Dokumente zum geplanten gerichtlichem Vorgehen gegen Österreich

Alle Dokumente betreffend dem geplantem gerichtlichen Vorgehen gegen Österreich nach dem Scheitern der PKW-Maut vor dem EuGH. Die Süddeutsche Zeitung hat in folgendem Beitrag von diesen berichtet: https://www.sueddeutsche.de/politik/scheuer-oesterreich-pkw-maut-1.5048979

Ergebnis der Anfrage

Dokumente, mit denen die Kanzlei Redeker Sellner Dahs für den Fall beauftragt wurden. Die Auftragshöhe wurde geschwärzt. Informationen, aus welchen Beweggründen das Vorgehen gegen Österreich vorangetrieben wurde, sind mir nicht übermittelt worden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente betr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum geplanten gerichtlichem Vorgehen gegen Österreich [#198654]
Datum
29. September 2020 17:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente betreffend dem geplantem gerichtlichen Vorgehen gegen Österreich nach dem Scheitern der PKW-Maut vor dem EuGH. Die Süddeutsche Zeitung hat in folgendem Beitrag von diesen berichtet: https://www.sueddeutsche.de/politik/scheuer-oesterreich-pkw-maut-1.5048979
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198654/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht - Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr A…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht
Datum
28. Oktober 2020 15:50
Status
Warte auf Antwort
- Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 29.9.2020Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Datum: Berlin, 28.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer E-Mail vom 29.09.2020. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen SeIFG/286.2/1-623 IFG erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Da Ihr Antrag die Belange Dritter berührt, ist gemäß § 8 Absatz 1 IFG eine Drittbeteiligung durchzuführen. Daher benötige ich zur weiteren Bearbeitung Ihre ladungsfähige Postanschrift. Zudem muss der Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründet werden, wenn er Daten Dritter betrifft, damit die Behörde eine Interessenabwägung vornehmen kann. Ich weise darauf hin, dass für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Diese kann im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ abgerufen werden. Der von Ihnen beantragte Informationszugang wird voraussichtlich nicht mehr in einem kostenfreien Rahmen möglich sein. Ich gehe davon aus, dass hier der Gebüh-rentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Absatz 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Dieser sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Die Gebühr für Ihr Informationsbegehren wird voraussichtlich im unteren bis mittleren Bereich dieses Rahmens liegen. Daher bitte ich um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag und, wenn ja, im vollen Umfang festhalten möchten, und Ihrer ladungsfähigen Postanschrift bis zum 04. November 2020. Zur Verfahrensbeschleunigung bitte ich auch, Ihren Antrag schon zu begründen. Sollte ich bis zu diesem Tag keine Rückmeldung erhalten, stelle ich das Verfahren ein. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Einschränkung Ihres Antrages vorzunehmen und dadurch die Gebühren zu reduzieren. Eine vollständige Rücknahme des Antrages wäre gebührenfrei. Gerne können Sie mir auch die Gründe angeben, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654]
Datum
1. November 2020 23:41
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.10.2020. Können Sie angeben, welche Dokumente von dem Antrag betroffen sind? Mit diesem Wissen könnte ich meinen Antrag gegebenenfalls einschränken und dadurch die Gebühren reduzieren. Ich sehe ein öffentliches Interesse an den angefragten Dokumenten. Das zeigt sich an dem in der Anfrage verwiesenen Bericht eines überregionalen Mediums. Außerdem stehen die Dokumente im Zusammenhang mit der gescheiterten PKW-Maut, wegen der ein Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag durchgeführt wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass nach §2 IFGGebV im Falle eines öffentlichen Interesses die Gebühr um bis zu 50 % reduziert werden kann. Falls die Süddeutsche Zeitung per IFG-Anfrage an die Informationen gelangt ist, wäre der mit der Anfrage verbundene Verwaltungsaufwand bereits einmal geleistet worden und das Verfahren müsste nicht noch einmal in Gänze durchgeführt werden. Meine Postanschrift befindet sich am Ende dieser Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654] - Bitte in HTML lesen - …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654]
Datum
23. November 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
- Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 29.9.2020 sowie E-Mail vom 1.11.2020 Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Datum: Berlin, 23.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 1.11.2020. Sie baten um eine Information, welche Dokumente von Ihrem Antrag umfasst sind, damit Sie Ihren Antrag ggf. einschränken können. Die Dokumente lassen sich in folgende Oberkategorien einteilen: · Dokument(e) betreffend die rechtliche Beurteilung der österreichischen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen · Dokument(e) betreffend die Entscheidung über ein evtl. gerichtliches Vorgehen gegen Österreich · Dokument(e) betreffend die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Erstellung eines Rechtsgutachtens · Dokument(e) betreffend die Beantwortung einer schriftlichen Einzelfrage eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages. Die Information über die vorliegenden Dokumente erfolgt unbeschadet der Prüfung von Versagungsgründen nach dem IFG. Ich weise darauf hin, dass ein ablehnender Bescheid gebührenfrei ergehen würde. Ihren Vortrag zum Vorliegen eines öffentlichen Interesses werden wir auch im Hinblick auf § 2 IFGGebV prüfen. Die Süddeutsche Zeitung hat die Informationen nicht im Wege eines IFG-Antrages erhalten. Der Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages fällt daher erstmalig an. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen Österreich im Sommer 2019 geprüft wurde, nachdem Tirol weitere verschärfte verkehrsbeschränkende Maßnahmen angekündigt bzw. zu diesem Zeitpunkt in Kraft gesetzt hatte, die massive Auswirkungen auf die Verkehrsströme und damit auf die Wirtschaft haben. Ich bitte Sie um Rückmeldung bis zum 7. Dezember 2020, ob und wenn ja, inwiefern Sie Ihren Antrag einschränken möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654] Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht [#198654]
Datum
24. November 2020 10:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.11.2020. Ich möchte an meiner Anfrage festhalten und sie auf folgende Oberkategorien einschränken: * Dokument(e) betreffend die rechtliche Beurteilung der österreichischen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen * Dokument(e) betreffend die Entscheidung über ein evtl. gerichtliches Vorgehen gegen Österreich * Dokument(e) betreffend die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Erstellung eines Rechtsgutachtens Auf die Dokumente betreffend der Frage eines MdBs verzichte ich demnach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198654/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht - Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 2…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht
Datum
18. Dezember 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
- Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 29.9.2020 Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Datum: Berlin, 18.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.11.2020, mit der Sie Ihren Antrag auf Informationszugang auf folgende Kategorien begrenzen: * Dokument(e) betreffend die rechtliche Beurteilung der österreichischen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen * Dokument(e) betreffend die Entscheidung über ein evtl. gerichtliches Vorgehen gegen Österreich * Dokument(e) betreffend die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Erstellung eines Rechtsgutachtens Bei Ihrem Antrag auf Informationszugang sind Belange von Dritten berührt. Diesen habe ich mit Schreiben vom 27.11.2020 gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aufgrund des vorgeschriebenen Drittbeteiligungsverfahrens und der gesetzlich festgelegten Stellungnahmefrist der Dritten von einem Monat, bitte ich Sie daher um Verständnis dafür, dass noch keine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrem Antrag möglich ist. Zunächst muss die Stellungnahme der Drittbeteiligten abgewartet und ausgewertet werden. Eine Bescheidung wird sodann zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 29.9.202…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
26. Mai 2021 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
- Bitte in HTML lesen - Bezug: Ihr Antrag vom 29.9.2020Aktenzeichen: SeIFG/286.2/1-623 IFG Datum: Berlin, 26.5.2021 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich den IFG-Bescheid zu Ihrem o.g. Antrag nebst den erbetenen Dokumenten. Mit freundlichen Grüßen