Dokumente zum Parlamentsspiegel

Anfrage an: Landtag NRW

Dokumente, aus denen Anforderungen für die Entwicklung (und Weiterentwicklung) von Parlamentsspiegel.de hervorgehen. Dies umschließt mindestens das Pflichtenheft, interne Vermerke, Dienstvorschriften, Beschreibung des Datenaustausches mit den Parlamentsdokumentationssystemen der Länderparlamente.

Ich bitte vorrangig um Übermittlung als durchsuchbare (nicht gescannte) PDF.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Parlamentsspiegel [#139871]
Datum
10. Mai 2019 14:24
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen Anforderungen für die Entwicklung (und Weiterentwicklung) von Parlamentsspiegel.de hervorgehen. Dies umschließt mindestens das Pflichtenheft, interne Vermerke, Dienstvorschriften, Beschreibung des Datenaustausches mit den Parlamentsdokumentationssystemen der Länderparlamente. Ich bitte vorrangig um Übermittlung als durchsuchbare (nicht gescannte) PDF.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10. Mai 2019. Hinweis zum Da…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Dokumente zum Parlamentsspiegel [#139871]
Datum
13. Mai 2019 09:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10. Mai 2019. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nord…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Dokumente zum Parlamentsspiegel [#139871]
Datum
11. Juni 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

5,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft zu dem Informationssystem Parlamentsspiegel. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist auskunftspflichtig, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (§ 4 Abs. 2 IFG NRW). Ihre Anfrage betrifft Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fallen, weil sie sich nicht auf Verwaltungsaufgaben beziehen. Parlamentspapiere unterfallen dem parlamentarischen Bereich. Ausschließlich zu Ihrer Information und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sende ich Ihnen anliegend das DIPLA-Regelwerk zu, aus denen sich grundlegende fachliche Details zum Parlamentsdokumentationssystem ergeben. Öffentlich zugängliche Informationen des Parlamentsspiegels finden sich unter https://www.parlamentsspiegel.de/home/u…. Für weitergehende Ausführungen möchte ich Sie auch auf folgende Aufsätze aufmerksam machen: Wolfgang Gärtner, Parlamentsspiegel im Wandel. Die Entwicklung des Parlamentsdokumentationssystems von 1957 bis 2006, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 42 (2011) Nr.2, S. 384 - 397 Guido Köhler, Brigitte Corves, Integriertes Parlamentsinformationssystem Parlamentsspiegel. Ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Landesparlamente, in: Information und Technik Nordrhein-Westfalen, LDVZ-Nachrichten 6, Nr. 2 (2005), S. 3 - 4 Thomas A. Schröder, Parlament und Information. Die Geschichte der Parlamentsdokumentation in Deutschland (Potsdamer Studien Band 12), Potsdam 1998, S. 118 – 129 Alois Vogel, 30 Jahre Zentraldokumentation Parlamentsspiegel beim Landtag Nordrhein-Westfalen, in: Der Archivar 47 (1994), S. 270 – 281. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Übermittlung des DIPLA-Regelwerks. Aus meiner …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zum Parlamentsspiegel [#139871]
Datum
11. Juni 2019 15:25
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Übermittlung des DIPLA-Regelwerks. Aus meiner Sicht ist die technische Umsetzung und Bereitstellung des Parlamentsspiegels durchaus eine Verwaltungsaufgabe. Ich bitte daher nochmals um Übermittlung aller Dokumente, aus denen Anforderungen für die Entwicklung (und Weiterentwicklung) von Parlamentsspiegel.de hervorgehen. Wie im DIPLA-Regelwerk erwähnt, bitte ich besonders auch um das IT-Feinkonzept zum Parlamentsspiegel. Auch hier bitte ich wieder vorrangig um Übermittlung als durchsuchbare (nicht gescannte) PDF. Zudem würde ich noch um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten, die Adresse dafür hängt unten an. Eine Vorabübermittlung per Mail wäre wünschenswert. Vielen Dank und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 139871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in ein entsprechender Bescheid geht Ihnen unter der angegebenen Anschrift zu. Für Rüc…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Dokumente zum Parlamentsspiegel [#139871]
Datum
12. Juni 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ein entsprechender Bescheid geht Ihnen unter der angegebenen Anschrift zu. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen