Dokumente der Rechtstatsachensammelstelle des BKA zu einigen Partnerstaaten

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut Aussage des damaligen Vizepräsidenten Jürgen Stock sammelt die Rechtstatsachensammelstelle (RETASAST) des BKA Informationen über formale Datenschutzstandards sowie Erkenntnisse über das tatsächliche Datenschutzniveau zu jenen Ländern, mit denen deutsche Polizeibehörden (potenziell) personenbezogene Daten austauschen. (s. Wortprotokoll der 49. Sitzung des Innenausschusses des 17. Bundestags, Protokoll Nr. 17/49). Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einige Bestimmungen des BKA-Gesetzes setzt die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Stellen eine "Vergewisserung über das geforderte Schutzniveau" (BVerfG, 1 BvR 966/09, Rn. 339) in den Empfängerländern voraus. Diese Vergewisserung erfolgt offenbar auf der Basis jener Informationen, die die RETASAST beim BKA erhebt.

Wir möchten gern wissen:
* Zu wie vielen Ländern hat die o.g. Sammelstelle des BKA mittlerweile derartige Erkenntnisse gesammelt?
* Welche Unterlagen liegen der Sammelstelle (Akten-Untergruppe 383 lt. Generalaktenplan des BKA) zu den Ländern Ägypten, Russland, Türkei und USA vor?
* Sofern es zu den genannten Ländern eigenständige Auswertungen, zusammenfassende Berichte oder Beurteilungen über das formale bzw. tatsächliche Datenschutzniveau gibt, beantragen wir Akteneinsicht in diese Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2016
  • Frist
    23. August 2016
  • 2 Follower:innen
Sven Lüders (Humanistische Union e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Aussage des damalig…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Sven Lüders (Humanistische Union e.V.)
Betreff
Dokumente der Rechtstatsachensammelstelle des BKA zu einigen Partnerstaaten [#17357]
Datum
21. Juli 2016 17:01
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Aussage des damaligen Vizepräsidenten Jürgen Stock sammelt die Rechtstatsachensammelstelle (RETASAST) des BKA Informationen über formale Datenschutzstandards sowie Erkenntnisse über das tatsächliche Datenschutzniveau zu jenen Ländern, mit denen deutsche Polizeibehörden (potenziell) personenbezogene Daten austauschen. (s. Wortprotokoll der 49. Sitzung des Innenausschusses des 17. Bundestags, Protokoll Nr. 17/49). Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einige Bestimmungen des BKA-Gesetzes setzt die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Stellen eine "Vergewisserung über das geforderte Schutzniveau" (BVerfG, 1 BvR 966/09, Rn. 339) in den Empfängerländern voraus. Diese Vergewisserung erfolgt offenbar auf der Basis jener Informationen, die die RETASAST beim BKA erhebt. Wir möchten gern wissen: * Zu wie vielen Ländern hat die o.g. Sammelstelle des BKA mittlerweile derartige Erkenntnisse gesammelt? * Welche Unterlagen liegen der Sammelstelle (Akten-Untergruppe 383 lt. Generalaktenplan des BKA) zu den Ländern Ägypten, Russland, Türkei und USA vor? * Sofern es zu den genannten Ländern eigenständige Auswertungen, zusammenfassende Berichte oder Beurteilungen über das formale bzw. tatsächliche Datenschutzniveau gibt, beantragen wir Akteneinsicht in diese Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Sven Lüders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Lüders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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