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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"

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www.lrn. m v-regierung.de Betreff: Anfragen nach VIG zu Hygienekontrollen in der Gastronomie Bitte an alle VLÄ und cc LALLF Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde heute nach der mündlichen LMI<-Prüfung von mehreren VLÄ-Vertretern angesprochen und informiert, dass vermehrt Anfragen über "Frag den Staat" zu Hygienekontrollen in Gaststätten und Imbisseinrichtungen . eingehen und Kontrollberichte angefordert werden. Gern nehme ich das Thema unter "Sonstiges" auf der Amtstierärztefortbildung LebensmittelübervJachung M-V am 23.01.2019 in Schwerin mit auf. Ich bitte ein VLA einen solchen Vorgang zu schildern und ein VLA, das schon Rücksprache mit seinem Rechtsamt hatte, dasvorläufige Ergebnis der Rechtprüfung darzustellen. Wir können uns dann verständigen, wie weiter verfahren werden soll. Unseren Juristen in der Abteilung, Herrn Brunkhorst, habe ich schon informiert. Er ist momentan sehr eingespannt, wird aber auch rechtliche Unterstützung leisten. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecl<lenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin t2111rn rn\1-r,. .. ;., rung.de www.lm.mv-regierung.de (Seite] / vv., l ~-
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Von: Gesendet: An: Ce: Betreff; in der Gastronomie Bitte an alle VLÄ und cc LALLF Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema "Anfragen über die lnternetpta ttform -Topf Secret- zu Hygienekontrollen in der Gastronomie" nimmt an Fahrt auf. Es ist geplant, eine Vorgabe mit Hinweisen zum Umgang mit den Anfragen bis zur Beratung am 23.01.2019 in Schwerin zu erarbeiten. Dazu benötige ich bis zum 18.01.2019 Dienstschluss Informationen zum bisherigen Umgang mit den Anfragen und der vorläufiger Rechtsauffassung der ltommunalen Behörde. Für die Amtstierärztefortbildung hätte ich gern eine Information, wer die bisherige Bearbeitung der Anfragen in der kommunalen Behörde darstellt. Ich habe Informationen aus anderen Bundesländern eingeholt: ln Niedersachsen werden die Anträgeper Post (Sicherstellung der Identität und Datenschutz) und nicht per Mail oder App bearbeitet. Vorher wird der betroffene Betrieb angehört. Der Betrieb hat einen Anspruch zu erfahren, wer die Anfrage gestellt hat. Nordrhein-Westfalen vertritt die Auffassung, dass jeder Antragsteller individuell und in eigener Verantwortung auftritt und im Verwaltungsverfahren entsprechend zu behandeln ist. Zum jetzigen Zeitpunkt wird jegliche rechtlichen Festregung der obersten Landesbehörde vermieden. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Anträge geschäftsmäßig abzuarbeiten. Mit der Eingangsbestätigung an den Antragsteller erfolgt der Hin..yeis, dass voraussichtlich eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen werde, was zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf 2 Monate führe (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Von rechtrichen Hinweisen auf etwaige Gebühren oder die Weitergabe von Daten an Dritte (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG) wird derzeit dringend abgeraten. Außerdem wurde von einigen Kommunen erwogen, bei Anträgen, die ggf. nicht von natürlichen Personen gestellt sondern technisch generiert worden sein könnten, mit der Eingangsbestätigung vom Antragsteller eine Bestätigung zu verlangen, dass es sich bei diesem um eine natürliche Person handle. Von einer landeseinheitlichen Anforderungper Erlass an alle Behörden wird abgeraten. Falls die Kreisordnungsbehörden eine solche Bestätigung einfordern möchten, ist ihnen das in ihrem eigenen Ermessen möglich. Saden-Württemberg sieht klar einen gesetzlichen Anspruch auf Information, wenn der Antragsteller identifizierbar ist. Eine Anhörung findet nur bei Beanstandungen statt und es wird nur postalisch geantwortet. Fürdie Nichtbearbeitung von Anfragen wird Personalmangel als nicht ausreichende Begründung angesehen. Über eine bundesweite Absprache liegen noch keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin [Seite}
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Vl-PSc {Frau Weiß) : ~~ . ..==..:""=-~-~~~-~="="'"···=~ ,.>JI~~~.."'. .-< ••,.... "'."~··=·"''"""'""'·""~~~,::c...=~--=-·-:- ...~--·.-·.-·.::-..::..c-=- Von: Gesendet: An: Betreff: Anlagen: VI-LMB (Frau Romanowsld) Mittwoch, ·rs. Januar 2019 18:03 VI-P Sc (Frau Weiß) WG: IFG Anfragen Frag den Staat IFG Anfragen Frag den Staat MzK ----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Vl-5 (Herr Dr. Freitag) Gesendet: Mittwoch, 16. Januar 2019 15:56 An: Vl-lMB (Frau Romanowski) <K.Romano~s~l;.mv-regierung.de> Betreff: IFG Anfragen Frag den Staat Vermer oc:c ·Sehr geehrte Frau Romanowski, beigefügten Vermerk übersende ich z. K. mit der Bitte um Information des Ministers. Mit freundlichen Grüßen D. Freitag [Seite] !i&(t/t?l{r~1 T ',; :';· . ,_-v7"" "=== ...... ""--;·-=......._.4 ;._.
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An Herrn Minister ·;; Zit-( I ... lf Bearbeitet von: Telefon: Aktenzeichen: Schwerin, den über Herrn Staatssekretär über Herrn Abteilungsleiter 5 zur gefälligen Kenntnisnahme 1. Vermerk: Informationsfreiheitsanfragen zu Hygienekontrollen I. Sachsfand Seit Anfang dieser Woche (Montag, 14.01.2019) haben die Organisationen "Foodwatch" und "Frag den Staat" die Al<tion .,Topf Secret" gestartet. Dabei han- delt es sich um eine Internetplattform mit der Idee, dass Verbraucher Behörden mit Anfragen bombardieren. Verbraucher können dort mit wenigen Klicks beantragen, dass die Behörde das Ergebnis von Hygienekontrollen eines bestimmten Betriebes (Gaststätte, Imbiss etc.) veröffentlicht. Beispiele haben gezeigt, dass die Anfragen- den weitgehend anonym bleiben, die Anfragen standardisiert sind und der konkrete Kontrollbericht angefordert wird. Am 15.01.2019 wurde ich am Rande der mündlichen Prüfung eines Lebensmittelkon- trolleurs von mehreren Vertretern der VLÄ informiert, dass gehäuft Anfragen nach dem VIG bzw. IFG über die Plattform "Topf Secret" gestellt werden und eine Frist von einem Monat zur Bearbeitung besteht. Es wurde gebeten, das Thema auf der Amts- tierärztefortbildung Lebensmittelüberwachung M-V am 23.01.2019 in Schwerin zu be- raten und den VLÄ in Form einer rechtlichen Bewertung und Hinweisen zum Umgang mit diesen Anfragen durch die Fachaufsicht eine landeseinheitliche Verfahrensweise sicher zu stellen. Ich habe den VlÄ diese Unterstützung per Mail zugesagt und Herrn Brunkhorst über den Sachverhalt informiert.
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H. Stellungnahme Herr Brunkhorsi hat in einer früheren Mai! vom 3 ·1.05.20'18 bezüglich einer Anfrage von "Frag den Staat" zum Umgang mit Überlastungsanzeigen die Rechtsauffassung vertreten, dass der Anfrag nach IFG M-V einer handschriftlichen Unterzeichnung oder einer qualifizierten elektronischen Signatur sowie einer Absenderanschrift be- dürfe, um eine Identifizierung des Antragstellers zu ermöglichen und das willentliche Invarkehrbringen des Antrages belegen zu l<önnen. Diese formalen Anforderungen dienten der Rechtssicherheit und Rechtsl<larheit. Die bisherigen Anfragen der lnter- netplattform ,.Topf Secret" werden den beschriebenen Anforderungen allerdings nicht gerecht. Übersicht Mecklenbura-Vorpommern VLA HRO LUP LRO Anzahl (16.0'1.2019) 16 12 10 10 9 8 8 N\IIJM VR VG MSE Gesamt IIJJ-V Bemerkungen Persönlich Info Keine Info Persönlich Info Persönlich Info Keine Info Telefonische Info Keine Info 73 Zur zeitlichen Entwicklung in Mecldenburg-Vorpommern ergab die erste Internet- recherche am 15.01.2019 um 13:30 Uhr 46 Anfragen, 45 min später schon 53 und am 16.01.2019 um 8:30 Uhr 73. Es handelt sich hier um eine dynamische Entwicl<- lung, bei der heute deutschlandweit schon ca. 6300 Anfragen gestellt wurden. ln Niedersachsen werden die Anträge per Post (Sicherstellung der Identität und Da- tenschutz) und nicht per MailoderApp bearbeitet. Vorher wird der betroffene Betrieb angehört. Der Betrieb hat einen Anspruch zu erfahren, wer die Anfrage gestellt hat. IV!ecl<lenburg-Vorpomrnern wird sich der Vorgehansweise anschließen. Übersicht Deutschland Bundesland NW BY BW BE HE NI RP SH HH SN MV ST SL, HB, TH, SB Gesamt Deutschland Anzahl (16.0'1.2019} 1486 '1034 960 595 594 535 335 265 235 182 73 0 6294
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111. Veranlassung Zur Sicherstellung der landeseinheitlichen Vergehensweise wurde vom Re-fol- gendes veranlasst o Abfrage der VLÄ zum bisherigen Umgang mit den Anfragen und der vor- läufiger Rechtsauffassung der kommunalen Behörde o Erarbeitung einer Vorgabe mit Hinweisen zum Umgang mit den Anfragen durch die Fachaufsicht bis zur Beratung am 23.01.2019 in Schwerin " Prüfung der Rechtsauffassung 1\11-V durch den Bund 2.zdA
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~""'==···=-~"~~~~-i' -"~--~~=-=~~~-~;~~•-=r:~~~-"-=·=~~=='= Von: Gesendet: 1'1:50 (Herr Heeren); VI-PR {Frau Lange) VI-STa (Frau GroU1); Vl-5 (Herr Dr. Freitag) AW: Vermerl< zu Foodwatch und Frag den Staat Aktion "Topf Secrat" 190'124-Vermerl<-TopfSecret-foadwatch.docx An: Ce: Betreff: Anlagen: Ich habe noch ein paar Flüchtigkeitsfehler I<Orrigiert ---Ursprüngliche Nachricht----- Von:~~·~~·~··· Gesendet: Freitag, 25. Januar 2019 11:24 An: VI-PRSt (Herr Heeren) <I<.Heeren@lm.mv-regierung.de>; VI-PR (Frau lange) <H.lange@lm.mv-regierung.de> Ce: VI-STa (Frau Groth) <M.Groth@lm.mv-regierung.de>; Vl-5 (Herr Dr. Freitag) <D.Freitag@lm.mv-regierung.de> Betreff: AW: Vermerk zu Foodwatch und Frag den Staat Al<tion "Topf Secret" So jetzt mit Vermerk;) Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 16:31 An: VI-PRSt (Herr Heeren) <K.Heeren@lm.mv-regierung.de>; VI-PR (Frau lange) <H.lange@lm.mv·regierung.de> Ce: VI-STa (Frau Groth) <M.Groth@lm.mv-regierung.de>; Vl-5 (Herr Dr. Freitag) <D.Freitag@lm.mv-regierung.de> Betreff: WG: Vermerk zu Faodwatch und Frag den Staat Aktion "Topf Secret" z. K. -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Vl-5 (Herr Dr. Freitag) 24. AW: Vermerk zu Foodwatch und Frag den Staat Aktion "Topf Secret" Ok bitte weiterleiten -----Ursprün;liche Nachricht---- Von. Gesendet: Donnerstag, 24. Januar 2019 16:15 An: Vl-5 (Herr Dr. Freitag) <D.Freitag@lm.mv-regierung.de> Ce: Vl-510 (Herr Brunkhorst) <C.Brunkhorst@lm.mv-regierung.de> Betreff: Vermerk zu Foodwatch und Frag den Staat Aktion "Topf Secret" Sehr geehrter Herr Dr. Freitag, in der Anlage finden Sie den aktualisierten und abgestimmten Vermerk zur Weiterleitung an die Hausspitze. Mit freundlichen Grüßen [Seite]
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Bearbeitet von: Telefon: Aktenzeichen: Schwerin, den 24.01.2019 An Herrn Minister über Herrn Staatssekretär über Herrn Abteilungsleiter 5 zur gefälligen Kenntnisnahme 1. Vermerl<: Informationsfreiheitsanfragen zu Hygienekontrollen I. Sachsfand Seit Anfang dieser Woche (Montag, 14.01.2019) haben die Organisationen .. Foodwatch" und .Frag den Staat" die Aktion .Topf Secret" gestartet. Dabei handelt es sich um eine Internetplattform mit der Idee, dass Verbraucher Behörden mit Anfra- gen bombardieren. Verbraucher können dort mit wenigen Klicks z. B. beantragen, dass die Behörde das Ergebnis von Hygienekontrollen eines bestimmten Betriebes (Gaststätte, Imbiss etc.) veröffentlicht. Beispiele haben gezeigt, dass die Anfragen- den weitgehend anonym bleiben, die Anfragen standardisiert sind und der konl<rete Kontrollbericht angefordert wird (s. Vermer~om 16.01.201 9). Eine Beratung in der Abteilung zum Sachverhalt fand am 17.01.2019 statt und die VLÄ wurden auf einer Telefonschaltkonferenz am 18.01.2019 über das weitere Vor- gehen in Land informiert (Handlungsempfehfung). Das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung durch 510 wurde am 21.01.2019 in Vorbereitung der Telefonschaltl<onferenz am 22.01.2019 mit AL 5 diskutiert. Die Bundesländer haben dort den Umgang mit diesen Abfragen. die bundesweit zu diesem Zeitpunkt schon Ober 10000 betrugen, abgestimmt. auf der Amtstierärztefortbildung Lebensmittelüber- wachung M-V des it den VLÄ beraten und die Handlungsempfehlungen vorgestellt, die eine Iandeseinheitfiche Verfahrensweise sicherstellen sollen. Den VLÄ wurde bis heute Dienstschluss noch die Möglichkeit zur Stellungnahme einge- räumt, damit das abgestimmte Verfahren noch diese Woche offiziEHI'festgelegt wer- den kann.
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II. Stellungnahme Nachdem die Anfragen seit Öffnung der Internetplattform "Topf Secret" am 14.01.2019 sprunghaft angestiegen sind, pegelnsich die Anfragen seit dem 21.01.2019 auf hohem Niveau ein. Die Länder NW. BY und BW haben die meisten Anfragen zu verzeichnen. Auch BE, HE und NI werden stark angefragt (s. Tabelle). Übersicht Deutschland Bundesland 1\!W BY BW BE HE NI RP SH HH SN BB TH SL ST 16.0'1.19 1611 1134 1043 634 657 583 370 286 251 199 MV 130 114 86 74 74 HB Gesamt OE 64 7310 17.0'1:19 18.01:19)21.01.19 22.01.19 23.0'1.19 24.01.19 2413 1732 2392 1909 2195 2317 1267 1778 1802 1320 1504 1704 1571 1175 1219 1549 1387 1489 1076 703 765 953 1019 1055 1125 1108 765 1006 1066 1836 670 710 891 902 798 861 539 415 431 541 509 529 329 440 312 436 389 417 278 292 352 362 367 333 253 318 234 3'17 298 l 311 152 190 197 199 149 178 158 120 134 149 124 142 94 115 91 103 109 117 "108 112 87 92 101 103 "101 79 103 80 90 99 104 105 92 75 /79 101 •11201 10809 11349 8'152 18685 10070 Mecl<lenburg-Vorpommern ist mit unter 1% der Anfragen unterrepräsentiert. Die Ver- teilung auf die Landkreise gestaltet sich relativ gleichmäßig. Die Stadt Rostock hat mit 25 die meisten Anfragen zu bearbeiten. Der Verwaltungsaufwand ist, bei den der- zeitig aufgelaufenen Anfragen, vertretbar. Übersicht Mec!<lenburg-Vorpommern VLA Anzahl (24.01.19]_ HRO LUP VG LRO VR MSE 25 12 12 NWM 10 Gesamt M-V 18 17 13 107 ln der Handlungsempfehlung wird klargestellt, dass Auskünfte Zll den Ergebnissen der Hygienekontrollen nach § 2 Abs. 1 VIG grundsätzlich zulässig sind. Um einer
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lc:omplet!en Veröffenilichung des Verwaltungsverfahrens im Internet entgegenzuwir- ken, findet das Verwaltungsverfahren auf dem Postweg statt. Eine Herausgabe von geschwärzten Kontrollberichten (Schutz der persönlichen und nicht relevanten Daten) wird als nicht zwingend notwendig erachtet. Das Verfahren berücl(sichtigt folgende Punkte: 1. Allgemeines 2. Antrag 3. Fristen 4. Anhörung 5. Entscheidung über Informationsgewährung 6. Informationsgewährung 7. Kosten und Gebühren Gez. 2. zdA
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