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SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN - I m m i s s i o n s p r o g n o s e - Aufstellung des Bebauungsplanes Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ in Brüggen Auftraggeber Bearbeitung Burggemeinde Brüggen Klosterstraße 38 41379 Brüggen ███████████████ ███████████████ Bericht Nr.: L-4736-01/1 vom 10. Dezember 2018
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 2 INHALT 1. Situation und Aufgabenstellung................................................................................... 3 2. Rechtsgrundlagen und Regeln der Technik ................................................................ 4 3. Immissionsrichtwerte................................................................................................... 5 4. Beschreibung der Emissionsdaten.............................................................................. 7 4.1 Parkplätze........................................................................................................... 8 5. Immissionsberechnung ............................................................................................. 10 6. Ergebnisse und Beurteilung ...................................................................................... 11 7. Qualität der Ergebnisse............................................................................................. 12 8. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen .............. 13 9. Zusammenfassung.................................................................................................... 14 9. Anhang...................................................................................................................... 16
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Burggemeinde Brüggen beabsichtigt am Standort Gemarkung Brüggen, Flur 13, Flurstück 88, 233 den Bebauungsplan Brü/47 „SO-Gebiet Hotel am Westring“ aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Norden durch den Westring, - im Osten durch bestehende Bebauung, - im Süden durch Grünflächen, - im Westen durch eine Kläranlage. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen auftragsgemäß die Auswirkungen des geplanten Hotels und des öffentlichen Parkplatzes an den nächstgelegenen bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen untersucht werden. Aus akustischer Sicht relevant sind hierbei die Geräuschemissionen des gesamten Fahrzeugverkehrs innerhalb des Plangebietes und die mit den Pkw-Stellplätzen verbundenen Geräuschemissionen. Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm [2] maßgebend. Eine relevante Geräuschvorbelastung, die auf das Plangebiet einwirkt wie z.B. der Betrieb der westlich gelegenen Kläranlage, konnte bei einer Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Die Burggemeinde Brüggen hat das Ingenieurbüro Richters & Hüls mit der Unter- suchung der Geräuschimmissionen beauftragt. Die Ergebnisse sind in Form eines schalltechnischen Gutachtens vorzulegen.
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 4 2. Rechtsgrundlagen und Regeln der Technik 1 BImSchG (2013, letzte Änderung Juli 2017): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG) 2 TA Lärm (1998, letzte Änderung Juni 2017): Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) 3 DIN ISO 9613-2 (1999): Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren 4 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.) (2007): Parkplatzlärmstudie 6. Auflage, Augsburg 5 LANUV NRW (2011): Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet gemäß DIN ISO 9613-2 6 DATAKUSTIK GMBH: Prognosesoftware Cadna/A, Version 2018, München 7 Feldhaus, Tegeder (2014): Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm -Kommentar-, Verlag C.F. Müller 8 Diverse Karten und Unterlagen zur Verfügung gestellt durch die Burggemeinde Brüggen
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 5 3. Immissionsrichtwerte Für die von den zu erwartenden Geräuschimmissionen am stärksten betroffenen schutz- bedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft des geplanten SO-Gebietes, gelten die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm. Die untersuchten Immissionspunkte erhalten in Abstimmung mit der Burggemeinde Brüggen den in der folgenden Tabelle aufgeführten Schutzanspruch. Immissionspunkte Gebietskategorie IP 01 Deichweg 1 IP 02 Gemarkung Brüggen, Flur 13, Flurstück 90 IP 03 Westring 3 IP 04 Westring 5 Immissionsrichtwerte [dB(A)] Tag Immissionsrichtwerte [dB(A)] Nacht 55 40 50 35 50 35 50 35 Allgemeines Wohngebiet (WA) Reines Wohngebiet (WR) Reines Wohngebiet (WR) Reines Wohngebiet (WR) Tabelle 1 Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm [2] Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Der Tag umfasst den Zeitraum von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr, die Nacht den Zeitraum von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. An Werktagen ist bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6.00 – 7.00 Uhr und von 20.00 – 22.00 Uhr für Immissionsorte in Allgemeinen Wohngebieten, Reinen Wohn- gebieten und Kurgebieten die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Anlagengeräusche auftreten.
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 6 An Sonn- und Feiertagen ist der Zuschlag von 6 dB(A) für Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6.00 – 9.00 Uhr, von 13.00 - 15.00 Uhr und von 20.00 – 22.00 Uhr für die Immissionsrichtwerte in den v. g. Gebieten zu vergeben. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach der TA Lärm den Immissionsrichtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 7 4. Beschreibung der Emissionsdaten Auf der Grundlage der Angaben des Planers und der Gemeinde sowie vorliegender Untersuchungen werden für die schalltechnisch relevanten Geräuschemittenten die im folgenden beschriebenen Ausgangsdaten zu Grunde gelegt. Für den Tageszeitraum werden sowohl an Werktagen als auch an Sonn- und Feiertagen die auf eine Beurteilungszeit von 16 Stunden bezogenen Schallleistungspegel LWA,16h berechnet. Während der Nachtzeit in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr wird die schalltechnisch ungünstigste Situation betrachtet. Zur pessimalen Betrachtung der Lärmsituation wird sowohl der Pkw-Parkplatz des geplanten Hotels als auch der öffentliche Pkw-Parkplatz innerhalb des SO-Gebietes als eine gemeinsame Anlage betrachtet und gemäß der TA Lärm beurteilt. Für den Pkw-Stellplatz des Hotels wird der Ansatz für ein Hotel mit mehr als 100 Betten berücksichtigt. Für den öffentlichen Parkplatz innerhalb des Plangebietes wird in Anlehnung an die Parkplatzlärmstudie zur Tagzeit die Fahrzeugfrequentierung eines P+R Parkplatzes (stadtnah) in Ansatz gebracht. Der öffentliche Pkw- Stellplatz wird unter anderem durch Besucher der Mehrzweckhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite genutzt. Da in der Mehrzweckhalle Veranstaltungen stattfinden, die bis in die Nachtzeit hineinreichen, wird den Berechnungen die schalltechnisch ungünstigste Situation zu Grunde gelegt. Bei diversen Veranstaltungen innerhalb der Halle kann davon ausgegangen werden, dass der öffentliche Parkplatz vollständig belegt ist, so dass hier in der ungünstigsten Nachtstunde das Verlassen von 90 Pkw aus schalltechnischer Sicht die pessimale Situation darstellt. Da zur Nachtzeit bei Veranstaltungen auf dem öffentlichen Parkplatz nicht von einem Parksuchverkehr auszugehen ist, entfällt KD in den Berechnungen.
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 8 4.1 Parkplätze Im südlichen Bereich stehen den Hotelgästen insgesamt 55 Stellplätze (Pkw- Stellfläche Hotel) und den Besuchern des öffentlichen Parkplatzes stehen im nördlichen Bereich 90 Parkplätze (Pkw-Parkplatz P+R) zur Verfügung. Während der Tagzeit werden auf den Stellflächen des Hotels 224 Bewegungen und für den öffentlichen Parkplatz 432 Bewegungen je Bezugszeit in Ansatz gebracht. Während der ungünstigsten Nachtstunde werden für die Stellflächen des Hotels 12 Bewegungen und für den öffentlichen Parkplatz 90 Bewegungen berücksichtigt. Die Fahrbahnoberfläche der Fahrgassen wurde mit einer Asphaltdecke in Ansatz gebracht. Der flächenbezogene Schallleistungspegel LWA’’ der Parkflächen ergibt sich gemäß dem empfohlenen Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie [4] nach folgender Beziehung: LWA’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B · N) – 10 lg (S/1m²) dB(A) mit LWA’’ = flächenbezogener Schallleistungspegel in dB(A) LW0 = 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel (1 Bew./h auf einem P+R- Parkplatz) KPA = Zuschlag für die Parkplatzart KI = Zuschlag für die Impulshaltigkeit KD = 2,5 lg (f · B - 9) in dB(A); bei Parkplätzen mit weniger als 10 Stellplätzen entfällt KD KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen, 0 dB(A) für asphaltierte Fahrgassen, 0,5 dB(A) für Betonsteinpflaster ≤ 3mm, 1,0 dB(A) für Betonsteinpflaster > 3mm, B = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Nettoverkaufsfläche in m²) f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde; [4] Tab. 33) S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² (1)
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 9 Für die Pkw- Stellflächen ergeben sich folgende Schallleistungspegel: 1) Bezugs- größe Einheit Bezugs- größe B N Parkplatz LWA [dB(A)] Zeitraum Zeitraum [h] KPA [dB(A)] KI [dB(A)] KD [dB(A)] f KStrO [dB(A)] Pkw- Stellfläche Hotel Tagzeit (6 – 22 Uhr) 16 0 4 4,9 0,5 0 1 Bett 200 0,07 79,4 Pkw- Stellfläche Hotel ungünstige Nachtstunde (z.B. 22 – 23 Uhr) 1 0 4 4,9 0,5 0 1 Bett 200 0,06 78,7 P+R Parkplatz Tagzeit (6 – 22 Uhr) 16 0 4 4,8 1 0 1 Stellplatz 90 0,3 86,1 P+R Parkplatz ungünstige Nachtstunde (z.B. 22 – 23 Uhr) 1 0 4 0 1 0 1 Stellplatz 90 1 86,5 Beschreibung Tabelle 2 Schallleistungspegel der Stellplätze Die Lage der Schallquellen kann dem Lageplan entnommen werden.
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Bericht Nr. L-4736-01/1, Seite 10 5. Immissionsberechnung Die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen gemäß [2] erfolgt mit Hilfe der Software Cadna/A, Version 2018, DataKustik GmbH, München [6] nach untenstehender Gleichung (4). ⎡1 Lr = 10 lg ⎢ T ⎣ r N ∑T j =1 j ⋅ 10 0 ,1( LAeq , j −Cmet +KT , j + K I , j + K R , j ) ⎤ ⎥ ⎦ dB(A) (2) mit Tr = N ∑T j =1 j = 16 h tags bzw. 1h nachts (ungünstigste volle Nachtstunde) Lr = Beurteilungspegel Tj = Teilzeit j N = Zahl der gewählten Teilzeiten LAeq,j = Mittelungspegel während der Teilzeit Tj Cmet = meteorologische Korrektur nach [3], [5] cmet = c0 (konstant) = 2 KT,j = Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit in der Teilzeit Tj KI,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit in der Teilzeit Tj KR,j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit in der Teilzeit Tj Der Berechnung liegen die in dem Kapitel 4 angegebenen A-bewerteten Schallleis- tungsbeurteilungspegel zugrunde, die eventuell erforderliche Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeiten berücksichtigen.
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