bmwi-auto-vermerke-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Abgasskandal

/ 9
PDF herunterladen
Umwelt (Schadstoffernissionen , Larm) und Energieeinsparung IVA5 440478/ 19
1

Vom Leitungsbereich auszufOIIen Berlin, 30. Oktober 2012 TGB-Nr. 10047 Entscheidungsvorlage Eingang Leitun 31.10.2012 St H7·. ¿. a.9A)· _!4- V-/U-Nr. 5232 St StS Heitzer AL • . IV 31 . -:; 6 1. . ,·; .. ( . . . ; ,_ if r, ? oJ 1 .¡'<l. , ,. di'2 •, Betr.: Gesprachsanfrage von DUH- Bundesgeschaftsführer Jürgen Resch 30.10.12 UAL ~tlfe__ 1'1· T f\LA.dlf sfr:tfi aA.U. ;11{. ;, . N .MA~ ¡1.tv.1iJ3 VtA..... Referats- lelter /lll.} -1~ · 6kA¡:rbt.dt..4 t1Xb.e- l-tn~ J.Nor. , /f't-t ~~ ::¡:g · Bearbei- ter .-{¿;, Die Staatssekretarin und die Staatssekretare druck erhalten. l. Votum / Das angefragte Gesprach wird befürwortet.t / Termin bl~ spatostens t~\ . A.\ NCI\ 'l ,:ttf - \, • Emgang im Bü¡o -:Jer Le itung • 11. Sachverhalt und Stellungnahme Der langjahrige BundesgeschaftsfOhrer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ·JOrgen Resch, hat um ein Gesprach zum Thema CO:rRegulierung von Pkw gebeten. Anlass ist der im Juli 2012 vorgelegte VO-Vorschlag der EU-Kommission, der derzeit verhandelt wird (noch Ebene Ratsarbeitsgruppe). Der Vorschlag wird von uns unter verschiedenen Aspekten kritisch eingeschatzt (zusatzliche überproportionale Minderungsanforderun- gen für schwere Pkw, unzureichende Anreize für innovative Antriebstechnologien und Elektrofahrzeuge). Die DUH setzt sich für weitere drastische Einsparungen beim Sprit- verbrauch und C02-AusstoB von PKWs und Nutzfahrzeugen ein. Mit Vertretern der Automobilindustrie, Greenpeace, VCD und dem europaischen Um- weltverband T&E wurden zu diesem Thema .halb StS-Ebene<-.. 1 ERGANZUNG 1(• - . 30110 berei~s mehrere Gesprache geführt (unter- #>). Eine abgestimmte Position der BReg liegt noch nicht vor. 1 # Herr Resch ist Hardliner in Sachen C02. 30110 ., lf6§UI6 AZ 4404 78 1 34
2

Scite 1 vun 1 - - - - - -.-- ---· Von: Gesendet: Montag, 29. Oktober 2012 15:16 An: Buero-ST-He (Heitzer) Betreff: Termlnanfrage Jorgen Resch DUH Sehr geehrter Herr Dr. Heltzer, wie telefonlsch mit lhrem Sekretariat verelnbart mochte lch für Herrn Resch um einen Gesprachstermin mlt lhnen zum Thema C02 Grenzwerte bel Pkw anfragen. Moglich waren Termine beispielswelse am 6.11 ab 11:30h oder am 14.11 ab 17:00h. Über elne posltlve ROckmeldung würde lch mich sehr freuen. Mit freundlichen GrüBen - d e Leiterin Verkehrsbereich Personliche Referenlin des Bundesgeschaftsfohrers Deutsche Umwelthilfe e.V. Bundesgeschaftsstelle Berlín Hackescher Markt 4 10178 Berlin Telefon: +49 30 Telefax: +49 30 24 E-Mail:~duh .de www.duh.de DUHe.V. BGF: J. Re&ch. M. Splelmann Vorstancl: Pror. Dr. H. Kllehclo. B. Jakel. C.-W. Bodcnsleln-Dresler Frankfuri/M Nr. 6771 Konto: VoBa Konstanz-Raclolfzell Kto. 210677216 BLZ 69291000 IBAN: OE8969291000021067721G BIC: GENODE61RAO &k 1i, Ncs ¡W.ot~ \Jo\\AC\v . IAN- \.o.Ar~'\'hfA 1 3;') /LA:) 3 O. /. )· -tOO '1+ J Torrn i;; ----- ¡.·. : - -- ' .. . · · . ~<for(: / ._ : . : -· --:_~·.:.·~~·:_.::. ~. -' •.. , 1 .. . j ._ IFG§UIG AZ 4404 76 1 34 -... ~ . J
3

Vom Leitungsbereich auszufüllen Berlín, 08 . November 2012 ...J <t z (!) ii: o Gesprachsvorbereitung St He a¿M{ -4 ~11k_ -~ . /_, yll!l - T. W'UJCÚl- V9t\ f11, ¡'- ~ hortM'lw.~ ( ~ k.e. ) Ti, ~ 9NV. s¡~ Gesprach mit DUH-Bundesgeschaftsführer Jürgen Resch TGB-Nr. 10075 Eingang Leitun 09.11 .2012 V-/U-Nr. 5459 Abzeichnungsleiste St AL I UAL i.V. I IVA1 09.11 .12 IV 11 .12 Ort: in lhrem Dienstzimmer im BMWi Für den Termin am: 14.11.2012, 17:00 Uhr Die Staatssekretarin und die Staatssekretare haben Abdruck erhalten. Teilnehmer: Referats- leiter Bearbei- ter Mit- zeichnun Referat und AZ Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH): Bundesgeschaftsführer Jürgen Resch BMWi: - . IVA5 l. Aufgrund aktueller Ereignisse dürfte Herr Resch auch das folgende Thema ansprechen: • Einsatz des Kaltemittels HF0-1234yf in Pkw-Kiimaanlagen. 11. Gesprachselemente BegrüBung 1 Einführung • lch darf Sie herzlich begrü~en. Das BMWi ist stets auch anden Positionen~n Umweltverbanden interessiert und berücksichtigt diese bei der Festlegung des eigenen Standpunktes. IFG§UIG AZ 4404 78 1 34
4

- 2- • Die Themen, die wir heute ansprechen werden, betreffen die Automobilindustrie . Die -- Lag e der europaischen Automobilindustrie besor tu ebt.. Die aktuelle Wirtschaftskrise in etlichen Euro-Landern wird den Automobilmarkt voraussichtlich noch langer belasten. • VE_r diesem Hintergrund legen wir gro~es Augenmerk darauf, d ~ Re ulierungsvorhaben zur Starkung der ewerbsfahigkeit der ----- Automobilindustrie beitragen, diesem Ziel jedenfalls nicht zuwiderlaufen . C02-Regulierung von Pkw [lnteressenlage : DUH tritt für weitere drastische Einsparungen beim Spritverbrauch und C02-Aus f3 von KW und Nutzfahrzeugen ein. Herr Resch dürfte daher die Themen ,Zielwert für 2020" (DUH fordert weitere Absenkung auf §O gC02/km bis 2020), ,Supercredits" (DUH gegen ,, Verwasserung" des Zielwerts) und ,,Langfristziel für 2025" (DUH fordert Zie/verscharfung auf 60 gC02/km ab 2025) ansprechen. Diese · t. Zielführender ware daher eine Fokussierung a uf Fragen der instrumenté/len Ausgestaltung einer künftigen Supercredits-Regelung. lnsgesamt sol/te BMWi- wg der erade ufenden Ressortabstimmung- zurückhaltend argumentieren und die DUH-Forderungen moglichst passiv kommentieren.] • Die EU-Kommission hat im Sommer Vorschlage zur C0 2-Re leichten Nutzfahrzeugen ab 2020 vorlegt. Die KOM-Vorschlage sind ggü . früheren Entwürfen verbessert, aber noch nicht akzeptabel. • Wir haben alle ein lnteresse daran, dass im Verkehrsbereich der C02-Aussto~ deutlich zurückgeht. Aber es darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen . Problematisch ist, dass gro~ere Fahrzeuge nochmals starker belastet werden sellen als kleinere Fahrzeuge. Für eine erneute Umverteilung der Minderungslasten gibt es u. E. keine überzeugende Begründung . Die Hersteller brauchen langfristige Planungssicherheit. __:::.-- • Die BReg. ist sehr an einem schnellen Markthochlauf von Fahrzeugen mit innovativen, besonders emissionsarmen Antriebstechnologien einschlie~lich Elektrofahrzeugen interessiert. Die vorgesehene Fórderung von emissionsarmen Fahrzeugen halten wir für nicht ausreichend, um innovative Antriebstechnologien (Eiektrofahrzeuge) schneller auf den Markt zu bringen . Wir brauchen eine wirksamere Supercredits-Regelung bis 2020 und darüber hinaus. IFG§UI6 AZ 4404 78 1 34
5

- 3- Oko-lnnovationen umfassender und verlasslicher geregelt werden . Das derzeitige Verfahren ist zu bürokratisch. --- • - Mogliche Frage: Wie bewerten Sie den Vorschlag der EU-Kommission? Sehen Sie Nachbesserungsbedarf bei der Forderung von hocheffizienten Fahrzeugen? • Mog/iche Frage: Es wird vorgeschlagen, dass sich Hersteller die frühzeitige Markteinführung von besonders emissionsarmen Fahrzeugen in spateren Jahren anrechnen lassen dürfen (Banking). Wie stehen Sie zu solchen Vorschlagen? • Mogliche Frage: Es wird die Einführung einer neuen Supercredits-Regelung vorgeschlagen , die die Markteinführung von Fahrzeugen begünstigt, die doppelt so effizient sind , wie sie sein müssten . Wie bewerten Sie diesen Vorschlag? Einsatz des Kaltemittels HF0-1234yf in Pkw-Kiimaanlagen (nur reaktiv) • Die BReg hat sich in der Vergangenheit nicht zu den verschiedenen moglichen Kaltetechnologien geaul!ert. Sie hat stets betont, dass die Entscheidung, welches RL-konforme Kaltemittel konkret zum Einsatz kommt, den Fahrzeugherstellern obliegt. • Welche Technologien tatsachlich zum Einsatz kommen werden und wie deren Einführung erfolgen kann, hangt zudem vom Ergebnis aktuelllaufender IF6§UI6 AZ 44ij478 134
6

-4- Evaluierungs- und Entscheidungsprozesse (u. a. beim Kraftfahrtbundesamt - KBA) ab. • Die BReg wird auch weiterhin aktiv den Losungsfindungsprozess unterstützen und die Bemühungen der Automobilindustrie zum Einsatz von richtlinienkonformen Kaltemitteln begleiten. 111. Sachverhalt C02-Regulierung von Pkw In den VO (EG) Nr. 443/2009 (Pkw) und VO 510/2011 (leichte Nutzfahrzeuge - LNF) wurden COr Emissionszielwerte für die gesamte EU-Neuwagenflotte festgelegt: a) Für Pkw: 130 gC02/km ab 2015 (phase-in ab 2012) und 95 gC02/km ab 2020; b) Für LNF: 175 gC02/km ab 2017 und (vorbehaltlich einer Prüfung) 147 gC02/km ab 2020. Die einzelnen Hersteller müssen einen spezifischen Emissionszielwert einhalten,. der vom durchschnittlichen Gewicht ihrer gesamten Neuwagenflotte (im Basisjahr 2006) abhangt, sonst drohen Strafzahlungen. Dabei wurde Ende 2008 (dt.-frz.-Kompromiss zw. BK'in Merkel und Pras . Sarkozy) vereinbart, dass schwere Fahrzeuge mehr C02/km emittieren dürfen als leichte Fahrzeuge. - - Mit den am 11.07.12 vorgelegten Ánderungsvorschlagen will die KOM die bereits in den geltenden Rechtsakten genannten Eíñissionszielwerte ab 2020 und die Modalitaten für deren Erreichung endgültig festschreiben : o Festlegung des C0 2-Fiottenziels für Pkw auf 95 g/km und für LNF auf 147 g/km ab 2020. o Die Pkw-Grenzwertkurve wird weiter abgeflacht (Steigungswinkel sinkt von 0,0457 auf 0,0333): dadurch werden schwerere Fahrzeuge nochrñals starker belastet. o Ultra-emissionsarme Fahrzeuge (unter 35 g C02/km) konnen in geringem Umfang (20.000 Fahrzeuge je Hersteller) im Zeitraum 2020-2023 mit dem Fa chnet werden . . Die Begünstigung von emissionsarmen Fahrzeugen (unter 50 g C0 2/km) endet 2015. o Emissionsminderungen durch Maf!nahmen auf!erhalb des Te~tzykl us (Oko-lnnovationen) werden weiter angerechnet. Die Umsetzung wird durch KOM-\1erordnung geregelt. o KOM soll spatestens Ende 2014 Vorschlage für eine weitere Zielverscharfung vorlegen. ach 2020 BMWi begrüf!t, dass die Langfristziele von 95 bzw. 147 g C0 2/km bestatigt werden , darauf haben sich die Hersteller eingestellt. Problematisch dass die Lastenteilung zw. den .. ert werden soll. So will die KOM den Steigungswinkel er Herstel Grenzwertkurve von aktuell 0,0457 (gemal1 VO 443/2009) auf 0,0333 abflachen, wodurch schwerere Fahrzeuge eine noch groBere Reduktionsleistung erbringen müssten . Das ist nich 1m n eresse er eu se en Herstel er gro erer a rzeuge, aie derzeit noch eine Stütze des europaischen Automobilmarktes sind . Hier a'iROR wi r41eEIA Rrüf t.t ••efrBegrthldUIIQS bed'a~ Europaische Fahrzeughersteller brauchen mehr Flexibilitat, um die deutlich verscharften Flottenziele kosteneffizient und wettbewerbsneutral erreichen zu konnen. Auch die geplante Mehñachanrechnung (,super credits") von besonders emissionsarmen Fahrzeugen (v.a. Elektroautos) im Zeitraum 2020-2023 ist unzureichend. Hier brauchen wir starkere Anreize IF6§UI6 AZ 4404 78 1 34
7

- 5- (keine Deckelung der Anzahl der Fahrzeuge und eine Brückenregelung für emissiansarme :a.hrzeuge (Begünstigung auch im Zeitraum 2016 bis .~019), damit Hersteller Elektrafahrzeuge 1n 1hre Modellflotte aufnehmen . Die Anrechnung von Oko-lnnovationen sollte praktikabler und verlasslicher geregelt werden. Position der Industrie Nach Auffassung des VDA ist der Pkw-Fiottenzielwert sehr ambitianiert (weltweit am scharfsten). Natwendig seien weniger bürakratische und starker die lnnavatianen anreizende Rahmenbedingungen. Zentrale Punkte sind : • Der VDA auf.Sert ,schwerwiegende Bedenken" gegen die Abflachung der Grenzwert- kurve und fordert die ,kritische" Überprüfung des vargeschlagenen Steigungswínkels von 0,0333 . • Zur wírksameren Forderung hocheffízienter Fahrzeuge fardert der DA einen generellen Multíplikator van 2,5, die vollstandige Streichung der herstellerbezagenen Obergrenze, die Anknüpfung an die relatíve Effizienz der Fahrzeuge statt an das Erreichen absaluter C02-Grenzwerte, die unterbrechungslose Fartführung der Fbrderung zwischen 2015 und 2020 sowie die Mbglichkeit einer zeitlichen Verrechnung der Supercredits in díesem Zeítraum und darüber hinaus (Banking). • Der VDA fordert, die Anerkennung van Oko-lnnavatíonen zu erleichtern und zu entbü- rokratisieren, índem die Marktdurchdringungsklausel (max. 3% Verbreitung einer lnno- vation) gestrichen wird, die Mindestreduktiansvorgabe van 1 gC0 2/km abgesenkt wird, vam Fahrer beeinflussbare Mínderungstechnologíen zugelassen werden und eine Posi- tivliste pauschaliert anerkannter Technologien (wie in USA) defíniert wírd . • Der VDA fordert , die Zielerreichung in 2020 anhand des heute geltenden Testzyklus (NEFZ) festzustellen und Zielvorgaben für die Zeít nach 2020 nicht vor 2017 festzulegen. Einsatz des Kaltemittels HF01234yf in Pkw-Kiimaanlagen I FG§U IG AZ 440478 134
8

.- - 6- - IFG§UIG AZ 4404 78 1 34
9