgend die erbetene Vorabinformation zu der zu erwartenden Gebührenhöhe. Rechtsgrundlage für die Gebührenfestsetzung ist § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenverordnung in Verbindung mit Tarifstelle 1004 b) Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses. Danach ist für eine Akteneinsicht, die einen außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, eine Rahmengebühr zwischen 250 – 500 € festgelegt. Vor Beauskunftung sind Dokumente von insgesamt ca. 160 Seiten auf IT-sicherheitsrelevante Informationen zu untersuchen, und diese Passagen zu schwärzen. Vorliegend ist aufgrund der mit der Akteneinsicht verbundenen Vorarbeiten und Aufwendungen und unter Berücksichtigung Ihres Interesses an der Information eine Gebühr in Höhe von 300 € zu wählen. § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht einschlägig, insofern kann keine Kostenbefreiung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG erfolgen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiterhin aufrecht erhalten. Sofern dies der Fall ist werde ich die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage unverzüglich in die Wege leiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#252853] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Dokumen…
An Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#252853]
Datum
19. Oktober 2023 07:19
An
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Dokumentation "Ordnungsamt Online"“ (07.07.2022, #252853) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Automatische Antwort: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#252853] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Betreff
Automatische Antwort: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#252853]
Datum
19. Oktober 2023 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin wieder am 20.10.2023 erreichbar. Ihre Nachricht wird in Vertretung bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich die Bearbeitung ein wenig verzögert. Mit freundlichen Grüßen