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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente und Kommunikation zu ICMPD“
Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Frau Alt-Moabit 140 Vera Deleja- Hotko 10557 Berlin Postanschrift ██████████████ ▎ 11014 Berlin ▎ Tel +49 30 18 681-10977 ████████ ▎██████ ▎ Fax +49 30 18 681- 55038 ██████ ▎ ████████▎ Informationsfreiheitsgesetz; Dokumente und Kommunikation zu IFG@bmi.bund.de www.bmi.bund.de ICMPD [#269139] Ihr Antrag vom 31. Januar 2023 ZII4-13002/28#211 Berlin, 14. März 2023 Seite1 von 3 Sehr geehrte Frau Deleja - Hotko, mit E-Mail vom 31. Januar 2023 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung: 1) sämtlicher Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) 2) sowie internen und externen Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Organisation "International Centre for Migration Policy Development" (ICMPD) Auf meine mit Schreiben vom 9. Februar 2023 geäußerte Bitte um Eingrenzung Ihres Aus- kunftsersuchens teilten Sie mir mit Ihrem Schreiben vom 13. Februar 2023 mit, Sie seien bereit, dass Informationsbegehren auf die Unterlagen aus der Abteilung Migration (M) zu reduzieren, weiterhin seien Sie bereit, eine zeitliche Eingrenzung für die Zeit von Januar 2016 bis heute vor- zunehmen. Der Antrag wird abgelehnt, Gebühren werden nicht erhoben. Zustell- und Lieferanschrift:Ingeborg- Drewitz- Allee 4, 10557 Berlin Verkehrsanbindung:S + U- Bahnhof Hauptbahnhof
Seite 2 von 3 Begründung: Trotz der scheinbaren Eingrenzung aus dem Schreiben vom 13. Februar 2023 handelt es sich um ein ausuferndes Informationsbegehren, zu dessen Bearbeitung sich das BMI nicht in der Lage sieht, denn der Antrag ist in seiner geänderten Fassung weiterhin zu unbestimmt. Die Abteilung M bestand zum Zeitpunkt des Antrags aus elf Organisationseinheiten (10 Referate, eine Projektgruppe), von denen nach aktuellem Kenntnisstand mindestens fünf mit dem Thema ICMPD befasst waren. Das Informationsbegehren umfasst einen Zeitraum von gut sieben Jahren, in den neben dem Beitritt Deutschlands zum ICMPD 2020 u.a. die gesamte Vorbereitung und Durchführung des Vorsitzes Deutschlands in der ICMPD Steering Group 2022, dem Lenkungsgremium der ICMPD- Mitgliedstaaten fällt. Dazu zählt etwa die Erarbeitung des Programms des deutschen Vorsitzes oder die Vorbereitung der Teilnahme Deutschlands am hochrangigen Podiumsgespräch im Rah- men der Wiener Migrationskonferenz im Oktober 2022. Zu den zu prüfenden Unterlagen gehö- ren weiter solch kleinteilige Informationen wie zahlreiche einzelne Anfragen zu Teilnahme an ICMPD-Projekten, Einladungen zu Veranstaltungen, Konferenzen oder WebEX-Briefings. Wei- terhin ist z.B. die Zusammenarbeit mit ICMPD im Bereich Return and Reintegration Facility (RRF) inkl. AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) betroffen. Auch für die RRF-Vorgän- gerstruktur ERI und ERRIN war ICMPD einer der Hauptdienstleister. Zudem sind Organisations- einheiten der Abteilung M auch beteiligt an migrationspolitischen Kooperationsprozessen wie dem Budapest-Prozess und Prag-Prozess, deren Sekretariat ICMPD stellt. Dies sind nur einige Beispiele der Themen, so dass bei der Begrenzung auf einen Zeitraum von gut sieben Jahre und auf das Thema Migration keine hinreichende Eingrenzung/Präzisierung vorliegt. Ihr Informationsbegehren bleibt daher weiterhin unbestimmt. Bereits aus den vorstehend darge- stellten tatsächlichen Gegebenheiten folgt, dass der Antrag hinsichtlich der begehrten Informati- onen aus verwaltungspraktischen Gründen hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss. Insoweit ist erforderlich, dass die gewünschten Informationen (ggf. unter Bezug- nahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt) möglichst genau beschrieben werden (vgl. Schoch, IFG, § 7 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen). Ein Antrag erweist sich als zu unbestimmt, wenn er einen Bezug zu näher bezeichneten Informationen oder Unterlagen nicht hinreichend konkret erkennen oder eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes vermissen lässt (sog. Globalanträge). Solche Globalanträge sind angesichts der kurzen Bearbeitungszeit von ei- nem Monat (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG) nur handhabbar, sofern diese in einer eine praktikable Be- arbeitung ermöglichenden Weise konkretisiert werden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 3. Juni 2022 – OVG 12 B 17/20 – Rn. 31, juris mit weiteren Nachweisen). Dies ist nicht erfolgt.
Seite3 von 3 Das„Zusammentragen“ aller ICMPD-Dokumente zum Thema Migrationist mit außergewöhnli- chem Verwaltungsaufwandverbunden, namentlich mit arbeitsintensiven Recherchemaßnah- men verschiedenerOrganisationseinheiten der Abteilung M, die wie bereits dargestellt in unter- schiedlichsten Zusammenhängen mit Dokumenten betreffend ICMPD arbeiten und arbeiteten. Der Schutz vor solchem „unverhältnismäßigem“ Verwaltungsaufwand, istebenfalls gesetzlich im IFG verankert (vgl.§ 1 Abs. 2 S. 3 IFG verankert , hierzu Schoch, IFG, § 7 Rn. 26). Die Unbestimmtheit Ihres Antrages ergibt sich auchdaraus, dass das weitere Prüfungsverfahren kaum möglich wäre. Das Informationsfreiheitsgesetz schütztneben dem Informationsanspruch auch besondere öffentliche Belange (vgl. § 3 IFG) sowie private Interessen und Daten (vgl. § 5 und § 6 IFG). Ob die Informationsbereitstellung in diese schutzwürdigen Belange eingreifen würde und aus diesen Gründen gesetzlich bereits kein Informationsanspruch besteht, muss gleichfalls geprüft werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ICMPD von dem Schutz der außenpolitischen Interessen im Sinne des § 3 Nr. 1 Ziff. a) IFG erfasst ist Schoch, (vgl. IFG, § 3 R. 28ff.). Der Antrag ist daher zurückzuweisen. Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundes- ministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch -Mail, E an die E-Mail-AdressePost- stelle@bmi.bund.de, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des -Mail-Gesetzes De an die De-Mail-AdressePoststelle@bmi- bund.de-mail.de erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ▎ ▌██ ▎ ████ ▎ ████ ▎ Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umstän- den. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html des Bundesministeriums des Innernund für Heimat.