Dokumente zu "Topf Secret"

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    25. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" [#59082]
Datum
23. Februar 2019 15:34
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) ist bei un…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" [#59082]
Datum
25. März 2019 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) ist bei uns eingegangen. Eine inhaltliche Bearbeitung ist zurzeit allerdings nicht möglich, da ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 4 Absatz 2 IZG-SH ist. Erforderlich ist, dass der Antragsteller die begehrte Information so genau wie möglich umschreibt. Anträge sind so bestimmt zu formulieren, dass sie erkennen lassen, welche Faktoren für welchen Zeitraum für welche Betroffene nachgefragt werden (vgl. Zipfel/Rathke LebensmittelR/Heinicke, LebensmittelR/Heinicke, 171. EL Juli 2018, VIG § 4 Rn. 6) Diese inhaltliche Vorgabe an den Antrag rechtfertigt sich daraus, dass bei unbestimmten oder vage formulierten Anfragen auf Seiten der Behörden ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen kann, der u. U. aber am Interesse des Antragstellers vorbeizielt (vgl. Zipfel/Rathke, a.a.O.). Den genannten Anforderungen wird Ihr Antrag vom 23. Februar 2019 nicht gerecht. In diesem bitten Sie nämlich um Zusendung „sämtlicher im Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) vorliegenden Dokumente zur Aktion "Topf Secret", insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen“. Dies lässt weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht erkennen, welche konkreten Dokumente Sie begehren. Über das Internetportal „Topf Secret“ erreichen das MJEVG stetig neue Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die entsprechend dokumentiert und bearbeitet werden. Eine Zusendung „sämtlicher Dokumente“ scheidet also bereits in Ermangelung eines konkreten Zeitraumes aus. Auch inhaltlich erschließt sich nicht, inwieweit Sie tatsächlich „sämtliche“ Dokumente im Zusammenhang mit dem Internetportal „Topf Secret“ begehren. So finden sich in der Dokumentation des MJEVG beispielsweise auch Zeitungsausschnitte im Zusammenhang mit Berichterstattung über „Topf Secret“ wieder. Es darf im Hinblick auf die nach § 13 Absatz 2 IZG-SH in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwaltungsaufwand zu erhebenden Gebühren wohl angezweifelt werden, dass Sie auch die Zusammenstellung und Zusendung derartiger Dokumente begehren. Wir möchten Sie daher darum bitten, Ihren Antrag bis zum 25. April 2019 sowohl zeitlich als auch inhaltlich dahingehend zu präzisieren, welche konkreten Informationen sie begehren. Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis: Wir verarbeiten im Rahmen des Antragsverfahrens personenbezogene Daten, soweit und solange dies erforderlich ist. Konkret betrifft dies Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Mit freundlichen Grüßen