Dokumente über ausgemusterte Truppenteile

1. Alle Dokumente über ausgemusterte Truppenteile und
2. alle Dokumente die Informationen über den Zugriff auf ausgemusterte Truppenteile beinhalten (vgl. http://www.tagesschau.de/ausland/leopard-101.html).

Ergebnis der Anfrage

Nachdem mir mitgeteilt wurde, dass die Informationen in diesem Ministerium nicht vorhanden seien, stellte ich – wie mir geraten wurde – eine weitere Anfrage an das Bundesministerium für Verteidigung.

https://fragdenstaat.de/a/9590

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Micha Rosenbaum
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Dokument…
An Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle Details
Von
Micha Rosenbaum
Betreff
Dokumente über ausgemusterte Truppenteile [#9310]
Datum
10. April 2015 18:59
An
Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Dokumente über ausgemusterte Truppenteile und 2. alle Dokumente die Informationen über den Zugriff auf ausgemusterte Truppenteile beinhalten (vgl. http://www.tagesschau.de/ausland/leopard-101.html).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Micha Rosenbaum <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Rosenbaum << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Micha Rosenbaum

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Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Sehr geehrter Herr Rosenbaum, auf Ihre an die organisatorisch beim Auswärtigen Amt angesiedelte Beauftragte der B…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente über ausgemusterte Truppenteile
Datum
21. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rosenbaum, auf Ihre an die organisatorisch beim Auswärtigen Amt angesiedelte Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle gerichtete Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Dem Auswärtigen Amt liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen vor, eine Herausgabe nach § 1 IFG ist daher nicht möglich. Ich stelle anheim, diesen Antrag bei dem für die Thematik federführenden Bundesministerium für Verteidigung zu stellen. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei.