Dokumente und Kommunikation zur „Übergangsphase” der Corona-Warn-App

- alle Dokumente sowie Kommunikation/Korrespondenz (bspw. E-Mail) zur „Übergangsphase” (engl. "transition phase") in Bezug auf die Corona-Warn-App (CWA)

Dies kann bspw. die Kommunikation mit Telekom/SAP und dem RKI enthalten.
Dokumente beinhaltet hierbei jegliche Dokumente, wie bspw. Gutachten, Sitzungsprotokolle, Kostenaufstellungen, Nachrichten, Verträge, Pressemitteilungen, Manuskripte, Redebeiträge, Projektentwürfe, Projektpräsentationen oder Zielaufstellungen für das Projekt sowie Untersuchungen, Studien, Kostenaufstellungen sowie Umsetzungplan, Zeitpläne, Budgetpläne oder bspw. eine Übersicht der Meilensteine sowie jegliche andere Konzeptions- oder Strategiedokumente. Dies ist keine abschließende Liste.

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  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente und Kommunikation zur „Übergangsphase” der Corona-Warn-App [#251685]
Datum
18. Juni 2022 14:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente sowie Kommunikation/Korrespondenz (bspw. E-Mail) zur „Übergangsphase” (engl. "transition phase") in Bezug auf die Corona-Warn-App (CWA) Dies kann bspw. die Kommunikation mit Telekom/SAP und dem RKI enthalten. Dokumente beinhaltet hierbei jegliche Dokumente, wie bspw. Gutachten, Sitzungsprotokolle, Kostenaufstellungen, Nachrichten, Verträge, Pressemitteilungen, Manuskripte, Redebeiträge, Projektentwürfe, Projektpräsentationen oder Zielaufstellungen für das Projekt sowie Untersuchungen, Studien, Kostenaufstellungen sowie Umsetzungplan, Zeitpläne, Budgetpläne oder bspw. eine Übersicht der Meilensteine sowie jegliche andere Konzeptions- oder Strategiedokumente. Dies ist keine abschließende Liste.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Dokumente und Kommunikation zur „Übergangsphase” der Corona-Warn-App [#251685]
Datum
20. Juni 2022 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag "alle Dokumente sowie Kommunikation/Korrespondenz (bspw. E-Ma…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Dokumente und Kommunikation zur „Übergangsphase” der Corona-Warn-App [#251685]
Datum
20. Juni 2022 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag "alle Dokumente sowie Kommunikation/Korrespondenz (bspw. E-Mail) zur Übergangsphase (engl. "transition phase") in Bezug auf die Corona-Warn-App (CWA)" kann in der vorliegenden Form nicht weiterbearbeitet werden. Der Zugangsanspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG setzt einen Antrag voraus (§ 7 Absatz 1 Satz 1 IFG), der erkennen lässt, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Das Antragserfordernis fordert mithin eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstands, mit dem der Rahmen der behördlichen Entscheidungsbefugnis abgesteckt wird (VG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2020 – 2 K 218.17 -, Rn. 22, juris). Ein Antrag auf Informationszugang erweist sich als zu unbestimmt, wenn er einen Bezug zu näher bezeichneten Informationen oder Unterlagen nicht hinreichend konkret erkennen oder eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt vermissen lässt. Eine Behörde ist nicht der Lage, nicht näher bestimmte Anträge zu bearbeiten (BVerwG, NVwZ 2019, 1211, 1211; VG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2020-2 K 218.17 –, Rn. 22, juris). Ausgehend von Ihrem derzeitigen Antrag kann nicht beurteilt werden, welcher Zeitraum mit dem Begriff "Übergangsphase" gemeint ist. Eine Bearbeitung Ihres Antrags ist insoweit nicht möglich. Ich gebe Ihnen entsprechend den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen die Möglichkeit, Ihren Antragsgegenstand einzugrenzen und näher zu präzisieren. Bitte nehmen Sie eine sachlich-thematisch konkretisierende Eingrenzung vor. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Offensichtlich ist Ihnen der Begriff nicht be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Dokumente und Kommunikation zur „Übergangsphase” der Corona-Warn-App [#251685]
Datum
27. Juni 2022 12:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Offensichtlich ist Ihnen der Begriff nicht bekannt. Ich kann ihn leider auch nicht konkretisieren, daher nehme ich an, dass Ihnen hierzu keine Informationen vorliegen. Ich ziehe meinen Antrag demzufolge zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251685/