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Dokumente zu Sondierungsgesprächen

- Sämtliche Dokumente, die das BMUB für die Verhandler in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD/CDU/CSU/FDP im Oktober und November 2017 erstellt hat (sog. Schreib- bzw. Formulierungshilfen)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Doku…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu Sondierungsgesprächen [#25496]
Datum
29. November 2017 17:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Dokumente, die das BMUB für die Verhandler in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD/CDU/CSU/FDP im Oktober und November 2017 erstellt hat (sog. Schreib- bzw. Formulierungshilfen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 29. November 2017, in der Sie um Übersendung fol…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Dokumente zu Sondierungsgesprächen [#25496]
Datum
4. Dezember 2017 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 29. November 2017, in der Sie um Übersendung folgender Dokumente nach dem IFG bitten: "Sämtliche Dokumente, die das BMUB für die Verhandler in den Sondierungsgesprächen zwischen SPD/CDU/CSU/FDP im Oktober und November 2017 erstellt hat (sog. Schreib- bzw. Formulierungshilfen)". Im BMUB liegen keine Informationen zu Ihrer Frage vor, da parteipolitische Dossiers bzw. Termine wie die Sondierungsgespräche nicht durch das BMUB vorbereitet werden. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, Ihnen einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen