Dokumente zum Deutschen Forschungsnetz

Die Vorstandsprotokolle des Deutschen Forschungsnetzes aus den Jahren 1984 bis 1993, genauer die Protokolle der Sitzungen 1 bis 99.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorstan…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zum Deutschen Forschungsnetz [#182914]
Datum
18. März 2020 20:34
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vorstandsprotokolle des Deutschen Forschungsnetzes aus den Jahren 1984 bis 1993, genauer die Protokolle der Sitzungen 1 bis 99.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182914 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 Bundesministerium für Bildun…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020
Datum
8. April 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/42(2020) Berlin, 08.04.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund des erheblichen Rechercheaufwands für Ihre Anfrage dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinema…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020
Datum
21. April 2020 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 18501/42(2020) Berlin, 21.04.2020 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Aufbewahrungsfristen der für Ihre Anfrage einschlägigen Akten des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) sind abgelaufen. Mit Ablauf der behördlichen Aufbewahrungsfristen gehen Akten in die Zuständigkeit und in den Besitz des Bundesarchivs über. Die Einsichtnahme in die dort ermittelten Akten muss daher auf der Grundlage des Bundesarchiv-Gesetzes (BArchG) erfolgen und nicht über des Informationsfreiheitsgesetz. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Fragestellung an das Bundesarchiv in Koblenz. Ihre Anfrage können Sie an folgende E-Mailadresse übermitteln: <<E-Mail-Adresse>>. Die Kolleginnen und Kollegen werden Sie dann über das weitere Verfahren informieren. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 [#182914] Sehr geehrte<< Anrede >>
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2020 [#182914]
Datum
21. April 2020 10:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Beim Bundesarchiv bin ich leider noch nicht fündig geworden, daher hatte ich mich an Sie gewandt. Dann werde ich mich mal weiter auf die Suche begeben. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 182914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182914