Dokumente zu möglichen Schäden an Gebäudeteilen der Schauinsland-Reisen-Arena

- Sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente hinsichtlich möglicher Einsturzgefahr von Gebäudeteilen

- Die Auskunft, ob es Begutachtungen der Gebäude/Tribünen gegeben hat und zu welchem Ergebnis diese kamen.

- Die Auskunft, ob diese Mängel an den Eigentümer mit Frist zur Behebung weitergegeben wurden.

- Bestand, falls Mängel an Gebäudeteilen sowie der Tribüne bekannt eine Gefahr für die Besucher der Schauinsland-Reisen-Arena?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
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Stefan Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
Dokumente zu möglichen Schäden an Gebäudeteilen der Schauinsland-Reisen-Arena [#168892]
Datum
19. Oktober 2019 23:09
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente hinsichtlich möglicher Einsturzgefahr von Gebäudeteilen - Die Auskunft, ob es Begutachtungen der Gebäude/Tribünen gegeben hat und zu welchem Ergebnis diese kamen. - Die Auskunft, ob diese Mängel an den Eigentümer mit Frist zur Behebung weitergegeben wurden. - Bestand, falls Mängel an Gebäudeteilen sowie der Tribüne bekannt eine Gefahr für die Besucher der Schauinsland-Reisen-Arena?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder

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Kommunalverwaltung Duisburg
Ihre E-Mail vom 19.10.2019 Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (If…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihre E-Mail vom 19.10.2019
Datum
24. Oktober 2019 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IfG) ist im Dezernat des Oberbürgermeisters eingegangen. Die Schauinslandreisen-Arena gehört zum MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG. Ich bitte Sie daher Ihre Anfrage an den Geschäftsführer Dirk Broska 0203 604 - 3673 <<E-Mail-Adresse>> zu stellen. Mit freundlichen Grüßen