Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky

Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, bzw Emails, um den Entscheidungsprozess transparent zu machen, wieso am 15.03.2022 gegen Kaspersky gewarnt wurde.

Gemäß Tagesschau Bericht vom 05.08.2022 wurde diese Anfrage offenbar bereits gegenüber des BR beantwortet (siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/software-kaspersky-sicherheit-warnungen-101.html), ich erwarte daher keinerlei Mehraufwand (oder Kosten) von Ihrer Seite mir diese Unterlagen ebenfalls zukommen zu lassen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und ggf…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky [#256374]
Datum
5. August 2022 08:55
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, bzw Emails, um den Entscheidungsprozess transparent zu machen, wieso am 15.03.2022 gegen Kaspersky gewarnt wurde. Gemäß Tagesschau Bericht vom 05.08.2022 wurde diese Anfrage offenbar bereits gegenüber des BR beantwortet (siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/software-kaspersky-sicherheit-warnungen-101.html), ich erwarte daher keinerlei Mehraufwand (oder Kosten) von Ihrer Seite mir diese Unterlagen ebenfalls zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrag…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky [#256374]
Datum
23. August 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne können Sie die Unterlagen auch an <<E-Mail-Adresse>> senden Mit…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky [#256374]
Datum
23. August 2022 18:55
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne können Sie die Unterlagen auch an <<E-Mail-Adresse>> senden Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256374/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform &quo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky [#256374]
Datum
24. August 2022 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei den echtemail-Adressen handelt es sich um eine von der Plattform "FragdenStaat.de" im Rahmen Ihrer IFG-Anfrage erzeugten E-Mail Adresse (" Für jede Anfrage generieren wir jetzt automatisch zur Mail-Adresse @fragdenstaat.de eine Mail-Adresse @echtemail.de.", s. dazu https://netzpolitik.org/2015/zum-dahinschmelzen-fragdenstaat-startet-eigenen-provider-echtemail-de/). Daher kann diese E-Mail-Adresse nicht als persönliche E-Mail-Adresse angesehen werden, da "FragdenStaat.de" nicht als E-Mail Provider angesehen wird, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, echte echte E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grü…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente und Briefwechsel zur Warnung vor Kaspersky [#256374]
Datum
24. August 2022 08:50
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, echte echte E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256374/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antrag auf Informationszugang wird teilweise stattgegeben …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Informationszugang wird teilweise stattgegeben (siehe zweites Doc) und es werden keine Gebühren erhoben.

Dokumente