Dokumente der öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrat

Alle Dokumente und Unterlagen, die bei der letzten öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrates verwendet und erstellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente un…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente der öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrat [#166808]
Datum
17. September 2019 18:31
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Unterlagen, die bei der letzten öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrates verwendet und erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. September 2019, die zuständigkeitshalber an das…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Dokumente der öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrat [#166808]
Datum
2. Oktober 2019 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. September 2019, die zuständigkeitshalber an das Justitiariat des ZDF weitergeleitet wurde. Sie bitten hier, gestützt auf das Landestransparenzgesetz und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, um Übersendung aller Dokumente und Unterlagen, die bei der letzten Sitzung des ZDF–Fernsehrates verwendet und erstellt wurden. Gegen das ZDF können vorliegend keine auf das Landestransparenzgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hier ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des TranspG des Landes Rheinland-Pfalz ausgenommen, sodass wir aus diesem Grund Ihrem Auskunftsersuchen nicht nachkommen können. Ebenso sehen wir keinen Auskunftsanspruch aus dem von Ihnen vorgebrachten VIG. Informationen über die Arbeit des Fernsehrates, über seine Beschlüsse und seine Zusammensetzung finden Sie auf www.unternehmen.zdf.de. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte begründen Sie mir, wie Sie zu der Aussage "Die öffentlich-rechtlichen Rund…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente der öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrat [#166808]
Datum
6. Oktober 2019 17:23
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte begründen Sie mir, wie Sie zu der Aussage "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hier ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des TranspG des Landes Rheinland-Pfalz ausgenommen" gelangen. Meiner Auffassung nach sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht durch das Gesetzt von einer Auskunft ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre u. s. E-Mail. Das ZDF fällt grundsätzlich nicht in den Anwe…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Dokumente der öffentlichen Sitzung des ZDF-Fernsehrat [#166808]
Datum
15. Oktober 2019 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre u. s. E-Mail. Das ZDF fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetz. Der Anwendungsbereich ist nach der gesetzlichen Regelung des TranspG Rheinland-Pfalz nur dann eröffnet, sofern die hiervon erfassten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ZDF und SWR) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Eine solche staatsvertragliche Regelung existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen