Dokumente zu Sterbehilfe

Sämtliche Dokumente, die Sie Herrn Jost Müller-Neuhof auf seine IFG-Anfrage(n) zur Sterbehilfe zugesandt haben, u.a. interne Vermerke, Briefe, Erlasse, interne Kommunikation und Beauftragung eines Gutachtens (https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokume…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu Sterbehilfe [#58627]
Datum
19. Februar 2019 16:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente, die Sie Herrn Jost Müller-Neuhof auf seine IFG-Anfrage(n) zur Sterbehilfe zugesandt haben, u.a. interne Vermerke, Briefe, Erlasse, interne Kommunikation und Beauftragung eines Gutachtens (https://www.tagesspiegel.de/politik/gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/24010180.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Sterbehilfe“ vom 19.02.2019 (#586…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumente zu Sterbehilfe [#58627]
Datum
30. März 2019 09:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Sterbehilfe“ vom 19.02.2019 (#58627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Sterbehilfe“ vom 19.02.2019 (#586…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumente zu Sterbehilfe [#58627]
Datum
24. April 2019 12:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Sterbehilfe“ vom 19.02.2019 (#58627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bescheidung ist in Vorbereitung und wird in Kürze erfolgen. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Dokumente zu Sterbehilfe [#58627]
Datum
25. April 2019 15:35
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bescheidung ist in Vorbereitung und wird in Kürze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Februar 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mai…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Februar 2019
Datum
13. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 19. Februar 2019 bitten Sie um Zusendung sämtlicher Dokumente, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Herrn Dr. ]ost Müller-Neuhof auf seine IFG-Anfrage(n) zur Sterbehilfe zugesandt hat. Sie bitten um Zusendung der Unterlagen per E-Mail. Ich gebe Ihrem Antrag grundsätzlich statt. Allerdings wurden Herr Dr. Müller-Neuhof die Dokumente nicht zugesandt, sondern er hat im Bundesministerium für Gesundheit Akteneinsicht genommen. Entsprechend wird Ihnen der Zugang zu den Dokumenten ebenfalls nur im Wege der Akteneinsicht gewährt. Eine Zusendung per E-Mail wird wegen des damit verbundenen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwandes abgelehnt (vgl. § 1 Absatz 2 Sätze 2 und 3 IFG). Zur Wahrnehmung der Akteneinsicht bitte ich Sie, mit Referat Z 15, z.B. mit dem Unterzeichner (Durchwahl siehe oben) einen Termin abzustimmen. Gebührenbescheid: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Begründung: Nach§ 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Ausgenommen davon ist nur die Erteilung einfacher Auskünfte. Nach§ 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung i.V.m. Teil A Nr. 3 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften, 15 bis 500 Euro. Im vorliegenden Fall erscheint der Ansatz des Mindestsatzes ausreichend. Ich bitte Sie, die Summe in Höhe von 15,00 € innerhalb von vier Wochen auf folgendes Konto zu überweisen [Kontonummer] [Rechtsbehelfsbelehrung] Die späte Bescheidung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Februar 2019 [#58627] Ihr AZ: Z 15 - 53/379 S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Februar 2019 [#58627]
Datum
18. Mai 2019 21:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr AZ: Z 15 - 53/379 Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 13. Mai, die mich allerdings erst drei Monate nach Antragstellung erreicht hat. Ich kann nicht nachvollziehen, warum IFG-Anträge derart oft derart spät vom BMG beantwortet werden. In diesem Fall war es offenbar ja sogar sehr einfach zu beantworten. Die Infos sind für mich inzwischen nutzlos. Deswegen werde ich die Gebühr nicht bezahlen - zumal die Akteneinsicht noch nicht begonnen hat und ich nicht um Akteneinsicht, sondern um Übersendung der Akten gebeten habe. Ich ziehe den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 58627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>