Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    114,85 Euro
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
23. Februar 2019 15:34
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.0…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
24. April 2019 12:30
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.02.2019 (#59092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vo…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59092] [#59092]
Datum
18. Mai 2019 21:43
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 23.02.2019 (#59092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass ab kommender Woche Untätigkeitsklage eingereicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#59092] [#59092]
Datum
18. Mai 2019 21:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59092 Das Ministerium reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 59092.pdf Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach intensiver Recherche im Haus muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Anfrage…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret"
Datum
24. Mai 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach intensiver Recherche im Haus muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Anfrage vom 23.02.2019 hier nicht vorliegt. Bitte versenden Sie diese erneut, gerne an mich direkt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Haben Sie eine Idee, wie sich so etwas künftig …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
24. Mai 2019 09:45
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Haben Sie eine Idee, wie sich so etwas künftig verhindern ließe? Das Ministerium hat nicht nur auf meine ursprüngliche Anfrage, sondern auch auf die Erinnerung nicht reagiert. Die E-Mail ist zugestellt worden. Der Sendebericht: "Feb 23 15:34:55 mail postfix/smtpd[15286]: 944B71B62B3F: client=localhost.localdomain[127.0.0.1], sasl_method=PLAIN, <<E-Mail-Adresse>> Feb 23 15:34:55 mail postfix/cleanup[15771]: 944B71B62B3F: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Feb 23 15:34:55 mail opendkim[1052]: 944B71B62B3F: DKIM-Signature field added (s=mail, d=fragdenstaat.de) Feb 23 15:34:55 mail postfix/qmgr[9909]: 944B71B62B3F: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=3263, nrcpt=1 (queue active) Feb 23 15:34:57 mail postfix/smtp[17301]: 944B71B62B3F: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mx1.verwalt-berlin.de[141.15.34.10]:25, delay=1.5, delays=0.13/0/0.15/1.2, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 x1NEYth1013237-x1NEYth3013237 Message accepted for delivery) Feb 23 15:34:57 mail postfix/qmgr[9909]: 944B71B62B3F: removed" Der ursprüngliche Anfragetext: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Ist auch unter https://fragdenstaat.de/a/59092 einzusehen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, der am 24. Mai 2019…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
5. Juni 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, der am 24. Mai 2019 eingegangen ist, wird zeitnah entschieden. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> das ist nicht korrekt. Die Anfrage ist vom 23.2. - inzwischen ist Untätigkeit…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
5. Juni 2019 09:23
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das ist nicht korrekt. Die Anfrage ist vom 23.2. - inzwischen ist Untätigkeitsklage möglich. Wenn die Senatsverwaltung E-Mails im eigenen Haus nicht finden kann, entbindet sie das nicht von gesetzlichen Fristen. Ich bitte um unverzügliche Bearbeitung des Antrags. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bedauere, dass Ihre ursprüngliche Anfrage vom 23.02.2019 durch ein bürotechnis…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
12. Juni 2019 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bedauere, dass Ihre ursprüngliche Anfrage vom 23.02.2019 durch ein bürotechnisches Versehen mit Verzögerung bearbeitet wurde. Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) befindet sich nunmehr in der Prüfung. Die Durchsicht der umfangreichen Akte hat ergeben, dass bestimmte Aktenteile Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen beinhalten, die nicht dem Anwendungsbereich des IFG Bln unterfallen. Diese dürfen gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln ohne die Zustimmung der betroffenen Stellen nicht offenbart werden. Die Bescheidung Ihres Antrages ist daher erst dann möglich, wenn mir die Rückmeldungen der betroffenen öffentlichen Stellen vorliegen. Bis dahin bitte ich noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2019 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Vermittlungsbitte vom 18. Mai 2019 (unser Az. 525.638) [#59092] Sehr geehrte<< Anrede >> mit …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte vom 18. Mai 2019 (unser Az. 525.638) [#59092]
Datum
17. Juli 2019 11:46
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit diesem Link sollten Sie alle einsehen können: Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf meine Zwischennachricht vom 12.06.2019 möchte ich Sie darüber infor…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 18.05.2019 betr. Anfrage Dokumente zu "Topf Secret" [#59092]
Datum
18. Juli 2019 14:03
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf meine Zwischennachricht vom 12.06.2019 möchte ich Sie darüber informieren, dass ich die im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln betroffenen öffentlichen Stellen angeschrieben und um Mitteilung bis 30.07.2019 gebeten habe, ob sie der Herausgabe der sie betreffenden Angaben bzw. Mitteilungen zustimmen oder nicht. Im Anschluss daran werde ich prüfen, inwiefern eine Akteneinsicht (ggf. eingeschränkt) in Frage kommt. Ungeachtet dessen übersende ich Ihnen in der Annahme Ihres Interesses die Links zu zwei Gutachten, die online verfügbar sind und die rechtlich zu den über die Online-Plattform "Topf Secret" gestellten Informationsanträgen nach dem VIG Stellung nehmen. https://www.dehoga-leipzig.de/dokumente_pdf/geschlossen/topfsecret/Anlage_1_Rechtsgutachten_Topf_Secret.pdf?m=1555575410& https://media.frag-den-staat.de/files/docs/71/52/3a/71523aef4d5c44f6b257eb1d679bb244/rechtsgutachten_topf_secret_geulenklinger.pdf Diese Rechtsgutachten befinden sich ebenfalls in unserer Akte. Wegen der Online-Verfügbarkeit werde ich diesbezüglich von einer Zurverfügungstellung im Rahmen Ihres IFG-Antrages absehen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antr…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. August 2019
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln), mit dem Sie die Herausgabe sämtlicher in unserem Hause vorliegender Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen begehren , ergeht folgender Bescheid. 1. Hinsichtlich der Dokumente, die Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen enthalten, die nicht dem IFG Bin unterfallen und deren Herausgabe nicht zugestimmt wurde, wird Ihr Antrag gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bin abgelehnt. 2. Im Übrigen wird Ihrem Informationsbegehren entsprochen. 3. Für die Akteneinsicht werden gem. § 16 IFG Bin i. V. m. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 2. i. V. m. Tarifstelle 1004 d) des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung Gebühren in Höhe von 114,85 Euro festgesetzt Begründung: Gemäߧ 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bin besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit durch das Bekanntwerden des Akteninhalts Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart werden. Diese Einschränkung des Einsichtsrechts dient der Rücksichtnahme auf den Informationsbestand derjenigen öffentlichen Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Berlin unterliegen. Die Durchsicht der Akte zum Thema "Topf Secret" hat ergeben, dass sich hierin unter anderem Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen befinden, die nicht dem Anwendungsbereich des IFG Bln unterfallen. Die betroffenen öffentlichen Stellen habe ich angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob sie der Herausgabe der sie betreffenden Dokumente zustimmen oder nicht zustimmen. Eine Rückmeldung der öffentlichen Stellen liegt vor. Hinsichtlich der Unterlagen, für die keine Zustimmung erteilt worden ist, besteht ein Akteneinsichtsrecht nicht. Die Herausgabe wird diesbezüglich unter Verweis auf§ 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bin daher abgelehnt. Im Übrigen wird Ihrem Informationsbegehren entsprochen. Die festgesetzte Gebühr ergibt sich aus§ 16 IFG Bin i. V. m. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 2. und 1004 d) des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung. Gem. § 16 IFG Bin ist die Akteneinsicht gebührenpflichtig. Gemäß der Tarifstelle 1004 b) Ziff. 2. des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung ist bei einer Akteneinsicht nach dem IFG Bln, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z. B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, eine Gebühr im Rahmen von 100- 250 € zu bestimmen. Darüber hinaus sind bei der Anfertigung von Fotokopien gern. Tarifstelle 1 004 d) je Fotokopie 0,15 € in Rechnung zu stellen. Die von Ihnen begehrte Akteneinsicht hat einen umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Akte besteht insgesamt aus 248 Seiten. Für die gesamte Akte musste geprüft werden, ob der Herausgabe Ausschlussgründe nach dem IFG Bin entgegenstehen. Hinsichtlich der Aktenteile, die Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen enthalten, die nicht dem IFG Bin unterfallen, musste ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Die Aktenteile, für die gern. § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG ein Akteneinsichtsrecht nicht besteht, mussten geschwärzt bzw. abgetrennt werden. Trotz dieser Umstände ist eine Gebühr im untersten Bereich der Rahmengebühr in Höhe von 100,00 € angemessen, da nur ein geringer Teil der Gesamtakte abgetrennt bzw. geschwärzt werden musste und im Übrigen die Akteneinsicht gewährt werden kann. Ein Beteiligungsverfahren hinsichtlich der in der Akte enthaltenen personenbezogenen Daten war nicht erforderlich, da Sie sich mit der Schwärzung der Daten einverstanden erklärt haben. Für die Anfertigung der Kopien sind 14,85 Euro in Rechnung zu stellen, da insgesamt 99 Kopien angefertigt worden sind. Bitte überweisen Sie die Gebühr in Höhe von 114,85 € auf eines der folgenden Konten. Rechtsbehelfsbelehrung Mit freundlichen Grüßen

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