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Dokumente und Briefwechsel: Kaspersky

Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, der den Entscheidungsprozess transparent macht, wieso am 15.03.2022 gegen Kaspersky gewarnt wurde.

https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/220315_Kaspersky-Warnung.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und ggf…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente und Briefwechsel: Kaspersky [#243676]
Datum
17. März 2022 18:06
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, der den Entscheidungsprozess transparent macht, wieso am 15.03.2022 gegen Kaspersky gewarnt wurde. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/220315_Kaspersky-Warnung.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243676/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 17.03.2022 beim…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel: Kaspersky [#243676]
Datum
18. März 2022 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 17.03.2022 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse, wenn Sie eine elektronische Zustellung des Bescheids wünschen. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um Ihre Identität feststellen und eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), leider habe ich auf meine untenstehende Nachricht noch keine Rückmeldung erhal…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel: Kaspersky [#243676]
Datum
11. April 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), leider habe ich auf meine untenstehende Nachricht noch keine Rückmeldung erhalten. Ich bitte um Zusendung der benötigten Informationen bis zum 19.04.2022, andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anfrage zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.