Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, Kommunikation, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    284,00 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: S…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#133010]
Datum
24. April 2019 13:19
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, Kommunikation, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage. Die Bearbeitung in Bezug …
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Anfrage - Dokumente zu "Topf Secret" [#133010]
Datum
25. April 2019 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage. Die Bearbeitung in Bezug auf das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt erfolgt durch das Referat 12 des Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt (MS). Die hilfsweise Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe ich an die Abteilung 2 des MS weitergeleitet. Für das Umweltinformationsgesetz ist das MS nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu der von Ihnen gestellten Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz liegen im Min…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Anfrage - Dokumente zu "Topf Secret" [#133010] - Anhörung nach § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 28 VwVfG
Datum
2. Mai 2019 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu der von Ihnen gestellten Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz liegen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Informationen vor. Die Sichtung der Unterlagen, die in Papier- und elektronischer Form in verschiedenen Organisationseinheiten vorliegen und zu unterschiedlichen Vorgängen gehören, sowie die Prüfung von Ausschlusstatbeständen nach den §§ 3 bis 6 IZG LSA wird einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Insofern ist davon auszugehen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags nach § 10 IZG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfZG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGSTV1P10> Verwaltungskosten zu erheben sind. Die genaue Höhe der entstehenden Verwaltungskosten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Als Mindestmaß dürfte jedoch ein zu berechnender Zeitaufwand nach Teil A der Anlage 1 zu § 1 der IZG LSA KostVO<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/;jsessionid=AD6726C3C6B14D3403FFB91C338B183D.jp11?quelle=jlink&query=InfZGKostV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfZGKostVSTV1Anlage> in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 AllGO LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GebOST2012V7P3> von vier Stunden für Beamte in der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes bis zum Amt der Besoldungsgruppe einschließlich A 16 sowie für Beschäftigte der Entgeltgruppen E 13 bis E 15Ü anzusetzen sein. Dies entspräche voraussichtlichen Verwaltungskosten in Höhe von 284 Euro. Gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/jcw/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGST2005rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VwVfGST2005pP1> in Verbindung mit § 28 VwVfG<https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html> höre ich Sie zu diesem Sachverhalt an und bitte sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands wäre es ggf. hilfreich, wenn Sie Ihr Informationsbegehren konkretisieren würden. Mit freundlichen Grüßen