Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

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  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtl…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#59090]
Datum
23. Februar 2019 15:34
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.0…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" [#59090]
Datum
24. April 2019 12:30
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.02.2019 (#59090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
18. Mai 2019 21:41
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59090 Das Ministerium reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 59090.pdf Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vo…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
18. Mai 2019 21:41
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.02.2019 (#59090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass ab kommender Woche Untätigkeitsklage eingereicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Mai 2019 16:24
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> das ist ein Link-Problem bei uns, das zwischenzeitlich aufgetreten ist - stat…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
29. Mai 2019 16:57
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das ist ein Link-Problem bei uns, das zwischenzeitlich aufgetreten ist - statt des /r/ müsste es /a/ sein. Also: Die Behörde hat noch nicht reagiert. Beste Grüße Arne Semsrott Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrt, wir haben eine Beschwerde zu der oben genannten Informationszugangsanfrage erhalten. Der Petent hat …
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
29. Mai 2019 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt, wir haben eine Beschwerde zu der oben genannten Informationszugangsanfrage erhalten. Der Petent hat hier bereits am 23.02.2019 um die Übersendung sämtlicher in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlasse und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen (ohne personenbezogene Daten), gebeten. Nach seiner Aussage und dem auf fragdenstaat.de erkennbaren Sachstand (https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-topf-secret-13/) wurde die Anfrage bis heute nicht beantwortet. Grundsätzlich gelten für die Beantwortung von Anfragen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz die Fristen gemäß § 7 Abs. 6 BremIFG. Da hier eine Drittbeteiligung nicht erforderlich ist, also höchstens eine Frist von 2 Monaten. Bitte teilen Sie mir bis Freitag, den 14.06.2019 mit, warum eine Beantwortung bisher nicht erfolgt ist oder, was mich sehr erfreuen würde, dass Sie in der Zwischenzeit die Anfrage des Petenten beantwortet haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, gerne auch telefonisch. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider ist Ihre Anfrage vom 23.02.2019 bei uns nicht angekommen. Ich hatte Sie diesb…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
4. Juni 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider ist Ihre Anfrage vom 23.02.2019 bei uns nicht angekommen. Ich hatte Sie diesbezüglich bereits am 23.05.2019 über Ihre persönliche Emailadresse (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) kontaktiert. Darauf habe ich bislang keine Antwort erhalten. Nachdem wir nun Ihren Antrag über das Portal einsehen können, wird er von uns bearbeitet. Ich bitte, den Verzug zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> inzwischen ist Untätigkeitsklage möglich. Hier ist die Sendebestätigung des M…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
4. Juni 2019 14:55
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> inzwischen ist Untätigkeitsklage möglich. Hier ist die Sendebestätigung des Mailservers für die Anfrage, die ich am 23.02. abgesendet habe: Feb 23 15:34:51 mail postfix/smtpd[15286]: 7705A1B62B3C: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, <<E-Mail-Adresse>> Feb 23 15:34:51 mail postfix/cleanup[15771]: 7705A1B62B3C: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Feb 23 15:34:51 mail opendkim[1052]: 7705A1B62B3C: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Feb 23 15:34:51 mail postfix/qmgr[9909]: 7705A1B62B3C: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=3284, nrcpt=1 (queue active) Feb 23 15:34:53 mail postfix/smtp[17157]: 7705A1B62B3C: host mail02.bremen.de[194.95.254.10] said: 450 4.7.1 try again later (in reply to DATA command) Feb 23 15:34:54 mail postfix/smtp[17157]: 7705A1B62B3C: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mail02.bremen.de[2001:638:70f:10::10]:25, delay=2.8, delays=0.14/0/2.6/0.02, dsn=4.7.1, status=deferred (host mail02.bremen.de[2001:638:70f:10::10] said: 450 4.7.1 try again later (in reply to DATA command)) Feb 23 15:41:04 mail postfix/qmgr[9909]: 7705A1B62B3C: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=3284, nrcpt=1 (queue active) Feb 23 15:41:05 mail postfix/smtp[19457]: 7705A1B62B3C: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mail02.bremen.de[194.95.254.10]:25, delay=374, delays=373/0.02/1.2/0.05, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 x1NEf7Ts018189 Message accepted for delivery) Feb 23 15:41:05 mail postfix/qmgr[9909]: 7705A1B62B3C: removed Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Antrag wird bearbeitet und Ihnen postalisch zugesa…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
5. Juni 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Antrag wird bearbeitet und Ihnen postalisch zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihr elektronisches Schreiben vom 23.02.2019 in dem Si…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
6. Juni 2019
Status
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihr elektronisches Schreiben vom 23.02.2019 in dem Sie die Herausgabe aller in meinem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret" beantragen. Aus dem VIG lässt sich kein Anspruch auf Herausgabe interner Verfahrensunterlagen hinsichtlich der VIG-Anfragen ableiten. Für die Bearbeitung von Anfragen auf Grundlage des BremUIGii ist mein Haus nicht zuständig. Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ergibt sich aus §7 Bremisches Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Gemäß §2 BremiFG beinhalten amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; ausgenommen hiervon sind Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Da es sich bei der Beantwortung der VIG-Anfragen um eine gemeinsame Erledigung der Aufgaben durch den Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen handelt, wurden beide hinsichtlich der Herausgabe von amtlichen Informationen geprüft. Der LMTVet verfügt über keine herauszugebenden Informationen. Für die Bearbeitung dieser Vorgänge gibt es in Bremen keine Erlasse, da dies in einem Stadtstaat, in dem lediglich meine Behörde und der LMTVet als untergeordnetes Amt in die Bearbeitung involviert sind, als nicht notwendig anzusehen ist. Innerhalb dieser bremischen Behörde findet ein enger persönlicher Austausch der zuständigen Bearbeiter statt, um eine dem Einzelfall entsprechende Beurteilung der VIG-Anfragen zu ermöglichen. Das VIG hält bereits entsprechende Ausführungen vor, die bei den Verfahren berücksichtigt werden und stellt damit die zentrale Handlungsgrundlage dar. Nach den bisherigen Erfahrungen, die bei der Bearbeitung der Anfragen gemacht wurden, wird eine Arbeitsanweisung erstellt, die sich zurzeit noch im Entwurf befindet. Gemäß § 2 BremIFG handelt es sich damit nicht um herauszugebende amtliche Informationen. Alle weiteren für die Bearbeitung der VIG-Anfragen angefertigten Unterlagen werden ständig weiterentwickelt. Daher sind auch diese nur im Entwurf vorhanden und damit ebenso gemäߧ 2 BremIFG von der Herausgabe ausgeschlossen. Meine Behörde hält daher keine amtlichen Informationen gemäß BremiFG vor, die herausgegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BremIFG. Die bisherige K…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
20. Juni 2019 17:20
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BremIFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59090 Die Senatorin ist der Auffassung, dass von mir angefragte "für die Bearbeitung der VIG-Anfragen angefertigten Unterlagen ständig weiterentwickelt" werden und sie daher niemals das Entwurfsstadium verließen. Dies würde darauf hinauslaufen, dass bestimmte Dokumente nie herausgegeben werden müssten, weil sie immer als Entwurf deklariert werden könnten. Ich gehe davon aus, dass Dokumente, die etwa versioniert werden, herausgegeben werden müssen. Zudem geht die Senatorin davon aus, sie sei keine auskunftsverpflichtete Stelle nach dem UIG - auch wenn dies nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt, würde ich mich über einen Hinweis von Ihnen an die Behörde in dieser Sache freuen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 59090.pdf - 2019-06-06_1-bremen-topfsecret.pdf Anfragenr: 59090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde kommen wir zu dem Ergebnis, dass diese …
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59090] [#59090]
Datum
22. August 2019 11:48
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde kommen wir zu dem Ergebnis, dass diese Ihren Informationsantrag zum jetzigen Zeitpunkt wohl rechtmäßig abgelehnt hat, auch wenn die Begründung tatsächlich missverständlich formuliert wurde. Die Arbeitsanweisung befindet sich noch in der Erstellungsphase, so dass noch nicht einmal ein abgeschlossener erster Entwurf vorliegt. Uns wurde zugesichert, dass Ihnen diese Arbeitsanweisung übersendet wird, sobald diese erstmalig fertiggestellt wurde. Weitere Unterlagen, auf die sich Ihre Anfrage insbesondere bezieht ("interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen") existieren nicht. Es wurden lediglich Musterschreiben entwickelt, die im Schriftverkehr hinsichtlich der Topf-Secret-Anfragen verwendet werden und die gelegentlich aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst werden. Sollten Sie auch an solchen Musterschreiben Interesse haben, geben Sie uns bitte Bescheid, dann würden wir nochmal mit der Behörde hierüber sprechen. Mit freundlichen Grüßen