Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im Saarland

gemäß der
> "Verordnung zur Ausführung des Notfallsanitätergesetzes und zur Änderung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung"
Artikel 1 sind Sie die im Saarland zuständige Behörde für die Ausbildung des Notfallsanitäters.

Ich beantrage hiermit alle Dokumente des Landes, die die Ausbildung und Weiterqualifizierung des Notfallsanitäters im Saarland regulieren.
Beispiele (nicht abschließend):
- Ausführungsbestimmungen
- Rahmenlehrpläne
- Liste zu erlernender Medikamente und Invasiver Maßnahmen
- Muster-Algorithmen
- Ausführungen zur Prüfung
- ggf. Muster Fallbeispiele zur Prüfung, soweit diese für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2018
  • Frist
    6. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß der >…
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im Saarland [#26404]
Datum
1. Februar 2018 16:44
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß der > "Verordnung zur Ausführung des Notfallsanitätergesetzes und zur Änderung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung" Artikel 1 sind Sie die im Saarland zuständige Behörde für die Ausbildung des Notfallsanitäters. Ich beantrage hiermit alle Dokumente des Landes, die die Ausbildung und Weiterqualifizierung des Notfallsanitäters im Saarland regulieren. Beispiele (nicht abschließend): - Ausführungsbestimmungen - Rahmenlehrpläne - Liste zu erlernender Medikamente und Invasiver Maßnahmen - Muster-Algorithmen - Ausführungen zur Prüfung - ggf. Muster Fallbeispiele zur Prüfung, soweit diese für die Öffentlichkeit bestimmt sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im…
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im Saarland [#26404]
Datum
6. März 2018 01:13
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im Saarland“ vom 01.02.2018 (#26404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Soziales Saarland
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2018 darf ich wie folgt beantworten: Besondere Ausführungsbest…
Von
Landesamt für Soziales Saarland
Betreff
Dokumente bzgl. Notfallsanitäter Ausbildung im Saarland
Datum
6. März 2018 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2018 darf ich wie folgt beantworten: Besondere Ausführungsbestimmungen zu den gesetzlichen Regelungen gibt es im Saarland nicht. Insoweit gelten die Regelungen des Notfallsanitätergesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/nots…) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/nots…). Darüberhinausgehend kann ich Ihnen keinerlei Unterlagen zur Verfügung stellen. Die von Ihnen angesprochenen Fallbeispiele zur Prüfung sind selbstverständlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Für Rückfragen die den konkreten Inhalt der Ausbildung betreffen, wenden Sie sich gerne an die Rettungsdienstschule Saar. Mit freundlichen Grüßen