Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • Kosten dieser Information:
    64,29 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihre…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#203599]
Datum
13. November 2020 17:26
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 13.11…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" [#203599]
Datum
7. April 2021 13:07
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 13.11.2020 (#203599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 113 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#203599]
Datum
19. Mai 2021 12:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203599/ Die Behörde hat weder auf die unrspüngliche Anfrage, noch auf die Erinnerung reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203599.pdf Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und di…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt]
Datum
21. Juni 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Gesch.Z.: 4.03.21.108 Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Mit E-Mail vom 13. November 2020 habe der Antragsteller um Zusendung folgender Informationen gebeten: "Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden." Nach meinem bisherigen Kenntnisstand haben Sie die Anfrage bisher noch nicht vollständig beantwortet. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] In rechtlicher Hinsicht möchte ich Folgendes ausführen: Der Antragsteller hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die transparenzpflichtige Stelle hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 13. Juli 2021 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b S. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu den Fragen des Landesbeauftragten sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Ich habe den Antragsteller über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#203599] Sehr <<…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in [#203599]
Datum
21. Juli 2021 20:12
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ vom 13.11.2020 (#203599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 219 Tage überschritten. Sie scheinen die an Sie gerichteten Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 21. Juni 2021 zu ignorieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#203599]
Datum
12. August 2021 18:28
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203599/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Die Behörde hat weder auf meine Anfrage, noch auf meine Erinnerungen reagiert. Auch die in Ihrer E-Mail gesetzte Frist (13.06.2021) wurde scheinbar von der Behörde ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203599.pdf Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde, 4.03.21.108 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Inf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde, 4.03.21.108
Datum
23. November 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 8920 [geschwärzt] Telefax: (06131) 8920 [geschwärzt] Datum: 23.11.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.108 [geschwärzt] Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde Sehr [geschwärzt], ich bitte um Entschuldigung, dass ich erst jetzt auf Ihr Anliegen zurückkomme. Auf mein Stellungnahmeersuchen hin teilte mir die Kreisverwaltung Bad Kreuznach fristgerecht mit, Ihren vergangenen Anfragen bisher nachgekommen zu sein. Jedoch läge ihr weder Ihr dieser konkreten Anfrage zu Grunde liegende Antrag noch die Erinnerung zu diesem Antrag vor. Es stehe Ihnen jedoch frei, Ihre Anfrage erneut an diese zu richten. Die Kontaktdaten des zuständigen Sachbearbeiters seien Ihnen bekannt und seien aus den bisher ergangen Auskunftsbescheiden zu entnehmen. Ob es möglicherweise einem technischen Umstand geschuldet ist, dass Ihre Anfrage dort nicht eingegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich rate Ihnen, Ihren Antrag daher erneut unmittelbar an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu senden, ggf. direkt an die in Ihren bisherigen Antworten mitgeteilte Stelle. Sollte diese dann nicht binnen eines Monats auf Ihren Antrag reagieren, können Sie sich dagegen bei mir erneut beschweren. Ich sehe das Verfahren daher hiermit vorerst als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
PER FAX Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämt…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" bzw. "Mission Fleisch"
Datum
6. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zum Umgang mit Anfragen über "Topf Secret" oder "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de). Das bezieht sich insbesondere auch auf interne Vermerke, Erlässe und Weisungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Über FragDenStaat gestellte Anfragen und die mit deren Antragstellern geführte Korrespondenz sind nicht Gegenstand meiner Anfrage. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort per Briefpost und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
338,7 KB
Eingangsbestätigung
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Festsetzung einer Fristverlängerung bis zum 19.01.2022.
Festsetzung einer Fristverlängerung bis zum 19.01.2022.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Festsetzung einer weiteren Fristverlängerung bis zum 02.02.2022.
Festsetzung einer weiteren Fristverlängerung bis zum 02.02.2022.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Info über die bei Beantwortung anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von 64,29 €. Dass in dem am 27.01.2022 (Do…
Info über die bei Beantwortung anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von 64,29 €. Dass in dem am 27.01.2022 (Donnerstag) abgesendeten Schreiben eine Antwortfrist bis spätestens 31.01.2022 (Montag) gesetzt wird, kann m. E. nur als – wiederhloltes – schlechtes Behördenbenehmen gewertet werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihres Schreibens vom 27.01.2022 nehme ich wie folgt Stellung: Da ich Ihre Ve…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" [#203599]
Datum
31. Januar 2022 19:04
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihres Schreibens vom 27.01.2022 nehme ich wie folgt Stellung: Da ich Ihre Verwaltungsgebühr für unzutreffen halte, erlaube ich mir, diesbezüglich den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz anzurufen. Bis zu dessen Entscheidung erhalte ich meinen Antrag aufrecht. Die Fristsetzung für Montag, 31.01.2022 in einem am Donnerstag, 27.01.2022 abgesendeten Schreiben ihrer Behörde halte ich für eine Unverschämtheit. Vor allem auch deshalb, weil mein Antrag vor inzwischen weit über einem Jahr gestellt wurde. Unterlassen Sie künftig bitte derartigen Unfug. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203599/

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<< Anfragesteller:in >>
Hinweis auf E-Mail PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie meine E-Mail vom 31.01.2022 an <…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Hinweis auf E-Mail
Datum
1. Februar 2022
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt für Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie meine E-Mail vom 31.01.2022 an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen,