Dokumente zum Bauvorhaben Waldkindergarten Birkenhain

Anfrage an: Landkreis Uckermark

An das Bauordnungsamt Uckermark - Dezernat III - Untere Bauaufsichtsbehörde
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir
- den ergangenen Bescheid
- den internen behördlichen Schriftverkehr
- den überbehördlichen Schriftverkehr

zu folgendem Bauvorhaben (Bauantrag vom 24.07.2017) zu:

Bauwagenaufstellung zur Nutzung als Waldkindergarten
Gemarkung: Lindenhagen
Flur 3, Flurstück 22/1

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der daher nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
An das Bauordnungsamt Uckermark - Dezernat III - Untere Bauaufsichtsbehörde ======================================…
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Bauvorhaben Waldkindergarten Birkenhain [#33894]
Datum
5. Oktober 2018 01:20
An
Landkreis Uckermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An das Bauordnungsamt Uckermark - Dezernat III - Untere Bauaufsichtsbehörde ================================================================= Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir - den ergangenen Bescheid - den internen behördlichen Schriftverkehr - den überbehördlichen Schriftverkehr zu folgendem Bauvorhaben (Bauantrag vom 24.07.2017) zu: Bauwagenaufstellung zur Nutzung als Waldkindergarten Gemarkung: Lindenhagen Flur 3, Flurstück 22/1 Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der daher nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Uckermark
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag. Zur rechtlichen Einordnung…
Von
Landkreis Uckermark
Betreff
Antw: Wtrlt: Dokumente zum Bauvorhaben Waldkindergarten Birkenhain [#33894]
Datum
5. Oktober 2018 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom heutigen Tag. Zur rechtlichen Einordnung ist darauf hinzuweisen, dass die Akteneinsicht in diesem Fall nicht nach dem AIG für Sie möglich ist, da dieses Gesetz für das laufende Verwaltungsverfahren nur nachrangig gilt. Maßgeblich ist mithin das einschlägige Verfahrensrecht und demnach das Verwaltungsverfahrensgesetz. Nach § 29 hat die Behörde Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Da Ihre Beteiligteneigenschaft nicht gegeben ist, entfällt die Anwendbarkeit dieser Bestimmung. Ebenfalls nicht anwendbar ist das VIG, weil dessen in § 1 definierter Anwendungsbereich offensichtlich nicht gegeben ist. In Betracht kommt indes durchaus ein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem BbgUIG. Da es sich bei dem UIG gerade nicht um ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz handelt, ist der Begriff der Umweltinformation zentral für die Prüfung eines Informationsanspruchs. Auch bei einer Zugrundelegung einer weiten Auslegung des Begriffs genügt es nicht, wenn der die Informationen Begehrende einen Umweltbezug nur behauptet oder gar ohne weiteres nur voraussetzt. Ergibt sich der Umweltbezug nicht bereits offensichtlich aus der begehrten Information, muss derjenige, der die Information begehrt, diesen Umweltbezug darlegen. Eine bloße Behauptung würde dafür nicht genügen. Vgl. zu alledem hess. VGH, Beschluss vom 10.08.16, Aktenzeichen 5 A 687/16.Z. Da dieser erforderliche Umweltbezug der begehrten Unterlagen nicht auf der Hand liegt, zumal es Ihnen um einen Ablehnungsbescheid und den behördlichen Schriftverkehr geht, bitte ich Sie höflich um Benennung oder Darlegung des Umweltbezugs. Danach werde ich imstande sein, Ihren Antrag sachgerecht zu prüfen. Ich bitte Sie auch um eine verifizierbare Angabe Ihrer dem Namen zuzuordnenden Adresse. Diese wird nur wegen der nach § 6 BbgUIG zu erlassenden Kostenentscheidung benötigt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Mir war nicht bewusst, dass das AIG bei …
An Landkreis Uckermark Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Dokumente zum Bauvorhaben Waldkindergarten Birkenhain [#33894]
Datum
15. Oktober 2018 11:55
An
Landkreis Uckermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Mir war nicht bewusst, dass das AIG bei laufenden Verwaltungsverfahren nur nachrangig gilt. Betrachten Sie meine Anfrage daher bitte als erledigt. Ich werde ggf. nach Abschluss des Verfahrens wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>