Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien

Im Zusammenhang mit der "Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien im Rahmen des Bildungsfonds der RWTH Aachen in der Fassung der fünften Ordnung zur Änderung der Richtlinie vom 13.02.2020" (abrufbar unter https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaamdoxwo) bitte ich um folgende, in der Richtlinie unter den angegebenen Paragraphen konkret genannten Dokumente:

1. § 6 Absatz 5 Satz c: Die Vorschlagslisten zu fördernder Stipediantinnen und Stipedianten aller Fakultäten in anonymisierter Form zum Förderjahr 2019/20
2. § 6 Absatz 5 Satz d: Die von den Fakultäten schriftlich bei der Stabsstelle Relationship Management angezeigten zur Grunde gelegten Verfahrensregeln aller Fakultäten zum Förderjahr 2019/20
3. § 11 Absatz 1: Der aktuellste Bericht der Stabsstelle Relationship Management über das Stipendienprogramm

Zusätzlich zu den aufgeführten Informationsfreiheitsgesetzen berufe ich mich in meiner Anfrage auf § 2 Absatz 2 Satz 1 StipG, der eine nachvollziehbare Einhaltung der Auswahlkriterien für die Bewerber und Bewerberinnen fordert, sowie § 6 Absatz 4 der oben genannten Richtlinie, die ein transparentes und gerechtes Verfahren entsprechend dem StipG fordert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien [#186388]
Datum
11. Mai 2020 17:08
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit der "Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien im Rahmen des Bildungsfonds der RWTH Aachen in der Fassung der fünften Ordnung zur Änderung der Richtlinie vom 13.02.2020" (abrufbar unter https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaamdoxwo) bitte ich um folgende, in der Richtlinie unter den angegebenen Paragraphen konkret genannten Dokumente: 1. § 6 Absatz 5 Satz c: Die Vorschlagslisten zu fördernder Stipediantinnen und Stipedianten aller Fakultäten in anonymisierter Form zum Förderjahr 2019/20 2. § 6 Absatz 5 Satz d: Die von den Fakultäten schriftlich bei der Stabsstelle Relationship Management angezeigten zur Grunde gelegten Verfahrensregeln aller Fakultäten zum Förderjahr 2019/20 3. § 11 Absatz 1: Der aktuellste Bericht der Stabsstelle Relationship Management über das Stipendienprogramm Zusätzlich zu den aufgeführten Informationsfreiheitsgesetzen berufe ich mich in meiner Anfrage auf § 2 Absatz 2 Satz 1 StipG, der eine nachvollziehbare Einhaltung der Auswahlkriterien für die Bewerber und Bewerberinnen fordert, sowie § 6 Absatz 4 der oben genannten Richtlinie, die ein transparentes und gerechtes Verfahren entsprechend dem StipG fordert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186388
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe d…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien [#186388]
Datum
14. Juni 2020 15:13
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien“ vom 11.05.2020 (#186388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186388
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe d…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien [#186388]
Datum
20. Juni 2020 20:01
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien“ vom 11.05.2020 (#186388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186388/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe d…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien [#186388]
Datum
22. Juni 2020 13:56
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien“ vom 11.05.2020 (#186388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186388/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente im Rahmen der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien“ [#186388] [#186388]
Datum
29. Juni 2020 18:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186388/ Bislang hat die Hochschule leider in keiner Art und Weise auf meine Anfrage reagiert - weder auf den ursprünglichen Informationsfreiheitsantrag vom 11.05.2020 noch auf meine Nachfrage vom 22.06.2020. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186388.pdf Anfragenr: 186388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186388/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mein Zeichen: 450/20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfr…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Juni 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 450/20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG NRW wird hier unter dem angegebenen Zeichen bearbeitet. Die Coronakrise hat zahlreiche Ressourcen der RWTH Aachen gebunden, wodurch sich auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert hat. Ich werde Ihnen in den kommenden Tagen einen Bescheid zukommen lassen und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichem Gruß
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
IFG-Anfrage zu Unterlagen zum Deutschlandstipendium Mein Zeichen: 450/20 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte b…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
IFG-Anfrage zu Unterlagen zum Deutschlandstipendium
Datum
9. Juli 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: 450/20 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die beigefügten Unterlagen. Mit freundlichem Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 11.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 11.5.2020
Datum
10. August 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Informationszugang vom 11.5.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-5910/20 Ihr Zeichen: 9.0 | 450/20 RO32 / RO ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu in Zusammenhang mit der Richtlinie zur Vergabe der Deutschlandstipendien im Rahmen des Bildungsfonds der RWTH Aachen stehenden Informationen über die Seite von fragdenstaat.de, https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-im-rahmen-der-richtlinie-zur-vergabe-der-deutschlandstipendien/, gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 9.7., welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie dem Antragsteller die zu den Fragen 1. und 3. beantragten Informationen zukommen lassen; den Informationszugang zu Frage 2. haben Sie unter Hinweis auf den nach § 2 Abs. 3 IFG NRW ausgenommenen Bereich der Leistungsbeurteilung abgelehnt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach § 2 Abs. 3 IFG NRW ist für Hochschulen der Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnet, soweit sie nicht im Bereich von Leistungsbeurteilungen tätig werden. Herr Antragsteller/in hat Informationszugang beantragt zu den der Stipendiatenauswahl zugrunde gelegten Verfahrensregeln, wie sie die Fakultäten der RWTH Aachen nach § 6 Absatz 5 lit. d der o.g. Richtlinie bei der Stabsstelle Relationship Management anzeigen. Die o.g. Richtlinie basiert auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). § 1 StipG enthält den Grundsatz, dass "zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, nach Maßgabe dieses Gesetzes Stipendien vergeben" werden. Auch in § 3 Satz 2 StipG ist klar formuliert, dass die Förderung abhängig ist von den "bisher erbrachten Leistungen". Insofern verstehe ich die Regeln der Stipendienvergabe, wie sie für Ihre Hochschule ihre Ausprägung in der o.g. Richtlinie und in den daraus folgenden fakultätseigenen Verfahrensregeln gefunden haben, nicht als leistungsbeurteilende, sondern lediglich auf den bereits erfolgten Leistungsbeurteilungen bzw. auf zukünftig zu erwartenden Leistungen basierende Regeln. Dann wäre entgegen Ihrer Auffassung der Anwendungsbereich des IFG NRW eröffnet. Zudem ist in § 2 Abs. 2 Nr. 1 StipG ausdrücklich vorgesehen, dass die Auswahlverfahren so zu gestalten sind, "dass die Einhaltung der Auswahlkriterien für die Bewerber und Bewerberinnen nachvollziehbar ist". Auch dies spricht im Sinne einer transparenten Stipendienvergabe dafür, dem Antragsteller die Verfahrensregeln nicht vorzuenthalten. Da nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 10./11.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Ant…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 10./11.5.2020
Datum
2. September 2020 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anträge auf Informationszugang vom 10.0/11.5.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-5909/5910/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen hier die Stellungnahme der RWTH Aachen von heute weiter. Leider konnte ich mit meiner Argumentation die Hochschule nicht zu einer anderen Entscheidung in Ihren beiden Anträgen bewegen. Hier stehen sich zwei unterschiedliche Sichtweisen zur Definition des Begriffs der Leistungsbeurteilung gegenüber, wobei eine klare Entscheidung bzw. Abgrenzung tatsächlich schwerfällt. So bleibt es etwa zweifelhaft, inwiefern die sozialen, familiären oder persönlichen Umstände in eine Leistungsbeurteilung einfließen können. Nach § 3 Satz 2 StipG stehen diese "Sekundärkriterien" neben den bisher erbrachten Leistungen". Insofern könnte man darüber nachdenken, ob die RWTH Aachen - auch wenn sie den Gesamtprozess der Vergabe eines Deutschlandstipendiums als Fall der Leistungsbeurteilung betrachtet - bezogen auf die von Ihnen angefragten Verfahrensregeln (# 186388 Nr. 2) soweit sie sich auf Sekundärkriterien beziehen und die Anträge Nr. 3 und 4 zu # 186305 nicht doch dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 IFG NRW unterfällt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Mittwoch, 2. September 2020 09:37 An: [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Betreff: AW: Antrag auf Informationszugang vom 11.5.2020 Meine Zeichen: 449/20 u. 450/20 Sehr [geschwärzt], Ihre untenstehende E-Mail habe ich zum Anlass genommen, die Entscheidung in meinen Bescheiden vom 09.07.2020 nochmals zu kontrollieren. Da sich die Fragestellung in der Tat thematisch weitestgehend überschneiden, dient diese E-Mail zugleich als Antwort auf Ihre Nachricht in der Sache 209.2.3.1.11.-5909/20. Auch nach nochmaliger Durchsicht und Prüfung der Sach- und Rechtslage bleibe ich bei dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Zugang zu der begehrten Information besteht. Der Antragsteller begehrt mit beiden in Rede stehenden Anträgen Zugang zu Informationen, die die Vergabekriterien für Deutschlandstipendien an der RWTH Aachen betreffen. Gemäß § 2 Abs. 3 IFG NRW gilt das Informationsfreiheitsgesetz unter anderem für Hochschulen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Dieser Ausnahmefall ist hier gegeben: Die Vergabe eines Deutschlandstipendiums stellt einen Fall der Leistungsbeurteilung dar. Gemäß § 3 S. 2 StipG sind nicht nur, wie von Ihnen dargestellt, die bisher erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, sondern auch der bisherige persönliche Werdegang, gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Es ist also bereits nach dem StipG eine Gesamtbeurteilung eines potentiellen Stipendiaten vorzunehmen, die sich nicht in der Betrachtung der bisherigen Prüfungsleistungen erschöpft. Auch stellt § 1 der RWTH-Richtlinie (siehe Anlage) zur Vergabe von Deutschlandstipendien klar, dass eine Förderung auch für Studierende möglich ist, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt. Auch diese Prognoseentscheidung der Hochschule ist eine Leistungsbeurteilung eigener Art. Die Vergabe eines Stipendiums beruht ersichtlich in jedem Fall auf einer originären Beurteilung der oder des Studierenden, nicht auf einer bloßen Wiedergabe bereits erfolgter Leistungsbeurteilungen. § 6 Abs. 5 der RWTH-Richtlinie stellt die dabei zu beachtenden Kriterien dar. Die Nachvollziehbarkeit der Regelungen ist somit gegeben; Nachvollziehbarkeit ist allerdings nicht mit vollkommener Offenlegung gleichzusetzen. Zwar bilden die bisher erreichten Noten die Primärkriterien und damit den Schwerpunkt für die Vergabe des Stipendiums. Das führt jedoch nicht zu einer Schwächung oder gar einem Wegfall des Schutzes der Leistungsbeurteilung. Es gibt keinen "weniger geschützten" Randbereich von Forschung, Lehre und der damit einhergehenden Leistungsbeurteilung. Der Gesetzgeber hat die Ausnahmeregelung im IFG NRW unumschränkt damit begründet, dass der Informationszugang nicht dazu führen soll, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden (OVG NRW, Urteil vom 18.08.2015 - Z 15 A 97/13). Für Ausnahmen von der Ausnahme ist demnach kein Raum. Auch wenn man folglich die Stipendienvergabe in den Randbereich der Leistungsbeurteilung einordnen wollte (was die RWTH Aachen ausdrücklich nicht tut, s.o.), so führt dies dennoch dazu, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist, § 2 Abs. 3 IFG NRW. Der Anspruch auf Informationszugang war somit nicht gegeben; der Antrag war abzulehnen. Gegen eine Weiterleitung dieser Stellungnahme an den Antragsteller bestehen keine Bedenken. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>