Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg.

den Schriftverkehr, die Absprachen und sonstige Dokumente, die den Einsatz der Bundeswehr im Innern im Rahmen der Coronahilfe regeln. Hier im speziellen die Unterstützungsleistungen und Regelungen für Baden-Württemberg.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Schriftverkehr,…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
26. Oktober 2020 12:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Schriftverkehr, die Absprachen und sonstige Dokumente, die den Einsatz der Bundeswehr im Innern im Rahmen der Coronahilfe regeln. Hier im speziellen die Unterstützungsleistungen und Regelungen für Baden-Württemberg. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26.10.20…
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Bundesministerium der Verteidigung
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Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
17. November 2020 10:42
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 26.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zur Beantwortung Ihres o.g. IFG-Antrags (Bezug) ist es erforderlich, auch Dienststellen innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in den Bearbeitungsprozess einzubeziehen. Hieraus ergibt sich ein erweiterter Zeitbedarf, so dass die Bearbeitung voraussichtlich nicht innerhalb der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind sowohl das BMVg als auch zahlreiche Dienststellen des Geschäftsbereiches des BMVg im Rahmen der Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingebunden, so dass Einschränkungen des regulären Dienstbetriebes gegenwärtig nicht vollständig vermieden werden können. Dies betrifft gleichermaßen Stellen, denen die fachliche Bearbeitung Ihres Anliegens obliegt. Auch vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass die o.g. Monatsfrist voraussichtlich deutlich überschritten werden wird. Selbstverständlich komme ich dennoch schnellstmöglich auf die Erledigung Ihrer Anfrage zurück und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.10…
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Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
30. November 2020 15:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.10.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1480 vom 17.11.2020 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 26. Oktober 2020 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen im Rahmen einer einfachen Auskunft - und damit kostenfrei - die nachfolgende Aufstellung der an das Landeskommando Baden-Württemberg gerichteten Hilfeleistungsanträge (COVID-19) übersenden: Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass ein etwaiger weiterer, über die vorstehend übermittelten Informationen hinausgehender, Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass weitergehende Informationen, auch zu einzelnen in der Liste benannten Maßnahmen, zunächst aus mehreren Quellen extrahiert und aufbereitet bzw. zusammengestellt werden müssten. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag über den bereits gewährten Informationszugang hinaus aufrecht erhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich mit, dass ich an meiner Anfrage weiter festhalte und ich die Gebüh…
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Von
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Betreff
AW: Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
1. Dezember 2020 07:27
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teile ich mit, dass ich an meiner Anfrage weiter festhalte und ich die Gebühren nicht scheue. Die gelieferte Liste könnte man allenfalls als "sonstige Dokumente" gemäß meiner Anfrage werten. Sie ist nett, hat aber keinen Mehrwert. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.10…
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Bundesministerium der Verteidigung
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Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
4. Dezember 2020 11:08
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26.10.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1480 vom 17.11.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1480 vom 30.11.2020 4. Ihre Nachricht vom 01.12.2020 Sehr [geschwärzt], ich bestätige dankend den Eingang Ihrer o.g. E-Mail (Bezug 4.). Wie Sie der Ihnen zugeleiteten Aufstellung entnehmen konnten, existiert bereits mit den darin angeführten Vorgängen zu Hilfeleistungsanträgen (mit dem Ihrerseits angefragten Bezug zu "Coronahilfe", "Unterstützungsleistungen" und "Baden-Württemberg") ein erheblicher Umfang an antragsgegenständlichen amtlichen Informationen. Um dennoch mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand eine an Ihrem tatsächlichen Informationsinteresse ausgerichtete Akten- und Datensichtung vornehmen zu können, bitte ich Sie, eine Präzisierung bzw. Eingrenzung Ihres Auskunftsersuchens vorzunehmen und möglichst konkret zu benennen, auf die Herausgabe welcher Informationen Ihr Antrag ausgerichtet sein soll. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in mir geht es um den Schriftverkehr, der die rechtliche Einordnung des Einsatzes der B…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
4. Dezember 2020 11:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir geht es um den Schriftverkehr, der die rechtliche Einordnung des Einsatzes der Bundeswehr im Innern, hier in Baden-Württemberg, regelt. (Amtshilfeersuchen mit Begründung und Antwort). ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente bezüglich der Entscheidung des…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
2. Februar 2021 12:00
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg.“ vom 26.10.2020 (#201681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag v…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
2. März 2021 10:43
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26. Oktober 2020 2. Ihre Email vom 2. Februar 2020 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Email und bedauere die lange Bearbeitungsdauer. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass über Ihren Antrag leider noch nicht entschieden werden konnte. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag v…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
15. März 2021 09:51
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1480 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 26. Oktober 2020 2. Ihre Email vom 4. Dezember 2020 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 4. Dezember 2020 (Bezug 2.), worin Sie auf unsere Nachfrage bezüglich einer Präzisierung bzw. Eingrenzung Ihres Auskunftsersuchens ausführten, dass es Ihnen um Schriftverkehr ginge, "der die rechtliche Einordnung des Einsatzes der Bundeswehr im Innern, hier in Baden-Württemberg, regelt (Amtshilfeersuchen mit Begründung und Antwort)." Wie Sie bereits aus meiner Nachricht vom 30. November 2020 entnehmen können, sind vorliegend über 160 antragsgegenständliche Amtshilfeersuchen betroffen. Aus der dortigen Auflistung ergibt sich auch, dass eine hohe Anzahl unterschiedlicher amtshilfeersuchender Akteure zu verzeichnen ist. Da der IFG-Antrag auch die Belange der amtshilfeersuchenden Stellen betrifft und daher durch das BMVg deren Einvernehmen einzuholen ist, bitte ich um Verständnis, dass bereits angesichts der Vielzahl dieser notwendigen Beteiligungen - unabhängig von einer weiteren Extrahierung aus mehreren Quellen und zusätzlichen Aufbereitung der Informationen - ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand die Folge wäre, der sich im Zusammenhang mit der Bearbeitung der IFG-Anfrage als unzumutbar darstellt. Ich darf Sie daher nochmals bitten, anhand der bereits übersandten Übersicht entsprechende Einzelersuchen zu bestimmen, bei denen Ihr Informationsinteresse ggf. besonders stark ausgeprägt ist . Unabhängig davon darf ich Sie bei Interesse auch auf folgenden Internet-Link hinweisen, der sich mit der Thematik und der rechtlichen Einordnung der Amtshilfe und deren Grundlagen befasst: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/im-einsatz/der-inspekteur-der-streitkraeftebasis-informiert Ebenso hat sich die Bundesregierung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen mit dieser Thematik befasst, wovon ich exemplarisch eine beifüge: Darüber hinaus steht es Ihnen ebenso frei, sich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an die amtshilfeersuchenden Stellen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit halte ich weiter am vollen Zugang zu den erbetenen Informationen fest. Mir …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg. [#201681]
Datum
28. März 2021 12:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit halte ich weiter am vollen Zugang zu den erbetenen Informationen fest. Mir genügt hingegen jeweils das Dokument, in dem die Amtshilfe begründet wird, hier sowohl die Stattgaben als auch die Ablehnungen. Mein Anliegen lässt sich nicht weiter begrenzen, da es um den grundsätzlichen Einsatz der Bundeswehr im Innern geht. Weiter möchte ich anmerken, dass Sie die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg.“ [#201681]
Datum
10. Juni 2021 13:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich seit 28.03.2021 keine Antwort/Reaktion zu meiner weiterhin bestehenden Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201681.pdf - 2020-11-30_1-201123bersichtHL-Antrge1.Aktualisierung.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-03-15_1-Drucksache1926360.pdf Anfragenr: 201681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201681/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-727/002 II#0111 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente bezüglich der Entscheidung des Einsatzes der Bundeswehr zur Unterstützung in Baden-Württemberg.“ [#201681] # 25-727/002 II#0111
Datum
10. Juni 2021 15:56
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-727/002 II#0111 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
7. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
19. Juli 2021 09:15
Status
Warte auf Antwort
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