Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels

Dokumente und Dienstanweisungen zu

* Kosten, die im Bezug auf den Bundeslebensmittelschlüssel anfallen
* Wie die Lizenzpreise des Bundeslebensmittelschlüssels bestimmt werden
* Mögliche Folgenabschätzungen dazu, dass die Lebensmittelinformationen für Bürger nicht frei zugänglich sind

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • 0 Follower:innen
Andreas Ackermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Dienstanweisungen zu *…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Andreas Ackermann
Betreff
Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels [#271165]
Datum
22. Februar 2023 20:29
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Dienstanweisungen zu * Kosten, die im Bezug auf den Bundeslebensmittelschlüssel anfallen * Wie die Lizenzpreise des Bundeslebensmittelschlüssels bestimmt werden * Mögliche Folgenabschätzungen dazu, dass die Lebensmittelinformationen für Bürger nicht frei zugänglich sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Ackermann Anfragenr: 271165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271165/ Postanschrift Andreas Ackermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ackermann
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Ackermann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.02.2023 beim Bundesministerium für E…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels [#271165]
Datum
23. Februar 2023 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ackermann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.02.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels [#271165]
Datum
6. März 2023 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Februar 2023 [Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssel #271165], mit dem Sie Dokumente und Dienstanweisungen zu folgenden Themen beantragen: (1) Kosten, die in Bezug auf den Bundeslebensmittelschlüssel anfallen, (2) Wie die Lizenzpreise des Bundeslebensmittelschlüssels bestimmt werden, (3) Mögliche Folgenabschätzungen dazu, dass die Lebensmittelinformationen für Bürger nicht frei zugänglich sind. Ihr Antrag ist in zeitlicher Hinsicht sehr weit gefasst. Der Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) existiert seit sehr vielen Jahren. Die Pflege und Weiterentwicklung des BLS gehört seit Mai 2004 zum Aufgabenbereich des Max Rubner-Instituts, wo auch die Lizenzen zu beantragen sind. Aufgrund der Weite Ihres Antrages in zeitlicher Hinsicht würde die Recherche nach einschlägigen Dokumenten überwiegend händisch in den Papierakten (insbesondere die erste Frage betreffend) einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen und daraus resultierend wahrscheinlich hohe Gebühren nach sich ziehen (nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.01.2006 erhoben. Die Höhe der möglicherweise entstehenden Kosten hängt von dem durch den Antrag verursachten Verwaltungsaufwand ab. Gebührenfrei ist nur die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden). Daher möchte ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine zeitliche Eingrenzung des Antrages den Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls auch entstehende Kosten reduzieren könnte und zudem einen schnelleren Informationszugang ermöglichen würde. Ob eine solche Eingrenzung aber Ihrem Informationsinteresse entspricht, kann ich nicht beurteilen. Daher bitte ich Sie um Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund zeitlich eingrenzen möchten (z.B. auf die Kosten, die in den letzten 2, 3, 5 usw. Jahren oder seit einem bestimmten Zeitpunkt angefallen sind) oder ob Sie an der derzeitigen, zeitlich unbegrenzten Formulierung Ihres Antrages festhalten möchten. In Bezug auf die Dritte Frage bitte ich Sie zudem um Rückmeldung, ob diese so zu verstehen ist, dass Sie mit der Formulierung „für Bürger nicht frei zugänglich“ meinen, dass diese Informationen nicht kostenfrei zugänglich sind? Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Informationen im Internet kostenpflichtig abrufbar sind, wobei eine unbegrenzte Einzellizenz laut im Internet einsehbarer Information 119 Euro inkl. Mehrwertsteuer kostet. Nach Beantwortung meiner Fragen würden wir Ihnen nochmals genauere Informationen zu eventuell anfallenden Gebühren mitteilen. Um diese besser einschätzen zu können, ist aber zunächst erforderlich, den genauen Umfang des Antrages zu kennen. Ich bitte Sie demnach um Rückmeldung bis einschließlich Freitag, den 10. März 2023. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis dahin die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]"
Andreas Ackermann
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung, wie hoch wären denn die Kosten meiner Anfrage, wenn ich…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Andreas Ackermann
Betreff
AW: Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels [#271165]
Datum
6. März 2023 17:42
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung, wie hoch wären denn die Kosten meiner Anfrage, wenn ich sie auf folgendes beschränke? (1) Kosten der letzten drei Jahre, die für den Bundeslebensmittelschlüssel angefallen sind, sowie mögliche noch ausstehende Schulden im Bezug auf ihn und welche Erträge durch Lizenzen erwirtschaftet wurden (Bilanzdokumente o.Ä.) (2) Wie die Lizenzpreise des Bundeslebensmittelschlüssels bestimmt werden (3) Mögliche Folgenabschätzungen dazu, dass die Lebensmittelinformationen für Bürger nicht kostenfrei zugänglich sind Bzgl. (3) ist mir bewusst, dass man Zugang für die von Ihnen genannte Summe erwerben kann, gerade aber für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ist dies eine große Hürde und verhindert z.B. auch die Verwendung der Daten in kostenlosen Ernährungsanwendungen etc. Andere Länder, z.B. die USA, machen ihre Lebensmittelinformationen für alle frei zugänglich unter einer Public Domain Lizenz (siehe https://fdc.nal.usda.gov/ und https://fdc.nal.usda.gov/api-guide.html#bkmk-5). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 271165 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22.02.2023 und Ihre E-Mail vom 06.03.2023 …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Dokumente zum Bundeslebensmittelschlüssels [#271165]
Datum
20. März 2023 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22.02.2023 und Ihre E-Mail vom 06.03.2023 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wie bereits in meiner E-Mail vom 06.03.2023 erwähnt, gehört die Pflege und Weiterentwicklung des BLS seit Mai 2004 zum Aufgabenbereich des Max Rubner-Instituts. Zu Frage 1 liegen dem BMEL nur die Ist-Ausgaben des MRI für den Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) vor. Diese betrugen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 422.933,94 Euro, für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 412.832,67 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 134.617,84 Euro. Weitere Informationen zu Ihrer Frage 1 liegen im BMEL nicht vor. Zu Ihren Fragen 2 und 3 liegen nur solche Informationen vor, die bei einer weiten Auslegung unter Ihren Antrag fallen. Dokumente und Dienstanweisungen dazu, wie genau die Lizenzpreise des Bundeslebensmittelschlüssels bestimmt werden und mögliche Folgenabschätzungen dazu, dass die Lebensmittelinformationen für Bürger nicht kostenfrei zugänglich sind, liegen in dieser Form nicht vor. Es liegt jedoch eine größere Zahl an Dokumenten vor, in denen Gründe für die Erhebung von Lizenzpreisen oder einzelne Aspekte zur Bestimmung dargestellt bzw. diskutiert werden. Sollte die Vorlage dieser Dokumente Ihrem Informationsinteresse entsprechen, muss ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass für die Herausgabe dieser Dokumente Gebühren zu erheben wären. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Dies ist hier nicht mehr der Fall, da die Bearbeitung und Zurverfügungstellung einen nicht unerheblichen notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand mit sich bringen würde. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen würden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags endgültig feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren im mittleren Gebührenrahmen, ca. 150-250 Euro gerechnet. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 27.03.2023 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten möchten und ich Ihnen im Rahmen einer weiten Auslegung Ihres Antrages die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen soll. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]"