Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"

Anfrage an: Stadt Neumünster

Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Über FragDenStaat gestellte Anfragen und die mit deren Antragstellern geführte Korrespondenz sind nicht Gegenstand meiner Anfrage.

Ergebnis der Anfrage

In der Regel sind die Behördenmitarbeiter:innen untätig oder unfähig. Diese Anfrage kombiniert beides.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in Ihre…
An Stadt Neumünster Details
Von
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Betreff
Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#230563]
Datum
5. Oktober 2021 10:29
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Über FragDenStaat gestellte Anfragen und die mit deren Antragstellern geführte Korrespondenz sind nicht Gegenstand meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "…
An Stadt Neumünster Details
Von
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Betreff
AW: Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" [#230563]
Datum
11. November 2021 13:02
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ vom 05.10.2021 (#230563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage #230563 PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "…
An Stadt Neumünster Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage #230563
Datum
7. Januar 2022
An
Stadt Neumünster
Status
geschwärzt
354,4 KB
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ vom 05.10.2021 (#230563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
11. Februar 2022 13:24
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde weder auf die Anfrage, noch auf Nachfragen per E-Mail und Fax reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230563.pdf - 2022-01-07_1-01-nachfrage_pub.pdf Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Februar 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in wir haben die Behörde schriftlich um Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Das entspr…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
21. Februar 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben die Behörde schriftlich um Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Das entsprechende Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald wir von dort etwas erfahren, melde ich mich wieder. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in kurze Anmerkung noch: Das im Anschreiben falsch verwendete Datum zur Antwort haben wir noc…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
21. Februar 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in kurze Anmerkung noch: Das im Anschreiben falsch verwendete Datum zur Antwort haben wir noch vor dem Verschicken auf den 15.03.2022 geändert. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in bisher habe ich leider in dieser Angelegenheit keine Rückmeldung der Behörde erhalten. Ich…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
23. März 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bisher habe ich leider in dieser Angelegenheit keine Rückmeldung der Behörde erhalten. Ich habe diese daher erneut um Stellungnahme bis zum 01.04.2022 gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verwirrung, aber wir haben doch am 16.03.2022 schon eine Rückm…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
23. März 2022 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verwirrung, aber wir haben doch am 16.03.2022 schon eine Rückmeldung hierzu von der Behörde erhalten. Hierin wird darauf verwiesen, dass Sie schon am 21.09.2021 einen entsprechenden Antrag gestellt hätten und dieser am 22.09.2021 beschieden worden sei. Dieses hätten Sie am 05.10.2021 auch per E-Mail über Fragdenstaat.de zugestellt bekommen. Können Sie dieses bestätigen? Verwiesen wird darauf, dass ein Grund der teilweisen Ablehnung in dem o.g. Bescheid gewesen sei, dass die Unterlagen umgehend über Fragdenstaat.de veröffentlicht worden sein. Hierbei beruft man sich auf das Bundesverfassungsgericht und eine Entscheidung zu § 40 Abs. 1a LFGB. Letzteres habe ich noch nicht geprüft, aber wären Sie grundsätzlich auch mit einer Übermittlung der Unterlagen außerhalb von Fragdenstaat.de einverstanden? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Verwirrung kann ich nachvollziehen. Unverständlich ist mir dagegen die erratis…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
23. März 2022 22:36
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Verwirrung kann ich nachvollziehen. Unverständlich ist mir dagegen die erratische Arbeitsweise bzw. Arbeitsverweigerung der Stadt Neumünster. Worauf sich die Behörde bezieht, ist eine VIG-Anfrage, die sich unter https://fragdenstaat.de/a/228638 findet. Es sollte für die Behörde offensichtlich sein, dass es sich hierbei nicht um die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/230563 vom 05.10.2021 handelt. Die einzige Gemeinsamkeit ist, dass es sich um Anfragen über FragDeStaat zum übergeordneten Thema Lebensmittelsicherheit handelt. Für die Behörde zum Verständnis: - https://fragdenstaat.de/a/228638: Eine VIG-Anfrage zu einem konkreten Lebensmittelbetrieb. Angefragt und verweigert werden die bei Lebensmittelkontrollen festgestellte Mängel. - https://fragdenstaat.de/a/230563: Eine IZG-SH-Abfrage zu den Dokumenten, die die Behörde als Grundlage für Ihre "Bescheide" zu VIG-Anfragen (wie beispielsweise https://fragdenstaat.de/a/228638) über FragDenStaat.de nutzt. Der Verweis auf das LFGB zeigt m. E. nur, dass die Behörde auch den Unterschied zwischen den LFGB und dem VIG nicht versteht. Das LFGB regelt einen vollkommen anderen Sachverhalt, als das VIG. Auch für diese Anfrage gilt: Ich antworte gerne auf Rückfragen. So könnte ich auch eigene Fehler korrigieren. Die Behörde scheint jedoch ganz grundsätzlich kein Interesse an der Beantwortung von Anfragen zu haben. Sie ignoriert nicht nur IZG-SH-Anfragen. Sie bearbeitet auch keine Widersprüche, sie ignoriert VIG-Anfragen über FragDenStaat und sie ignoriert insbesondere auch private VIG-Anfragen. Letzteres übrigens, obwohl das MJVEG in einer Handreichung vom 15. Juli 2019 den Umgang mit privaten VIG-Anfragen eindeutig regelt. Dort heißt es: "Der entscheidende Unterschied bei einem individuell, mit einer privaten Email-Adresse gestellten Antrag ist, dass einem solchen nach unserer Rechtsauffassung vollumfänglich stattzugeben ist, also inbesondere im Falle von Beanstandungen die entsprechenden Kontrollberichte herausgegeben werden müssen." Ich werde gleich noch bei der Behörde anfragen, ob ihr diese Handreichung bekannt ist. Zu dieser Anfrage werde ich Sie dann vermutlich demnächt um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass ich mich hierzu erst jetzt wieder melde. D…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
11. Mai 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass ich mich hierzu erst jetzt wieder melde. Die Behörde hatte in ihrem Anschreiben an uns direkt Bezug auf die "Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen" genommen. Wie in anderen Verfahren schon besprochen, liegt Ihnend iese vor. Bei diesen Verfahren hatte sich damit die Angelegenheit für erledigt angesehen. Ist das dann hier auch der Fall? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Behörde sabotiert ganz offensichtlich alle Anfragen nach dem IZG-SH (und dem VI…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
23. Mai 2022 16:33
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Behörde sabotiert ganz offensichtlich alle Anfragen nach dem IZG-SH (und dem VIG). Die Frage war NICHT, ob MIR die "Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen" bekannt war. Die Frage war folgende: "Sämtliche in Ihrem Hause vorliegenden Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Über FragDenStaat gestellte Anfragen und die mit deren Antragstellern geführte Korrespondenz sind nicht Gegenstand meiner Anfrage." Diese Anfrage wurde offensichtlich weder Ihnen, noch mir beantwortet. Die dyfunktionale Behörde hat mir überhaupt nicht geantwortet. Keine Eingangsbestätigung, keine Reaktion auf Nachfragen. Abgesehen davon exitieren zahlreiche weitere diesbezügliche Handreichungen zu meiner Anfrage. Nur: Welche davon sind der Stadt Neumünster bekannt? Frage: Welchen Anweisungen der übergeordneten Behörde widersetzt sie sich? Wie sollten mir interne Vermerke, Erlässe und Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG-Anfragen vorliegen, wenn die Behörde sich tod bzw. dumm stellt? Weil Behörden mit mangelndem Respekt vor Gesetzen wie die Stadt Neumünster mit Mitteln der Informationsfreiheit nicht beizukommen ist, können Sie die Angelegenheit als erledigt ansehen. Die (vermutete) Kommunikation der Behörde mit Ihnen ist letzlich nur Manifestation ihrer Arbeitsverweigerungshaltung. Danke für Ihren Vermittlungsversuch. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe die Behörde nunmehr erneut daz…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
31. Mai 2022 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe die Behörde nunmehr erneut dazu angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang zu dieser Email. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe bei der Behörde erneut darum gebeten, auf mein Schreiben vom 31…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
7. Juli 2022 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe bei der Behörde erneut darum gebeten, auf mein Schreiben vom 31.05.2022 zu antworten. Sobald ich hierzu eine Rückmeldung erhalte, melde ich mich wieder. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe nunmehr die Rückmeldung erhalten, dass leider urlaubsbedingt er…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
7. Juli 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe nunmehr die Rückmeldung erhalten, dass leider urlaubsbedingt erst bis zum 12.08.2022 mit einer Antwort zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen die Rückmeldung von der Behörde erhalten, dass man m…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
22. Juli 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe inzwischen die Rückmeldung von der Behörde erhalten, dass man mir leider urlaubsbedingt erst bis zum 12.08.2022 antworten wird. Ich habe mitgeteilt, dass ich dieses misslich finde und warte nun ab, was bis zum 12.08.2022 eingehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen habe ich von der Behörde die Rückmeldung erhalten, dass dort …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
22. August 2022 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen habe ich von der Behörde die Rückmeldung erhalten, dass dort nach deren Angabe die Anträge nicht vorliegen würden. Ich habe daher nachfragt, wie dieses trotz der Dokumentation bei fragdenstaat.de sein könne und habe darauf verwiesen, dass der Antrag spätestens mit meinem Schreiben vom 31.05.2022 bekannt sein müsste. Ich habe die Behörde um kurzfristige Rückmeldung gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Behörde belügt Sie nachweislich. Der Empfang meiner Nachfrage kann gerichtsfest…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
22. August 2022 18:24
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Behörde belügt Sie nachweislich. Der Empfang meiner Nachfrage kann gerichtsfest nachgewiesen werden. Dass die Behörde geltendes Recht missachtet, zeigt auch die Missachtung Ihres Schreibens 31.05.2022. Danke, dass Sie trotzdem nachfassen! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Neumünster
Ihr Antrag auf Informationszugang nach VIG / IZG Schleswig-Holstein vom 05.10.2021 (Dokumente zu „Topf Secret"…
Von
Stadt Neumünster
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach VIG / IZG Schleswig-Holstein vom 05.10.2021 (Dokumente zu „Topf Secret" und „Mission Fleisch", Nummer 230563)
Datum
26. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für Datenschutz (ULD) teilte der hiesigen Behörde mit, dass Sie am 05.10.2021 einen Antrag auf Informationszugang über die Plattform fragdenstaat (https://fragdenstaat.de/a/230563) bei der Stadt Neumünster gestellt hätten. Dieser Antrag, welcher bei der hiesigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht nicht vorliegt, ist nach Anweisung des Landesbeauftragten für Datenschutz zu bescheiden. Gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang von Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 und § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) werden Ihnen daher folgende Informationen erteilt: Der hiesigen Behörde liegen zu „Topf Secret" und „Mission Fleisch" folgende Dokumente vor: · Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIGAbfragen zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des MJEVG vom 24.01.2019 · Ergänzende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardi sierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 26.02.2019 Ergänzende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 26.04.2019 · Ergänzende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit den standardisierten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 26.05. 2019 · Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit privaten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des MJEVG vom 15.07.2019 Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Mit Ihrem Antrag vom 05.10.2021 nach dem IZG- SH/ VIG fragten Sie an, welche Dokumente zu „Topf Secret" und „Mission Fleisch" (siehe FragDenStaat.de), insbesondere interne Vermerke, Erlässe, Weisungen, beispielsweise zum Umgang mit VIG- Anfragen bei der Stadt Neumünster vorliegen und bitten um Zusendung dieser Dokumente. Die hier vorliegenden Dokumente wurden eingangs genannt, so dass Ihnen die Information insoweit erteilt wurde. Eine Übersendung der Dokumente an Sie war gemäß § 3 Abs. 4 VIG abzulehnen. Nach dieser Vorschrilt ist ein missbräuchlich gestellter Antrag abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller über die begehrte Information bereits verfügt (§ 3 Abs. 4 S. 2 VIG). Wie aus den von Ihnen auf der Plattform „Fragdenst at" veröffentlichten Dokumenten ersichtlich ist, wurden Ihnen sämtliche hier vorliegende Dokumente bereits mit Schreiben vom 19.05.2021 durch die Landeshauptstadt Kiel und mit Schreiben vom 11.10.2021 durch den Kreis Steinburg übersandt. Die Dokumente selbst wurden von Ihnen auf der Plattform veröffentlicht. Ihr Antrag auf erneute Übersendung der hier vorliegenden Handreichungen war daher gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 VIG abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach VIG / IZG Schleswig-Holstein vom 05.10.2021 (Dokumente zu „Topf Secret&…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach VIG / IZG Schleswig-Holstein vom 05.10.2021 (Dokumente zu „Topf Secret" und „Mission Fleisch", Nummer 230563) [#230563]
Datum
5. September 2022 14:36
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unter Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Alle Dokumente in Ihrer Behörde, die in irgendeiner Form Bezug auf meine Person nehmen (direkt oder indirekt). Der Begriff Dokumente ist dabei weit zu fassen: Schreiben anderer Behörden, Telefonnotizen, Aktenvermerke, E-Mails, Faxe etc. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS: Da nach Ihrer Auskunft E-Mails an Ihre Behörde "verloren gehen", werde ich diese Anfrage noch einmal per Fax wiederholen. Anfragenr: 230563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230563/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
DSGVO-Anfrage PER FAX Stadt Neumünster Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unter Verweis auf Ar…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
DSGVO-Anfrage
Datum
6. September 2022
An
Stadt Neumünster
Status
PER FAX Stadt Neumünster Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir unter Verweis auf Art. 15 DSGVO folgende Informationen zu: Alle Dokumente in Ihrer Behörde, die in irgendeiner Form Bezug auf meine Person nehmen (direkt oder indirekt). Der Begriff Dokumente ist dabei weit zu fassen: Schreiben, Telefonnotizen, Aktenvermerke, E-Mails, Faxe etc. Mit freundlichen Grüßen,
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 29.08.2022 teilte mir die Behörde mit, dass nunmehr Ih…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
8. September 2022 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 29.08.2022 teilte mir die Behörde mit, dass nunmehr Ihre Anfrage beantwortet worden sei. Können Sie dieses bestätigen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlungsbitte zu Anfrage #230563 Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre heutige Rückfrage zu meiner Anf…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Vermittlungsbitte zu Anfrage #230563
Datum
8. September 2022
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihre heutige Rückfrage zu meiner Anfrage https://fragdenstaat.de/a/230563. Die Behörde weigert sich immer noch, meine Anfrage im Sinne der anwendbaren Gesetze zu beantworten. Mit Schreiben vom 25.08.2022 (siehe Anhang) gibt sie nur eine Teil"auskunft", verweigert aber die Herausgabe der Dokumente mit einem abstrusen Verweis auf § 3 Abs. 4 VIG. Das ist offenkundig Unfug. Die Korrespondenz mit der Behörde wird zunehmend absurder. Sie verweigert zudem die Herausgabe der Dokumente unter Verweis auf Schreiben anderer Schleswig-Holsteiner Behörden. Die Dokumente anderer Behörden waren jedoch nicht Inhalt meiner Anfrage. Dass die Auskunft der Behörde zudem auch noch unvollständig ist, ist unmittelbar einsichtig: Die Behörde verweist auf bei FragDenStaat veröffentlichte Dokumente. Mindestens diese Dokumente sind der Behörde demnach bekannt und hätten von ihr beauskunftet werden müssen. Der Verweis der Behörde auf ein Schreiben vom 19.05.2021 der Landeshauptstadt Kiel ist anscheinend Unsinn. Ein solches Dokument findet sich bei FragDenStaat nicht. Für den 11.10.2021 finden sich tatsächlich Dokumente bei FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/a/228170. Dort wurden 13 Dokumente veröffentlicht. Da sie nur das Vorhandensein einer Teilmenge der dortigen Dokumente offenlegt, dokumentiert die Behörde zweifelsfrei, dass ihre Auskunft nicht vollständig ist. Dass keine weiteren Dokumente zu meiner Anfrage bei der Behörde vorhanden sind, ist ohnehin äußerst unwahrscheinlich. Ich habe aufgrund ihrer absurden Argumentation bei der Behörde eine DSGVO-Anfrage gestellt, um alle mich betreffenden Dokumente zu erhalten (siehe Anhang). Zur Sicherheit habe ich dies nicht nur per E-Mail, sondern auch per Fax getan. Falls wegen der Neumünsteraner-Verwaltungsapokalypse E-Mails "nicht vorliegen". Mit dieser Anfrage möchte ich in Erfahrung bringen, woher die Behörde ihre angeb­lichen Informationen bezieht. Da die Behörde seit Monaten nicht auf zwei weitere DSGVO-Anfragen reagiert, wird sie wohl auch hier die Auskunft durch Untätigkeit verweigern. Ob die Behörde meine Anfrage nach dem Eingang aus Faulheit gelöscht hat oder ob ihre IT-Infrastruktur von digitalen Analphabetinnen betrieben wird: Die Anfrage ist nachweisbar bei ihr angekommen. Die gebetsmühlenartige Falschbehauptung der Behörde, dass ihr keine Anfrage vorliegt, ist bereits deshalb eine Schutzbehauptung, weil sie nicht auf meine Nachfragen per E-Mail und Fax reagiert hat. Spätestens diese Nachfragen hätte sie zum Anlass nehmen können, ein Versehen zu korrigieren. Mit der erneuten Auskunftsverweigerung bekräftigt die Behörde ihren grundsätzlichen Unwillen zur Beant­wortung von Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Die penetrante Wiederholung, dass mir die angefragten Informationen bereits von ANDEREN Behörden vorlägen, macht mich langsam sprachlos. Anscheinend wollen die Behördenmitarbeitenden den Unter­schied zwischen "bei Ihnen" und "bei anderen" nicht verstehen. Davon abgesehen: Die Anfrage der Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch" hat die dysfunktionale Behörde mit ihrer rechtswidrigen Auskunftsverweigerung bei VIG-Anfragen provoziert. Ich bin gespannt, ob sie auch nach dem aktuellen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes (https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_VG/2022_07_13_Herausgabe_Kontrollberichte.html) VIG-Auskünfte verweigert. Verwundern würde mich das nicht. Eine Untätigkeitsklage hierzu läuft bereits (https://fragdenstaat.de/a/231389). Bitte nutzen Sie die Ihnen zu Verfügung stehenden Zwangsmittel, um die auskunftsresistente Behörde zur Räson zu bringen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] PS: Ich habe bei der Behörde keinen Widerspruch gegen den beanstandeten Nonsensbescheid einge­legt. Das wäre bei der Stadt Neumünster reine Zeitverschwendung. Der "Bescheid" verfügt ohnehin über keine Rechtsmittelbelehrung.

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Rückmeldung vom 08.09.2022 erhalten, die auch den Bescheid …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret" und "Mission Fleisch"“ [#230563]
Datum
23. September 2022 14:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Rückmeldung vom 08.09.2022 erhalten, die auch den Bescheid der angefragten Behörde enthält. Losgelöst von der Frage, ob hier das VIG oder das IZG-SH heranzuziehen ist, gilt auch nach § 5 Abs. 1 S. 3 IZG-SH, dass auf eine andere, leicht zugängliche Art des Informationszugangs verwiesen werden darf. Dies kann auch auf Onlineveröffentlichungen (etwas bei Fragdenstaat.de) erfolgen, wenn dieses 1:1 den angefragten Informationen entspricht. Nach meinem Verständnis ist dieses hier der Fall. Ich verstehe Ihre Nachricht auch so, dass es Ihnen auch darauf ankommt zu erfahren, ob die angefragten Informationen gerade bei der genannten Behörde vorlagen. Dies ist allerdings m.E. aus dem Bescheid abzulesen, da dort die Dokumente aufgelistet werden. Sie bezweifeln die Aussage, dass die Auflistung der Dokumente vollständig sei. Allerdings konnte ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen, worauf sich diese Vermutung stützt bzw. welche Unterlagen konkreten fehlen. Der Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen, wobei dieser auch das Widerspruchsverfahren umfassen würde. Für Rückfragen stehe ich gerne ab Mittwoch wieder zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen