Dokumente zu "Gamerszene stärker im Blick nehmen"

- Alle Dokumente, die zur Einschätzung Seehofers geführt haben, dass man nach einem rechtsradikalen Terrorakt die "Gamerszene stärker in den Blick nehmen" soll (siehe https://twitter.com/ARD_BaB/status/1183018347182612485)
- Insbesondere Dokumente, die direkte Verbindungen zwischen Rechtsradikalität und Videospielen aufweisen, die für obige Aussage ja vorhanden sein müssen
- Die Definition des Begriffes "Gamerszene"

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  • Datum
    13. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
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Marc Schuler
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marc Schuler
Betreff
Dokumente zu "Gamerszene stärker im Blick nehmen" [#168467]
Datum
13. Oktober 2019 12:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Dokumente, die zur Einschätzung Seehofers geführt haben, dass man nach einem rechtsradikalen Terrorakt die "Gamerszene stärker in den Blick nehmen" soll (siehe https://twitter.com/ARD_BaB/status/1183018347182612485) - Insbesondere Dokumente, die direkte Verbindungen zwischen Rechtsradikalität und Videospielen aufweisen, die für obige Aussage ja vorhanden sein müssen - Die Definition des Begriffes "Gamerszene"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Schuler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Schuler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Schuler

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