Dokumente zu "Topf Secret"

Die Dokumente, die in ihrem Haus zum Thema "Topf Secret" vorliegen. Dabei meine ich auch Dokumente, in denen die Aktion "Topf Secret" erwähnt wird, die Dokumente müssen sich nicht ausschließlich damit befassen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dokumente…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#212453]
Datum
11. Februar 2021 19:26
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente, die in ihrem Haus zum Thema "Topf Secret" vorliegen. Dabei meine ich auch Dokumente, in denen die Aktion "Topf Secret" erwähnt wird, die Dokumente müssen sich nicht ausschließlich damit befassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 212453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/212453/upload/5e3f7fa17389d6ee254ef88098006077727e83b8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 12.02.2021 - 20a 02 41/2021 [#212453] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreibe…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.02.2021 - 20a 02 41/2021 [#212453]
Datum
26. Februar 2021 18:34
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.02.2021. Um meine Anfrage zu konkretisieren beantrage ich hiermit Zugang zu den Dokumenten in Ihren Haus wie mit Anfragen nach dem VIG umzugehen ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 212453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/212453/upload/5e3f7fa17389d6ee254ef88098006077727e83b8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#212453]
Datum
11. April 2021 23:03
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212453/auth/48168b4e93f6a942e0fb82774d7e314c10944f08/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde zunächst meine Anfrage überspezifisch ablehnt und somit versucht die eigentliche Anfrage zu umgehen. Danach habe ich meine Anfrage umformuliert und am 26. Februar übersandt und darauf keine Rückmeldung erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 212453.pdf - 2021-02-12_1-offenbach.pdf Anfragenr: 212453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/212453/upload/5e3f7fa17389d6ee254ef88098006077727e83b8/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist g…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#212453]
Datum
13. April 2021 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist gemäß § 89 HDSIG für das hessische Informationsfreiheitsrecht zuständig, nicht aber für das Verbraucherinformationsrecht nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Daher hat Ihre Beschwerde keinen Erfolg. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein Antrag an die Stadt Offenbach bezieht sich auf …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#212453]
Datum
13. April 2021 19:06
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mein Antrag an die Stadt Offenbach bezieht sich auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Dabei habe die Dokumenten angefragt, wie mit Anfragen nach dem VIG umzugehen ist. Daher bitte ich Sie um eine entsprechende Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 212453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/212453/upload/5e3f7fa17389d6ee254ef88098006077727e83b8/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> An der Wende 3 << Adresse entfernt >> (Deister)

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsges…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“ [#212453]
Datum
15. April 2021 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (§§ 80 bis 89 HDSIG) ist hier nicht anwendbar, da das Verbraucherinformationsgesetz als spezielleres Gesetz dem hessischen Informationsfreiheitsrecht vorgeht, siehe § 80 Abs. 2 HDSIG. Daher ist eine Zuständigkeit unserer Behörde nicht gegeben. Abgesehen davon ist das hessische Informationsfreiheitsrecht in Offenbach nicht anwendbar, da dies nur der Fall wäre, wenn die Kommune oder der Landkreis die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt hätte (siehe § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Dies ist in Offenbach aber nicht der Fall. Ich kann Ihnen daher bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen