Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem Domkapitel-Friedhof

- die Korrespondenz und etwaige Verträge der Stadt Speyer mit dem Domkapitel zwecks der Nutzung der Grabstelle Helmut Kohls auf dem Domkapitel-Friedhof.
- Aktenvermerke, Pläne, interne Dokumente und etwaige Gutachten der Stadt Speyer über die Grabstelle, insbesondere hinsichtlich ihrer Einzäunung und Videoüberwachung.
- eine Übersicht der Kosten welche die Stadt Speyer für Errichtung und Pflege der Grabstätte seit 2017 getragen hat und eine Kopie etwaiger Verträge.
- die für die Grabstelle derzeit gültige Friedhofsordnung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    14. April 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Korresponde…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
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Betreff
Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem Domkapitel-Friedhof [#185811]
Datum
2. Mai 2020 00:39
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Korrespondenz und etwaige Verträge der Stadt Speyer mit dem Domkapitel zwecks der Nutzung der Grabstelle Helmut Kohls auf dem Domkapitel-Friedhof. - Aktenvermerke, Pläne, interne Dokumente und etwaige Gutachten der Stadt Speyer über die Grabstelle, insbesondere hinsichtlich ihrer Einzäunung und Videoüberwachung. - eine Übersicht der Kosten welche die Stadt Speyer für Errichtung und Pflege der Grabstätte seit 2017 getragen hat und eine Kopie etwaiger Verträge. - die für die Grabstelle derzeit gültige Friedhofsordnung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185811 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem D…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
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Betreff
AW: Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem Domkapitel-Friedhof [#185811]
Datum
14. Juni 2020 00:00
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem Domkapitel-Friedhof“ vom 02.05.2020 (#185811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Über eine Bestätigung des Eingangs dieser Mail sowie meiner Anfrage würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185811 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachrichten/Anfragen vom 2. Mai 2020 sow…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Dokumente betr. Grabstelle Helmut Kohl auf dem Domkapitel-Friedhof [#185811]
Datum
15. Juni 2020 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachrichten/Anfragen vom 2. Mai 2020 sowie ihre Nachfrage vom 14. Juni 2020. Die verspätete Rückmeldung bitte ich auch bedingt durch die aktuelle Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu entschuldigen. Soweit ich informiert bin, ist die Grabstätte von Helmut Kohl im Adenauerpark der Stadt Speyer auf dem Gelände des Domkapitels und die Stadt Speyer hat hier keinerlei Zuständigkeiten oder Eingriffsmöglichkeiten geschweige denn Verträge. Ich habe Ihre Anfrage aber entsprechend weitergeleitet und melde mich nach Rückmeldung gerne wieder bei Ihnen. Beste Grüße
Stadtverwaltung Speyer
Ihre Anfrage [#185811] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. In der…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Ihre Anfrage [#185811]
Datum
18. Juni 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. In der Anlage erhalten Sie die Kostenaufstellung der Stadt Speyer sowie die Aufstellung der erstattungsfähigen Kosten durch das Bundesinnenministerium. Es existieren keine Verträge der Stadt Speyer mit dem Domkapitel. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Domkapitel. Da sich die Grabstelle auf kirchlichem Gelände befindet, besteht hinsichtlich Gestaltung (Einzäunung, Videoüberwachung, etc.) Gestaltungsfreiheit. Die Friedhofssatzung der Stadt Speyer ist dort nicht anwendbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#185811] Liebe Antragsteller/in herzlichen Dank für die Zusendung der Informationen. Mit freu…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#185811]
Datum
18. Juni 2020 14:31
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in herzlichen Dank für die Zusendung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185811/
Stadtverwaltung Speyer
Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#185811] Ich bin momentan nicht an meinem Arbeitsplatz. Ihre E-Mails werden ni…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage [#185811]
Datum
18. Juni 2020 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin momentan nicht an meinem Arbeitsplatz. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Eine Antwort erhalten Sie nach meiner Rückkehr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr << Anrede >> ich komme nochmal bezü…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
22. Mai 2021 14:42
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-bistum-speyer.pdf
280,5 KB
Sehr << Anrede >> ich komme nochmal bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage zur Rechtslage für die Grabstelle Dr. Helmut Kohls vom 01. Mai 2020 und Ihrer Antwort vom 18. Juni 2020 auf Sie zurück. In der Zwischenzeit stand ich im Kontakt mit dem Bistum Speyer, welches in anliegender Korrespondenz mir erklärte, dass (1) es eine Vereinbarung des Domkapitels mit der Stadt Speyer zur Grabstätte gebe und (2) dass die Videoüberwachung der Grabstelle im "Einvernehmen" mit der Stadt Speyer durch Frau Maike Kohl-Richter veranlasst worden seien. Diese Aussagen stehen nach meinem Verständnis im Widerspruch zu Ihrer Auskunft aus vergangenem Sommer, dass es (1) keine Verträge zwischen dem Bistum und der Stadt gebe und (2) dass die Gestaltung sich ausschließlich in kirchlicher Verantwortung befinde. Daher würde ich Sie bitten mir folgendes zuzuschicken: 1) bestehende und ehemalige Vereinbarungen zwischen dem Bistum bzw. Domkapitel und der Stadt Speyer hinsichtlich der Grabstelle. 2) sämtliche Korrespondenz zwischen der Stadt Speyer und ihren Amtsträgern einerseits sowie Dr. Maike Kohl-Richter andererseits, insbesondere hinsichtlich der Videoüberwachung und Einzäunung der Grabstelle Dr. Helmut Kohls. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bistum-speyer.pdf Anfragenr: 185811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Speyer
Automatische Antwort: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Ich bin momentan nicht an meine…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Automatische Antwort: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
22. Mai 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Ich bin momentan nicht an meinem Arbeitsplatz. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Eine Antwort erhalten Sie nach meiner Rückkehr. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Speyer
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir de…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
25. Mai 2021 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet und Sie erhalten zu gegebener Zeit Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Speyer
Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr Antragsteller/in aufgrund umfangreicher Recherc…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
22. Juni 2021 10:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in aufgrund umfangreicher Recherche beansprucht die Beantwortung Ihrer Anfrage mehr Zeit. Ich bitte Sie um Verständnis hierfür. Sie erhalten schnellstmöglich Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Speyer
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
15. Juli 2021 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 22.5.2021 möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen. Es existiert keine "Akte" im verwaltungsrechtlichen Sinne bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart. Nach intensiver Recherche kann ich Ihnen den gewünschten Gestattungs- und Nutzungsvertrag über das Belegungsrecht der Grabstätte, der zwischen dem Domkapitel Speyer und der Stadt Speyer geschlossen wurde, zukommen lassen (siehe Anhang). Bezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert. Da die Grabstelle im Eigentum des Domkapitels liegt, gelten die Gestaltungsrichtlinien der Friedhofssatzung hierfür nicht. Daher existieren hierüber auch keine Unterlagen. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Speyer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf u…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
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Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
20. Januar 2022 12:50
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf unseren bisherige Schriftwechsel zur Grabgestaltung des Grabes von Dr. Helmut Kohl, insbesondere Ihr Antwortschreiben vom 15.07.2021, habe ich eine Nachfrage. Sie antworteten mir seinerzeit auf meine Anfrage zu Korrespondenz zwischen Dr. Maike Kohl-Richter und der Stadt Speyer: "Bezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert." In der heutigen Berichterstattung des SWR heißt es jedoch: "Die Stadt hat nach eigenen Angaben eine Vereinbarung mit Maike Kohl-Richter, dass die Kamera vorläufig geduldet wird, solange kein öffentlicher Raum gefilmt wird." (Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/wie-geht-es-weiter-mit-helmut-kohl-grab-speyer-100.html). Daher bitte ich Sie mir folgendes zuzuschicken: - sämtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Speyer und Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Grabstelle Dr. Helmut Kohls - sämtliche Aktenvermerke zu möglichen mündlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Speyer und Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Grabstelle Dr. Helmut Kohls - sämtliche Korrespondenz zwischen der Stadt Speyer und ihren Amtsträgern einerseits sowie Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Gestaltung der Grabstelle Dr. Helmut Kohls Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Speyer
Automatische Antwort: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Ich bin momentan nicht an meine…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Automatische Antwort: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
20. Januar 2022 12:50
Status
Ich bin momentan nicht an meinem Arbeitsplatz. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Eine Antwort erhalten Sie nach meiner Rückkehr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
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Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
21. Januar 2022 17:35
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meinen bisherigen Schriftwechsel zur Grabgestaltung des Grabes von Dr. Helmut Kohl mit [geschwärzt], insbesondere Ihr Antwortschreiben vom 15.07.2021, habe ich eine Nachfrage. Da [geschwärzt] eine automatische Antwort eingerichtet hat, richte ich diese Frage an die allgemeine Adresse. Sie antworteten mir seinerzeit auf meine Anfrage zu Korrespondenz zwischen Dr. Maike Kohl-Richter und der Stadt Speyer: "Bezüglich der Korrespondenz der Videoüberwachung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Speyer keine Genehmigungsbehörde für Videoüberwachung ist und aus diesem Grund auch kein Schriftwechsel hierzu existiert." In der heutigen Berichterstattung des SWR heißt es jedoch: "Die Stadt hat nach eigenen Angaben eine Vereinbarung mit Maike Kohl-Richter, dass die Kamera vorläufig geduldet wird, solange kein öffentlicher Raum gefilmt wird." (Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/wie-geht-es-weiter-mit-helmut-kohl-grab-speyer-100.html). Daher bitte ich Sie mir folgendes zuzuschicken: - sämtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Speyer und Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Grabstelle Dr. Helmut Kohls - sämtliche Aktenvermerke zu möglichen mündlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Speyer und Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Grabstelle Dr. Helmut Kohls - sämtliche Korrespondenz zwischen der Stadt Speyer und ihren Amtsträgern einerseits sowie Dr. Maike Kohl-Richter hinsichtlich der Gestaltung der Grabstelle Dr. Helmut Kohls Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 185811 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadtverwaltung Speyer
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihn…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage #185811 [#185811]
Datum
25. Januar 2022 10:37
Status
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem LTranspG. Über evt. entstehenden Verwaltungsaufwand bzw. Kosten informiere ich Sie nach Prüfung durch die zuständigen Stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Speyer
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage [#185811] Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Follow-up zur Informationsfreiheitsanfrage [#185811]
Datum
10. Februar 2022 08:36
Status
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 20.01.2022. Wie ich Ihnen bereits am 15.07.2021 mitgeteilt habe, existieren keine weiteren Unterlagen bezüglich der Beisetzung von Dr. Helmut Kohl. An der damaligen Beisetzung waren verschiedene Stellen beteiligt, der damalige Oberbürgermeister von Speyer, Dr. Eger, das Bistum bzw. Domkapitel, u.a.. Vieles wurde mündlich besprochen und vereinbart. Eine Nachfrage bei unserer Pressestelle ergab, dass es sich bei der Berichterstattung des SWR vom 20.01.2022 über die Videoüberwachung bedauernswerterweise um einen Kommunikationsfehler zwischen Stadt und SWR gehandelt hat. Mit freundlichen Grüßen