Dokumentation über die Löschung der Videoaufzeichnungen der Ausgehetzt-Demonstration am 22. Juli 2018

Die Dokumentation über die Löschung der polizeilichen Videoaufzeichnungen der Ausgehetzt-Demonstration am 22. Juli 2018 gemäß Artikel 33 Absatz 8 Satz 2 des BayPAG.

Als Teilnehmer dieser Demonstration habe ich ein berechtigtes Interesse an der Löschung meiner personenbezogenen Daten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    10. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dokumentat…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentation über die Löschung der Videoaufzeichnungen der Ausgehetzt-Demonstration am 22. Juli 2018 [#34002]
Datum
11. Oktober 2018 21:37
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumentation über die Löschung der polizeilichen Videoaufzeichnungen der Ausgehetzt-Demonstration am 22. Juli 2018 gemäß Artikel 33 Absatz 8 Satz 2 des BayPAG. Als Teilnehmer dieser Demonstration habe ich ein berechtigtes Interesse an der Löschung meiner personenbezogenen Daten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Brummer. Bei einer Antwort per …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5; Dokumentation über die Löschung der Videoaufzeichnungen der Ausgehetzt-Demonstration am 22. Juli 2018 [#34002]
Datum
16. Oktober 2018 08:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWDokumentationberdieLschungderVideo.eml
4,8 KB
2,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Brummer. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle <<E-Mail-Adresse>> Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW: Auskunftsersuchen des Herrn Antragsteller/in; Az. C5-1083-5-13 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Auskunftsersuchen des Herrn Antragsteller/in; Az. C5-1083-5-13
Datum
29. Mai 2019 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Anfrage vom 11.10.2018 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die allgemeine Löschung polizeilicher Videoaufzeichnungen, die Versammlung "Ausgehetzt" vom 22.08.2018 betreffend, erfolgte direkt im Anschluss an die vorgenannte Versammlung. Sofern einzelne Sequenzen der Videoaufzeichnungen weiterhin zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt wurden, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen auf diesem Wege leider keine Auskunft erteilen. Ihnen steht es allerdings unbenommen, einen Auskunftsantrag nach Art. 65 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) unter Angabe Ihrer Personalien sowie zugehöriger Ausweiskopie an das Polizeipräsidium München zu stellen. Die zugehörige Anschrift lautet: Polizeipräsidium München K106 - Auskunftsantrag Ettstraße 2 80333 München Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) kein Informationsanspruch im Sinne des Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG gegenüber Polizeibehörden geltend gemacht werden kann. Ihre Anfrage wurde folglich als allgemeine Bürgeranfrage eingestuft. Mit freundlichen Grüßen