Brü47 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe 2 mit Anlage 2018-07-13_geschwaerzt.pdf

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe 2 zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen Erstellt durch: 13.07.2018
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen Inhalt 1 EINLEITUNG 1 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 2 3 PLANUNGSVORGABEN 2 4 VORHABEN UND WIRKRAUM 3 5 4.1 Beschreibung des Vorhabens 3 4.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets und seiner Umgebung 3 4.3 Wirkraum 3 4.4 Mögliche Wirkfaktoren 4 4.4.1 Baubedingte Wirkfaktoren 4 4.4.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren 5 4.4.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren: 5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 5.1 Methode 5.1.1 5.2 Ergebnisse – Ortsbegehung 6 6 7 5.2.1 Planungsrelevante Vogelarten 8 5.2.2 Nicht planungsrelevante Vogelarten 9 5.3 6 Ortsbegehung 6 Auswertung des Fachinformationssystems KONFLIKTANALYSE 9 18 6.1 Säugetiere (Fledermäuse) 18 6.2 Vögel 18 6.2.1 6.3 Art-für-Art-Betrachtung Amphibien und Reptilien 20 24 7 VERMEIDUNGSMAßNAHMEN 24 8 VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN/CEF-MAßNAHMEN 26 8.1 9 Maßnahmen GESAMTBEWERTUNG 26 27 10 LITERATUR/LINKS 28 11 BILDDOKUMENTATION 30 12 ERGEBNISSE DER ORTSBEGEHUNGEN 34
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen 1 Einleitung Die Burggemeinde Brüggen führt ein Verfahren zur Aufstellung des Bebau- ungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ für einen Bereich im Süden des Brüggener Siedlungsbereichs durch. Anlass für die Neuaufstellung ist das Bestreben der Gemeinde Brüggen zur tou- ristischen Entwicklung der Gemeinde weitere Übernachtungskapazitäten bereit- zustellen und einem Investor den Bau eines Hotels zu ermöglichen. Ziel ist die Ausweisung des von den gemeindlichen Gremien gefassten Stan- dortes als Sondergebiet Hotel. Die Fläche befindet sich derzeit im Geltungsbe- reich des rechtskräftigen Bebauungsplans Brü/8c „Ortskern-Klosterstraße West“ in der 7. Änderung und Ergänzung. Die Fläche ist festgesetzt als Verkehrsflä- che mit der besonderen Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“, Öffentliche Grünfläche und Fläche für Wald und liegt im Bereich der Flurstücke 88 und 233, Flur 13 der Gemarkung Brüggen. Die StadtUmBau Ingenieurgesellschaft, Kevelaer wurde beauftragt, in einer Ar- tenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 2 festzustellen, ob durch den geplanten Eingriff in einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung planungsrelevante Arten betroffen sein, oder durch spezifische Vermeidungsmaßnahmen artenschutz- rechtliche Verbotstatbestände nicht ausgelöst werden könnten. Abbildung 1: Lage der Eingriffsfläche (rot markiert) 1 StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen 2 Rechtliche Grundlagen Im Rahmen dieses Bauvorhabens sind die Belange des Artenschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu berücksichtigen. Aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen von Planungsverfah- ren oder bei der Zulassung von Vorhaben. Damit sind die entsprechenden Ar- tenschutzbestimmungen der FFH-RL und der V-RL in nationales Recht umge- setzt worden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen sind §§ 69ff BNatSchG zu beachten. Der Prüfumfang einer Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die natio- nal besonders geschützten Arten sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatschG von den artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behan- delt. Das Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachliche Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW planungs- relevante Arten genannt. Sofern in einem Untersuchungsraum diese planungsrelevanten Arten vorkom- men und durch ein genehmigungspflichtiges Vorhaben eine Verletzung der Schädigungs- bzw. Störungsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes zu erwar- ten ist oder erfolgt, ist eine Einzelprüfung der betroffenen Arten durchzuführen. Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände vom geplanten Vorhaben ausgehen können. In Nordrhein-Westfalen unterliegen derzeit 184 Tier- und Pflanzenarten der Verpflichtung einer artbezogenen Einzelprüfung. Die größte Artengruppe wird hierbei mit 128 Arten von den Vögeln eingenommen, Säugetiere sind mit der- zeit 25 Arten, die Gruppe der Amphibien und Reptilien ist mit 13 Arten vertreten. Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 12 Arten als pla- nungsrelevant; die Anzahl der Farn- und Blütenpflanzen ist im Verhältnis zu ihrem Gesamtartenbestand in Nordrhein-Westfalen mit nur 6 planungsrelevan- ten Arten relativ gering. 3 Planungsvorgaben Vorgaben des Naturschutzrechts Naturschutzgebiete oder geschützte Objekte im Sinne des nationalen Natur- schutzrechts existieren im Plangebiet nicht. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete liegen im Plangebiet ebenso 2 StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen wenig vor wie ein Lebensraumtyp nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie). Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks NTP-011 „Maas-Schwalm-Nette“. Unmittelbar an das Plangebiet schließt sich südlich das Landschaftsschutzgebiet LSG-4702-0008 „Schwalmniederung“ an. Rund 60 m südöstlich des Plangebiets befinden sich das FFH-Gebiet DE-4703-301 „Tan- telbruch mit Elmpter Bachtal und Teilen der Schwalmaue“ und das Vogel- schutzgebiet DE-4603-401 „VSG Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ mit dem Naturschutzgebiet VIE-044 „NSG Dilborner Benden“. Auf- grund der Nähe zu den genannten Schutzgebieten wurde eine separate FFH- Vorprüfung durchgeführt. 4 Vorhaben und Wirkraum 4.1 Beschreibung des Vorhabens Es wird beabsichtigt am von den gemeindlichen Gremien der Burggemeinde Brüggen gefassten Standort ein Hotel inkl. Parkplatz zu entwickeln und dazu die Festsetzung der betreffenden Fläche, welche bisher eine Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Öffentlicher Parkplatz“, öffentliche Grünfläche und Fläche für Wald darstellt, zu ändern und ein entsprechendes Sondergebiet auszuweisen. Mit dem Vorhaben verbunden ist eine Entfernung von Gehölzen, ausgenommen eines verbleibenden Streifens entlang der südlichen Plange- bietsgrenze. 4.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets und seiner Umgebung Das Plangebiet befindet sich am Westring im Süden des Siedlungsgebiets der Burggemeinde Brüggen. Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt vom Westring im Norden und der Schwalm im Süden sowie westlich vom Nauenweg. Der Großteil der Fläche wird als geschotterter Parkplatz genutzt und ist südlich von Wald eingefasst. An der nördlichen Plangebietsgrenze befinden sich Ver- kehrsflächen. Angrenzend an das Untersuchungsgebiet befinden sich im Süd- westen eine Kläranlage, eine Feuerwache im Westen sowie die gemeindliche Mehrzweckhalle und das Schulzentrum im Norden. Die Fläche zwischen Unter- suchungsgebiet und Schwalm ist durch einen Wirtschaftsweg erschlossen und geprägt von Hochstaudenfluren mit Schilfrohr sowie umgebenden Gebüschen. 4.3 Wirkraum Als Wirkraum wird der Bereich bezeichnet, der durch die Wirkungen des ge- planten Vorhabens direkt beeinflusst wird. Diese Wirkungen sind nicht nur in- nerhalb des Plangebietes zu erwarten, sondern auch in der unmittelbaren Um- gebung. Um den Wirkraum zu ermitteln wird eine Pufferzone um das Gebiet gelegt. Die Ausdehnung dieser Pufferzone richtet sich nach den bereits vorhan- denen Vorbelastungen wie z. B. Siedlungsflächen, Verkehrswege und Bahn- gleise. 3 StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen Der Wirkraum umfasst in dieser vertiefenden Artenschutzrechtlichen Prüfung die südlich am Plangebiet angrenzende Hochstaudenflur mit Schilfrohr und Ge- büschen, die östlich angrenzenden Gärten, die Säume und Straßenbäume ent- lang des Westrings sowie die gewässerbegleitenden Gehölzreihen entlang der Schwalm. Es ist zu prüfen, ob lokale Populationen planungsrelevanter Arten vorhanden sind und der Flächenverlust möglicherweise Auswirkungen auf de- ren Erhaltungszustand hat. Abbildung 2: Wirkraum (rot), Plangebiet (blau) 4.4 Mögliche Wirkfaktoren Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die bei der Realisierung des Bauvorhabens zu einer Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten führen können. Zu beachten sind bei der geplanten Eingriffsmaßnahme bau-, anlagen- und be- triebsbedingte Wirkfaktoren. Es ist zu prüfen, ob diese Wirkfaktoren dazu führen können, dass Exemplare einer europäisch geschützten Art erheblich gestört, verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Wirkfaktoren erheblich genug sind, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nachhaltig beeinträchtigt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auf- grund der Habitatausprägung und Nutzung der in Abbildung 2 rot markierte Be- reich. 4.4.1  4 Baubedingte Wirkfaktoren Während der Baufeldräumung und durch den weiteren Einsatz von Ma- schinen und Baufahrzeugen kann es zur Tötung wild lebender Tiere kommen. StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen  Mit der Baumaßnahme treten in der Regel temporäre Lärmemissionen durch den Baustellenverkehr sowie durch Baugeräte auf. Je nach Inten- sität kann diese Lärmbelastung zur Vergrämung einzelner Arten führen. Außerdem können durch Lärm- und Lichtimmissionen wild lebende Tiere bei ihrer Fortpflanzung erheblich gestört werden.  Durch den Einsatz von Maschinen und Baufahrzeugen sowie im Zuge der Baufeldvorbereitung kann es zur Zerstörung und zum Verlust von Lebensstätten bodenbrütender Vogelarten kommen.  Die Durchführung der Baumaßnahme hat in der Regel eine verstärkte menschliche Anwesenheit im Baugebiet zur Folge, was von den meisten wild lebenden Tieren als Störung empfunden und zur dauerhaften Ver- treibung aus dem Gebiet führen kann. 4.4.2  Die Umsetzung baulicher Maßnahmen hat in der Regel eine Verände- rung der ehemals vorhandenen Nutzungs- und Biotopstrukturen in einem Baugebiet zur Folge. Diese Veränderungen können neben der direkten Zerstörung von Biotopstrukturen zu einer dauerhaften Zerstörung geeig- neter Lebensräume betroffener Tier- und Pflanzenarten führen, die dann nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden können.  Visuelle Störungen durch das Vorhandensein neuer Vertikalstrukturen (Gebäude) als Sichthindernisse für im Offenland brütende Vogelarten können zu einer Entwertung der Bruthabitate führen.  Künstliches Licht wirkt in der Regel durch einen relativ hohen UV-Anteil im Lichtspektrum auf viele nachtaktive Insekten besonders anziehend. Hierdurch besteht die Gefahr der direkten Verbrennung an den Leuch- tenbauteilen oder dem Eindringen in das Leuchtengehäuse, was eben- falls zum Tode der Tiere führen kann.  Veränderungen der Geländemorphologie können zu Veränderungen des Grundwasserkörpers und des Abflussverhaltens von Niederschlagswas- ser (in Grundwasser/ Oberflächengewässer) führen. 4.4.3 5 Anlagenbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren:  Durch die Bebauung der Planfläche kommt es infolge von diversen Vor- gängen wie z. B. Beleuchtung, Bewegung und Personengeräuschen zu Licht- und Lärmimmissionen, die zu Störungen führen können.  Auftreten einer Störwirkung durch Nutzung von Freiflächen im Umfeld neu entstandener Wohngebiete durch Freizeit- und Erholungssuchende (z.B. Spaziergänger, freilaufende Hunde, Radfahrer).  Neu entstandene oder stärker frequentierte Straßen können zu erhöhter Mortalität durch Tierkollisionen führen. StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen  Mit der Realisierung des Bauprojekts geht der bereits bestehende Kraft- fahrzeugverkehr weiter, was für wild lebende Tiere auch weiterhin zu ne- gativen visuellen und akustischen Effekten führen wird. 5 Artenschutzrechtliche Prüfung 5.1 Methode Die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I kam zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der Planung möglicherweise bei den planungsrelevanten Arten Habicht, Sperber, Mäusebussard, Kuckuck, Kleinspecht, Feldschwirl, Nachti- gall, Pirol, Wespenbussard, Gartenrotschwanz und Waldkauz, im Hinblick auf die Wirkfaktoren, artenschutzrechtliche Konflikte auftreten könnten. Da dies nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist, wird für die genannten Arten eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände in einer Art-für-Art- Betrachtung im Hinblick auf die Punkte Verletzung/Tötung von Individuen, er- hebliche Störung sowie Erhalt der ökol. Funktion der Fortpflanzungs- und Ru- hestätten durchgeführt (Stufe II). In diese Betrachtung werden Vermeidungs- maßnahmen und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit einbezogen. Als Grundlage dient die nach Südbeck et al. (2005) durchgeführte Brutvogeler- fassung. Bei den jeweiligen Kartiergängen wurden an den artspezifischen Er- fassungsterminen alle festgestellten Vogelarten, also auch die nicht- planungsrelevanten Arten, erfasst. Zweimalige Registrierung von Revierverhal- ten in räumlichem Zusammenhang wurde als Revier gewertet. Des Weiteren wurde zur Abschätzung des Vorkommens planungsrelevanter Arten in der ar- tenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I das Lebensraumpotential (Potenzial- Analyse) des Untersuchungsgebiets bewertet. Der Wirkraum wurde ebenfalls auf mögliche Neststandorte (insb. besetzte Horst- und Höhlenbäume) von Vögeln und Quartiere für Amphibien und Repti- lien abgesucht. Während der Ortsbegehung wurde das gesamte Untersu- chungsgebiet per Sichtkontrolle auf Strukturen abgesucht, die das potentielle Vorkommen von Reptilien im Untersuchungsgebiet wahrscheinlich erscheinen lassen. Gleichzeitig wurde das Untersuchungsgebiet als möglicher Landlebens- raum von Amphibienarten abgegangen. 5.1.1 Ortsbegehung Es wurden im Frühjahr und Sommer 2018 insgesamt 7 Ortsbegehungen (09.04.18, 24.04.18, 04.05.18, 15.05.18, 07.06.18, 28.06.18, 11.07.18) in den frühen Morgenstunden sowie eine Ortsbegehung in den Abendstunden (06.07.18), vor bis nach Einbruch der Dunkelheit, durchgeführt sowie auf die Ergebnisse der für die Stufe I durchgeführten Ortsbegehung (07.03.18) zurück- gegriffen. Die Erfassung der möglicherweise im Plangebiet vorkommenden Fle- dermausarten sowie die Bewertung der potentiellen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben werden in einem separaten Fachgutachten dokumentiert. 6 StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen 5.2 Ergebnisse – Ortsbegehung Im Untersuchungsgebiet konnten während des Beobachtungszeitraumes insge- samt 36 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden (s. Tabelle 1). Tabelle 1: Übersicht über die angetroffenen Vogelarten Wissenschaftlicher Name Deutscher Name planungs- relevant 7 Accipiter nisus Sperber ja Aegithalos caudatus Schwanzmeise Alcedo atthis Eisvogel ja Anas clypeata (Löffelente) ja Anas platyrhynchos Stockente nein Anser anser Graugans nein Apus apus Mauersegler nein Buteo buteo Mäusebussard Carduelis carduelis Stieglitz nein Carduelis chloris Grünfink nein Carduelis spinus Erlenzeisig nein Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer nein Columba palumbus Ringeltaube nein Corvus corone Aaskrähe nein Corvus monedula Dohle nein Cyanistes caeruleus Blaumeise nein Emberiza citrinella Goldammer nein Erithacus rubecula Rotkehlchen nein nein ja StadtUmBau GmbH
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe 2 - zur Aufstellung des Bebauungsplans Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ der Burggemeinde Brüggen Fringilla coelebs Buchfink nein Garrulus glandarius Eichelhäher nein Hippolais icterina Gelbspötter nein Luscinia megarhynchos Nachtigall Muscicapa striata Grauschnäpper nein Parus ater Tannenmeise nein Parus major Kohlmeise nein Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Phylloscopus collybita Zilpzalp nein Phylloscopus trochilus Fitis nein Picoides major Buntspecht nein Serinus serinus Girlitz ja Sitta europea Kleiber nein Streptopelia decaocto Türkentaube nein Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke nein Sylvia borin Gartengrasmücke nein Troglodytes troglodytes Zaunkönig nein Turdus merula Amsel nein Turdus philomelos Singdrossel nein 5.2.1 ja ja Planungsrelevante Vogelarten Während der Ortsbegehung wurden sieben als planungsrelevant eingestufte Arten gesichtet. Der an mehreren Terminen verhörte und einmalig gesichtete Sperber ist national streng geschützt und hält sich außerhalb des Untersu- chungsraumes im Gehölz an den Schafweiden südlich der Schwalm auf. Der lediglich im kurzzeitigen Ansitz im Plangebiet beobachtete Mäusebussard ist 8 StadtUmBau GmbH
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