Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Unter Dokumenten verstehe ich beispielsweise Akten, Briefe, E-Mails, Telefonnotizen, Messenger-Nachrichten, Arbeitsanweisungen, Nachrichten in Sozialen Medien usw.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2021 18:31
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Säm…
An Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#210029]
Datum
11. Februar 2021 16:31
An
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Unter Dokumenten verstehe ich beispielsweise Akten, Briefe, E-Mails, Telefonnotizen, Messenger-Nachrichten, Arbeitsanweisungen, Nachrichten in Sozialen Medien usw.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210029 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210029/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres o. g. Antrages auf Informationszugang auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 c…
Von
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
WG: Dokumente zu "Topf Secret" [#210029]
Datum
16. Februar 2021 14:06
Status
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung Ihres o. g. Antrages auf Informationszugang auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 c) des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19.06.2008 (GVBl. LSA S. 242-245) und der Feststellung, dass Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 6 IZG LSA nicht vorliegen, gebe ich Ihrem vorgenannten Antrag nunmehr statt. Von einer Gebührenfestsetzung habe ich aufgrund der Geringfügigkeit des Aufwands abgesehen (§ 10 Abs. 1 IZG LSA i. V. m. § 1 IZG LSA KostVO). Zum Umgang mit VIG-Anfragen in Bezug auf die Aktion "Topf Secret" liegen folg. Rundverfügungen des LVwA vor: - Rundverfügung vom 18.01.2019 - Verhältnis zwischen dem Verbraucherinformationsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung, - Rundverfügung vom 26.02.2019 - Ergänzung zur Rundverfügung vom 18.01.2019; Bearbeitungshinweise bei der Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes, - Rundverfügung vom 15.10.2019 - Rechtliche Hinweise zur einheitlichen Verfahrensweise im Umgang mit dem Verbraucherinformationsgesetz im Land Sachsen-Anhalt. Die Rundverfügungen sind als Anlage beigefügt. Außerdem übersende ich zur Thematik folg. Email-Verkehr: - Email v. 16.01.2019 - Anfragen nach dem VIG - Email v. 31.01.2019 - Information des Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Sachsen-Anhalt e. V. - Email v. 20.01.2020 - Verfahrensweise bei Anträgen nach dem VIG einschl. Stellungnahme des Rechtsamtes v. 01.04.2020. Ich hoffe, Ihrem Informationsinteresse mit den obigen Ausführungen Genüge getan zu haben. Nicht zuletzt bitte ich, die anliegenden Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen